Besitzurkunden über Erinnerungsmedaillen und Kriegsauszeichnungen

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Befehlsblatt der Polizei.


    Besitzurkunden über Erinnerungsmedaillen und Kriegsauszeichnungen .


    Runderlass des Chefs-Offizier vom 28.9.1944

    Kommando II P (KrO) 584/44


    An alle Polizei- Behörden und -Dienststellen.


    Der Reichsführer-SS hat entschieden, dass infolge der heutigen Knappheit an Arbeitskräften und Rohstoffen es nicht mehr möglich ist, den sich häufenden Anträgen, Besitzurkunden über Erinnerungsmedaillen und Kriegsauszeichnungen in Zweitschrift als Ersatz für in Verlust geratenen Erstschriften zu erstellen, zu entsprechen. Anträge können daher mit sofortiger Wirkung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller sind dahin zu bescheiden, dass sie ihre Wünsche bis Kriegsende zurückzustellen haben.


    Daraus folgt, dass die grundsätzliche Anordnung von Auszeichnungen sofort in das Soldbuch und in die Personalpapiere einzutragen, mit größter Genauigkeit innegehalten werden muss, damit stets der Nachweis über Besitz und rechtmäßiges Tragen der Auszeichnung erbracht werden kann.


    I. A. : Zupke



    Gruß Marga