Begleitkommando-Führer - Anweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Sicherungs-Division 281

    Abteilung Ib

    Ortsunterkunft, den 21.04.1942


    Anweisung des Begleitkommando-Führers


    1. Sämtliche Angehörige des Begleitkommandos sind von der Anweisung in Kenntnis zu setzen.


    2. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Marsches, die Überwachung der Unterbringung der Pferde und Zivilfahrer sowie Beaufsichtigung der Zivilfahrer und Pferde sind die Führer des Begleitkommandos verantwortlich. Die Pferde sind durch Kauf erworbene, reichseigene Truppenpferde.


    3. Bei jedem Abmarsch hat der Führer des Begleitkommandos eine namentliche Liste der Zivilfahrer und eine zahlenmäßige Aufstellung über die Pferde - Hengste besonders gezählt - von dem absendenden Offizier zu erbitten.


    An jedem Versorgungsplatz 281 übergibt er die Liste (über Panjes und Pferde) an den betreffenden Versorgungsplatzleiter (Offizier) und fragt, wann und wo er die Liste wieder abholen kann.


    4. Die nachgeführten Pferde müssen stets rechts angebunden werden, entweder am Pferd oder am rechten hinteren Ende des Wagens.


    5. Es ist auf peinlichste Innehaltung der Marschordnung zu achten. Es darf nur die rechte Seite der Straße befahren und nur scharf rechts gehalten werden. Wenn Brücken in der rastenden Kolonne liegen, sind sie und der Raum 20 m vor und hinter der Brücke völlig frei zu halten.


    6. Während des Marsches ist auf zügiges, gleichmäßiges Schritt-Tempo zu achten, Die Zivilfahrer haben des Öfteren neben ihren Pferden zu marschieren, besonders bei Steigungen und schlechteren Wegestrecken. Das Traben auf den letzten 5 km vor einer Rast und vor Eintreffen in der Unterkunft ist verboten.


    7. Aufenthalt in Ortschaften und Gehöften, die als fleckfieberverseucht bekannt oder gekennzeichnet sind, ist verboten.


    8. Der Führer und das Begleitkommando haben bei jedem Halten darauf zu achten und nachzuprüfen, dass die Marschkolonne beim Halten nicht zur Doppelkolonne aufrückt und so die Straße versperrt. Während der Rast gehören Führer und Begleitkommando zu der rastenden Kolonne und nicht in die Häuser. Die Anspannung ist vor und während des Marsches zu überprüfen und zu überwachen. Bestehende Mängel sind abzustellen.


    9. Marschunfähige Pferde sind, soweit sie nicht zum nächsten Versorgungsplatz mitgeführt werden können, im nächsten Gehöft unterzustellen und der 281. Sicherungs- Division/Abteilung IVc, Ostrow unter genauer Angabe von Ort und Haus auf dem kürzesten Wege (fernmündlich) zu melden. Die Wagen von marschunfähig gewordenen Pferden sind an leerfahrende Wagen anzuhängen oder aufzuladen.


    Pferde, die unterwegs schlapp machen, sind rechtzeitig auszuspannen und, wenn irgend möglich, an der Hand bis zum nächsten Versorgungsplatz mitzuführen.


    10. Beim Eintreffen auf dem Versorgungsplatz Ostrow erhalten die Pferde Heu und Hafer, welches in Augspils empfangen wurde. Für die weiteren 4 Tage (ab Ruhetag bis einschl. Eintrefftag in Porchow) wird Futter in Ostrow empfangen und zwar pro Tag und Pferd 8 kg Heu und 2 kg Hafer.


    Dieses Futter wird wie folgt ausgegeben:

    • am Morgen vor dem Abrücken: 2,7 kg Heu und 1 kg Hafer
    • während des Marsches: 2,7 kg Heu
    • Nach Eintreffen in die Unterkunft: 2,7 kg Heu und 1 kg Hafer.

    Ein Heuballen wiegt 65 kg, reicht also für 24 Pferde.


    Von den Wagen herabfallendes Heu ist von den nachkommenden Fahrzeugen des Marschbündels mitzunehmen.


    Während des Marsches ist das Heu auf den vorderen Teil des Wagens vor den Fahrer zu legen, damit das nachfolgende Pferd nicht fressen kann.


    Das Heu ist zur gleichmäßigen Verteilung für sämtliche Pferde vorgesehen.


    11. Die Heuballen sind vor der Fütterung unbedingt gründlich mit der Hand auseinander zu nehmen und auszuschütteln. Der Führer des Begleitkommandos ist auch für das Tränken der Pferde vor Abmarsch und nach Ankunft verantwortlich.


    Auf dem Marsch ist jede Tränkmöglichkeit auszunützen.


    12. Der Führer des Begleitkommandos hat sich von der Menge des verladenen Futters zu überzeugen und dafür zu sorgen, dass auf dem Marsch und auf den Versorgungsplätzen nur die vorgeschriebene Futtermenge verbraucht wird.


    13. Die Zivilfahrer erhalten in Ostrow für 4 Tage Verpflegung (ab Ruhetag bis einschließlich Eintrefftag in Porchow). Die Sätze werden durch die Zahlmeisterei bekanntgegeben.


    14. Beim Eintreffen auf einem Versorgungsplatz hat sich der Führer des Begleitkommandos sofort bei dem diensttuenden Offizier zu melden und sich nach der Diensteinteilung und dem Quartier zu erkundigen.


    15. Zur besseren Bewachung sitzen die Begleitkommandos in Ortschaften und Waldungen von den Wagen ab.


    16. Die Führer der Begleitkommandos sind dafür verantwortlich, dass auf dem Marsch keine Pferde ausgetauscht werden.


    Für das Divisionskommando

    Der 1. Generalstabsoffizier

    ….

    Major


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: