Korpsflakführer - Regelung zum Einsatz

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    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T - 314 R - 1080


    Geheim ! Gefechtsstand, den 10. Juli 1944


    Armeeabteilung Flakführer

    Flak-Regiment 182 (mot)

    Abteilung Ia Nr.636/44 geh


    Betr.: Einsatz von Korpsflakführern. Zusammenarbeit mit den General Kommandos.


    Bezug: Fernmündliche Rücksprache Oberleutnant Butzlaff Flavo Armeeabteilung Narwa - Oberleutnant Herrboldt.


    Durch die Verlegung des Gefechtsstandes Flak-Regiment 182 (mot) nach Tamsalu (15 km südlich Taps) tritt ab 15.7.1944 in der Zusammenarbeit des Armeeabteilung Flakführers mit den General-Kommandos III. (germ.) SS-Panzer-Korps und XXXXIII. Armee-Korps folgende Regelung ein:


    Armeeabteilung Flakführer bleibt unmittelbar mit der Armeeabteilung auf Zusammenarbeit angewiesen.


    1.) Als Korpsflakführer III. (germ.) SS-Panzer-Korps wird Kommandeur leichte Flakabteilung 833 (v) eingesetzt.


    2.) Als Korpsflakführer XXXXIII. Armee-Korps wird Kommandeur II./ Flak-Regiment 32 (mot) eingesetzt.


    3.) Die Korpsflakführer stehen den General Kommandos zur Beratung in flakartilleristischen Angelegenheiten zur Seite. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Heeres- bzw. SS - eigenen Flakkräfte, sofern diese zum Luftschutz eingesetzt sind, nach den Grundsätzen der Flakartillerie zum Einsatz gelangen. Gemäß Armeeabteilung Narwa I a Nr. 1431/44 geh. vom 17.6.1944 haben Flakkräfte des Heeres und der SS grundsätzlich in erster Linie Luftschutzaufgaben zu erfüllen.


    Die in den einzelnen Korpsbereichen eingesetzten Heeres- bzw. SS- Flakverbände unterstehen dem Korpsflakführer taktisch und meldemäßig.


    Die Korpsflakführer handeln grundsätzlich nach den Weisungen des Armeeabteilung Flakführers. Über den Inhalt von Besprechungen der Korpsflakführer mit den General Kommandos ist dem Regiment Bericht zu erstatten. Lässt die Geheimhaltung eine fernmündliche Berichterstattung nicht zu, so hat dies umgehend schriftlich zu erfolgen.


    4.) Die Korpsflakführer haben den General Kommandos bei der Ausbildung der Heeres- und SS- Flakverbände beratend zur Seite zu stehen. Gegebenenfalls sind Ausbilder abzustellen.


    5.) Die Korpsflakführer sind dafür verantwortlich, dass die Ia Mitteilungen der 2. Flak-Division (mot) oder sonstige Befehle, die Neuerungen über Einsatzgrundsätze der Flakartillerie enthalten, den General Kommandos zur Kenntnis erlangen. Eine einheitliche Ausrichtung der Heeres- und SS- eigenen Flakverbände in Kampfführung, Einsatz und Ausbildung zum Luftzielbeschuss mit den Verbänden der Flakartillerie ist von größter Wichtigkeit.


    Möschke


    Gen. Kdo. XXXXIII A.K.

    -- Geheimpoststelle --

    14.Juli 1944


    Verteiler:

    (nur im Entwurf)

    XXXXIII. A. K.



    Herzliche Grüße

    Marga