Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Lehrstab für Offizierschießlehrgänge
Jüterbog/Altes Lager, den 15.01.1943
Auszugsweise Abschrift aus A.H.M. Blatt 43, Ziffer 16
Verfügung O.K.H. 25.12.1942
Dienstanweisung für den Artillerie-Kommandeur
1. Der Artillerie-Kommandeur gehört zu den Heerestruppen. Er wird entweder einer Division unterstellt oder unmittelbar unter dem General-Kommando, eingesetzt.
Der Artillerie-Kommandeur ist Truppenvorgesetzter der ihm unmittelbar unterstellten Truppenteile der Artillerie. Er hat die Disziplinarbefugnisse eines Brigadekommandeurs.
2. Aufgaben:
a) Bei Unterstellung unter eine Division fallen dem Artillerie-Kommandeur die Aufgaben eines Artillerieführers (AVA., Heft 5, Ziffer 13) dieser Division zu. Die ihm unterstellte Divisions-Artillerie untersteht ihm taktisch. An ihrer truppendienstlichen Unterstellung ändert sich hierdurch nichts. Das Recht des Artillerie-Kommandeurs, nötigenfalls disziplinar einzugreifen, bleibt bestehen.
b) Als Führer einer Korps- oder Schwerpunkt - Artilleriegruppe sind die Aufgaben des Artillerie-Kommandeurs:
(1) Führung der dem Korps unmittelbar unterstehenden Artillerie nach den vom Kommandierenden General gegebenen Aufträgen, Insbesondere:
- Vorbereitung des Einsatzes der Verstärkungs-Artillerie
- Gliederung und Verwendung der Verstärkungs-Artillerie
- Feuerleitung der einzelnen Artillerie-Gruppen des Korps.
- Zusammenarbeit der Korps-Artillerie mit der Aufklärung (Beobachtungs-Abteilung, Flieger).
- Schaffung einer artilleristischen Nachrichten-Stelle zur Zusammenfassung aller Aufklärungsergebnisse.
- Bau des Nachrichtennetzes der Artillerie
- Munitionsversorgung der unmittelbar unterstellten Artillerie.
(2) Vorschläge für die artilleristische Kampfführung im Korpsbereich, und zwar für:
- Verteilung von Verstärkungs-Artillerie auf die Divisions-Gefechtsaufträge außerhalb des Divisions-Gefechtsstreifens.
- Aufgaben der den General-Kommando unmittelbar unterstellten Artillerie.
- Abgrenzung der Artilleriebekämpfung und Störungsfeuer
- Artillerie Aufklärungsaufgaben der Division außerhalb des Gefechtsstreifens.
- Regelung des artilleristischen Fliegerdienstes und der artilleristischen. Aufklärungsmittel.
- Regelung der artilleristischen Nachrichtenverbindungen mit den Divisionen.
- Schaffung einheitlicher Schießkarten und Vermessungsunterlagen.
- Einsatz von Flakartillerie zum Schutz der Artillerie.
- Munitionsversorgung.
(3) Zusammenarbeit mit dem Höheren Artillerie-Kommandeur der Armee in den von diesen zu bearbeitenden Fragen der Heeres-Artillerie.
c) Soweit Führungsaufgaben gemäß a und b nicht vorliegen, ist dem Artillerie-Kommandeur zu übertragen:
(1) Beratung des General-Kommandos in allen artilleristischen Angelegenheiten. Vorlage von Vorschlägen für die artilleristische Kampfführung im Korpsbereich gemäß b (2).
(2) Überprüfung der artilleristischen Kampfführung und Überwachung des Ausbildungsstandes der Artillerie im Korpsbereich nach den Weisungen des General-Kommandos, mit dem Recht, im Einvernehmen mit den zuständigen Divisions-Kommandos, den Dienst aller Truppenteile der Artillerie der unterstellten Division beizuwohnen.
(3) Zusammenarbeit mit dem Höheren Artillerie-Kommandeur der Armee in den von diesem zu bearbeitenden Fragen der Heeresartillerie.
3. Hinsichtlich Ausstattung mit Nachrichtenmitteln ist der Artillerie-Kommandeur auf die Divisions- bzw. Korps - Nachrichten-Abteilung angewiesen.
4. Beteiligung an der Offizier-Stellenbesetzung und Beurteilung der ihm unterstellten Artillerie gemäß Sonderregelung des Heeres-Personal-Amtes im Einvernehmen mit seiner Kommando-Dienststelle.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje