Bestellungen von Zeitungen und Zeitschriften

  • Guten Abend zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. Juni 1940

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    42. Bestellungen von Zeitungen und Zeitschriften.


    Das Oberkommando der Wehrmacht und das Schulungsamt der Waffen-SS haben mit dem Reichsverband der Deutschen Zeitungsverleger ein Abkommen getroffen, wonach die Einheiten der Waffen-SS und SS-Polizei, Zeitungen, Zeitschriften usw. kostenlos beziehen können.


    Folgende Einheiten der Waffen-SS und SS-Polizei fallen unter das Abkommen mit dem Oberkommando der Wehrmacht:


    SS- V.- Division ( ohne Ersatzeinheiten)

    SS- T. - Division ( ohne Ersatzeinheiten)

    SS- Polizeidivision ( ohne Ersatzeinheiten)


    Die Bestellungen müssen folgenden Vermerk tragen:

    "Freilieferung gemäß Abkommen mit dem Oberkommando der Wehrmacht".


    Alle Bestellungen der Ersatzeinheiten der Waffen-SS, der Totenkopf Regimenter usw. und SS-Polizei, sowie aller sonstigen, dem Verwaltungsamt der Waffen-SS unterstellten Einheiten, fallen unter das Abkommen SS- und Polizei und müssen folgenden Vermerk tragen:


    "Freilieferung gemäß Abkommen SS - und Polizei ".


    Die Bestellungen sind durch die Einheiten unmittelbar bei den Zeitungsverlegern vorzunehmen. Folgende Höchstgrenzen sind festgesetzt:


    Je Einheit (Kompanie) oder 150 Mann:
    1 Illustrierte Zeitung

    10 Tageszeitungen nach Wahl (davon mindestens 1 Verordnungsblatt.)


    Sonderregelung für die Einheiten im Gouvernement:

    1 Illustrierte Zeitung

    7 Tageszeitungen nach Wahl (davon mindestens 1 Verordnungsblatt.)

    3 Warschauer- oder Krakauer Zeitungen.


    Je selbstständiger Zug oder 50 Mann:

    (selbstständige Züge der Totenkopf-Regimenter, Gendarmeriezüge).

    3 Tageszeitungen nach Wahl (davon mindestens 1 Verordnungsblatt).


    Sonderregelung für die selbstständigen Züge im Gouvernement:

    1 Verordnungsblatt

    1 Zeitung aus dem Altreich nach Wahl

    1 Warschauer- oder Krakauer Zeitung


    Sonderregelung für die SS-Lazarette und SS-Genesungsheime:

    Je 50 Betten:

    10 Illustrierte Zeitungen

    10 Tageszeitungen nach Wahl ( davon mindestens 1 Verordnungsblatt.)


    Nur im Rahmen dieser Höchstgrenzen entsprechend dem Bedürfnis und der Größe der Einheit, sind die Bestellungen vorzunehmen.


    Um die schnellste Lieferung und Abrechnung mit den Zeitungsverlegern zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die aufgeführten Richtlinien genauestens beachtet werden.


    Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Bestellung trägt in jedem Falle der Führer der Einheit.


    V/2 211/5.40.



    Herzliche Grüße

    Marga