Vorgesetztenverhältnis zwischen Wehrmacht und Waffen-SS

  • Guten Abend zusammen,



    Ein interessanter Beitrag aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. August 1940.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    126. Vorgesetztenverhältnis zwischen Wehrmacht und Waffen-SS.


    Die Frage des Vorgesetztenverhältnis zwischen Angehörigen der Waffen-SS und der Wehrmacht ist für die dem Heer nicht unterstellten Einheiten der Waffen-SS noch ungeklärt.


    Gleichwohl wird zur Aufrechterhaltung der Manneszucht und im Interesse des Ansehens beider Teile in der Öffentlichkeit angeordnet, dass Befehlen dienstranghöherer Wehrmachtsangehöriger sowie militärischer Wachen und Streifen von jedem Angehörigen der Waffen-SS nachzukommen ist; das gilt auch dann, wenn er glaubt, dass ihm Unrecht geschieht. In diesem Falle ist dem Dienstvorgesetzten unverzüglich Meldung von dem Vorfall zu erstatten.


    Wer diese Anordnung nicht beachtet, macht sich wegen Ungehorsams gegen einen Befehl in Dienstsachen strafbar.


    Der Truppe ist die Anordnung mit entsprechender Belehrung bekannt zu geben.


    Kommandoamt der Waffen-SS III.


    Herzliche Grüße


    Marga