Leiter des Nachrichtendienstes - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    4. Panzer-Division

    Nachrichtenführer

    Aktenzeichen 47 Abteilung Ia.

    Divisions-Gefechtsstand, den 29.09.1941


    Die nachfolgende Dienstanweisung für den Leiter des Nachrichtendienstes ist sinngemäß auch für die Zusammenarbeit zwischen Truppen-Kommandeuren und Nachrichten-Offizieren anzuwenden.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    Dienstanweisung für den Leiter des Nachrichtendienstes


    1. Der Leiter des Nachrichtendienstes (L.d.N.) ist das verbindende Organ zwischen Nachrichtenabteilung und Divisionsstab. Er ist Berater des Divisionsstabes in allen Fragen des Nachrichten-Betriebes und orientiert ihn laufend über:

    • vorhandene, geplante oder im Bau befindliche Verbindungen,
    • meldet Störungen und Ausfälle,
    • und macht Vorschläge über andere Beförderungsmöglichkeiten.
    • Sind bei einer Verbindung zwei verschiedene Nachrichtenmittel überlagernd eingesetzt, so steuert er durch Vorschläge über die Beförderungsart die gleichmäßige Belastung der Verbindungen.
    • In besonders eiligen Fällen macht er Vorschläge für den Einsatz der Nachrichtenmittel, doch bedarf er dazu im allgemeinen der Zustimmung des Kommandeurs er Nachrichtenabteilung.


    2. Sämtliche ein- und ausgehenden Fern- und Funksprüche laufen durch die Dienststelle des Leiters des Nachrichtendienstes und werden von ihm zur Kontrolle in einem Betriebsbuch geführt.


    Der L.d.N. ist verantwortlich für die Weitergabe ankommender Sprüche an den Ia oder dessen Vertreter, bzw. abgehender Sprüche an die Fernsprechvermittlung oder den Funkleiter.


    Bei dringenden abgehenden Sprüchen und bei q w d - Sprüchen lässt er sich die Beförderung bzw. Aushändigung melden und meldet sie an den Ia oder dessen Vertreter weiter.


    3. Sämtliche eingehenden Sprüche, auch wenn sie für andere Dienststellen bestimmt und nur übermittelt worden sind, hat er dem Ia oder dessen Vertreter vorzulegen. Der aber ihre Weitergabe entscheidet. Eine selbständige Weitergabe ist verboten.


    4. Außer dem Divisions-Kommandeur und dem Ia oder dessen Vertreter ist im Divisionsstab niemand zur Aufgabe von Fern- oder Funksprüchen berechtigt. Alle sonstigen Offiziere des Stabes oder Verbindungsoffiziere bedürfen dazu der Genehmigung des Ia oder dessen Vertreters, der diese Sprüche abzeichnet.


    Der L.d.N. ist für das Einhalten dieser Bestimmungen verantwortlich, lehnt die Weitergabe anders behandelter Sprüche ab.


    5. Haben ankommende Sprüche über das normale Maß hinausgehende Beförderungszeiten, so lässt sich der L.d.N. die Gründe für die Verzögerung melden und gibt sie an den Ia oder dessen Vertreter weiter.


    6. Werden durch abgehende kr-Sprüche Verzögerungen anderer Sprüche bedingt, so trägt er dies dem Ia oder dessen Vertreter vor und führt dessen Entscheidung über diese vorzugsweise Behandlung herbei.


    7. Der L.d.N. trägt für rechtzeitige Orientierung des Kommandeurs der Nachrichtenabteilung über zu erwartende Änderungen im Einsatz der Nachrichtenmittel Sorge und übermittelt die Befehle oder Wünsche der Division für neue oder zu ändernde Verbindungen.


    Selbständige Entscheidungen oder Änderungen im Einsatz der Nachrichtenmittel hat er nicht zu treffen.


    8. Nach vorhergehender Rücksprache mit dem Ia orientiert er den Korps-Nachrichtenführer über die beabsichtigte Verlegung des Divisions-Gefechts-Standes.


    9. Der L.d.N. hält während eines Angriffs der Panzer-Brigade Versorgungsfunksprüche und nicht unbedingt eilige, längere Schlüsselsprüche nach Rücksprache mit dem Ia solange zurück, bis der Panzer-Angriff beendet ist, weil sonst nicht tragbare Verzögerungen in der Übermittlung wichtiger taktischer Sprüche eintreten können.


    10. Schlüsseln und Entschlüsseln dauert länger als die Funkübermittlung. Für Verschlüsselung und Entschlüsseln eines 200 Buchstaben langen Funkspruchs sind im durchschnitt etwa 10 Minuten, zusammen also 20 Minuten zu rechnen. Die Durchgabezeit beträgt dagegen etwa nur 3 Minuten.


    Der L.d.N. prüft bei allen längeren Schlüsselsprüchen z.B. Angriffsbefehlen:

    • ob sie durch geringe Textänderungen nicht so abgefasst werden können, dass sie vollkommen als Kampfnachrichten durchgegeben werden können.
    • ob der Text nicht so umgestellt werden kann, dass nur ein kurzer, zusammenhängender Teil mit Truppenschlüssel verschlüsselt werden muss und der andere Teil nach der Tarntafel umgesetzt werden kann.
    • ob der Spruch nicht in 2 Teile zerlegt werden kann, von dem der eine als Klartext durchgegeben werden kann.


    11. Der L.d.N. überprüft, ob in allen Schlüsselsprüchen die Orts- und Geländebezeichnungen mit Ortsnamen und Stoßlinienwert angegeben sind.


    12. In Klartextsprüchen ist die Durchgabe der Namen der Truppen-Kommandeure verboten. Sie sind durch die Decknamen der Truppenteile zu ersetzen oder müssen verschlüsselt werden.


    13. Vermittlungssprüche, die als Fernsprüche ankommen und auf dem Funkwege weiterbefördert werden, oder Fernsprüche, die wegen Leitungsstörung als Funksprüche durchgegeben werden müssen, sind nach Vorlage beim Ia soweit zu kürzen, wie der klare Sinn des Inhalts es zulässt. Das gilt insbesondere für die Geheimnummer und andere Aktenzeichen, da die verschlüsselte Durchgabe von Zahlen sehr umständlich ist.


    14. In ruhigen Zeiten, insbesondere zur Nacht, kann sich der L.d.N. vertreten lassen. Er ist dann für die Übergabe der Dienstgeschäfte und Orientierung über alle noch laufenden Dinge an seinen Vertreter verantwortlich. Im allgemeinen werden seine Dienststunden mit denen des Ia gleichlaufen.


    15. Über alle persönlichen oder dienstlichen Angelegenheiten, die ihm in seiner Eigenschaft als Offizier beim Divisionsstab zur Kenntnis kommen und deren Weitergabe außerhalb des Divisionsstabes nicht beabsichtigt ist, hat er auch gegen Angehörige seiner eigenen Abteilung strengstes Stillschweigen zu bewahren.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: