Pferdelazarette der Waffen-SS

  • Guten Tag zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Mai 1941


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    223. Bereitschaft zur Aufnahme kranker Pferde.


    Das in Radom - Wacyn neu aufgestellte Pferdelazarett nimmt ab 20.5.1941 Patienten auf.


    Zuführung von Patienten vorläufig noch durch Bahntranzport.


    Bahnstation: Radom,

    Fernruf: 2847


    Über Abholung von Patienten durch Transportwagen des Pferdelazaretts ergeht später noch Befehl.


    Kommandoamt der Waffen-SS IVc.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1.Okober 1944 .


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    589. Bezeichnung der Heimatpferde-Lazarette und Heimatpferde-Parks der Waffen-SS .


    Mit Wirkung vom 1. 10. 1944 werden folgende Bezeichnungen eingeführt:


    Für das Heimatpferde Lazarett der Waffen-SS, zur Zeit Hermannsthal bei Posen:


    - Heimatspferde- Lazarett der Waffen-SS I ,


    für das Heimatpferde-Lazarett der Waffen-SS "Ostland" verlegt von Moldau-Tein nach Senftenberg, Kreis Reichennau/Prot.:


    - Heimatpferde-Lazarett der Waffen-SS II ,


    für den Heimatpferde-Park der Waffen-SS, bisher Kielce, jetzt Schuschitz, Kreis Tschaslau:


    - Heimatpferde-Park der Waffen-SS I ,


    für den Heimatpferde-Park der Waffen-SS " Ostland", zur Zeit Schuschitz:


    - Heimatpferde-Park der Waffen-SS II .


    SS-Führungshauptamt/Amt II/ Organisations-Abteilung Ia/ II



    Herzliche Grüße


    Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Juni 1944 .

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    323. Erfassung von Rosshaaren.


    In Ergänzung zum Schreiben SS-Führungshauptamt, Amt VI, Abteilung IVc, Az.: 18/1.44 Dr. Be/La, vom 27. Januar 1944, wird zusätzlich angeordnet:


    1. Das bei der Mähnen- und Schweifpflege gesunder Pferde anfallende Rosshaar ist gemäß Verfügung SS-Führungshauptamt, Amt VI/ VI, Abteilung IVc, zu behandeln.


    2. Das beim Scheren von Reudepferden anfallende Deckhaar sowie Mähnen- und Schweifhaar ist mit SO2 in Gaszellen eineinhalb Stunden lang zu begasen. Das Haar ist in den Gaszellen so locker aufzuschichten, dass das SO2 -Gas überall ungehindert Zutritt hat. Falls Begasung an Ort und Stelle nicht möglich ist, sind die Haare in geeigneten dicht gefugten Behältnissen (nicht in Säcken) zu sammeln und einem Veterinärdienst, der über eine Reudegaszelle verfügt, zur Weiterbehandlung zuzuführen. Das durch Begasung von Reudemilben befreite Haar kann wie unter Ziffer 1 weiter behandelt werden.


    3. Verboten ist die Gewinnung von Haaren solcher Pferde, die an Milzbrand, Tollwut, Rotz, ansteckender LymphgefäßEntzündung gelitten haben bzw. Ihrer verdächtig sind.


    4. Die erzielten Erlöse sind gemäß der o.a. Verfügung Ziffer 1, zu verbuchen.


    SS-Führungshauptamt/Amt VI/IVc



    Herzliche Grüße

    Marga