Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
13. Panzer - Division
Kommandeur
Divisions-Gefechtsstand, 25.10.1944
Befehl für den Einsatz von Fensprechüberwachungs-Offizieren.
Ab sofort werden in der Division zur Überwachung der Fernsprechdisziplin von Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 Fernsprechüberwachungs-Offiziere eingesetzt.
Als Fernsprechüberwachungs-Offiziere werden befohlen:
- Oberleutnant Fries, Kompanieführer 1./Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 und
- Leutnant Kurz, Zugführer 1./Panzer-Nachrichten-Abteilung 13.
Aufgabe dieser Fernsprechüberwachungs-Offiziere ist es, durch tägliche Überwachung der Ferngespräche die Fernsprechdisziplin in der Division zu heben.
- Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anwendung der Decknamen der Sprechtafel und der Geländezahlen zur Tarnung des Fernsprechverkehrs in kürzester Zeit von allen Gesprächsteilnehmern innerhalb der Division beachtet wird.
- Verstöße gegen die Fernsprechdisziplin sind mir durch Kommandeur Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 zu melden.
Die Überwachungs-Offiziere haben die Pflicht, bei Verstößen gegen die Geheimhaltungsbestimmungen in die Verbindungen einzutreten mit den Worten:
- "Hier Überwachungs-Offizier! Bitte Geheimhaltungsbestimmungen beachten" oder:
- "Hier Überwachungs-Offizier! Ich bitte um Namen und Dienstgrad, da ich den Verstoß gegen die Geheimhaltungsbestimmungen zur Meldung bringen muss!" oder:
- "Hier Überwachungs-Offizier! Bei weiterem Verstoß gegen die Geheimhaltungsbestimmungen muss ich befehlsgemäß das Gespräch trennen."
Außerdem überwachen die Überwachungs-Offiziere die Gesprächsdauer. Ausnahme: Gespräche des Divisions-Kommandeurs und Ia.
- Ferngespräche sollen im allgemeinen die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
- Höchstzulässige Gesprächsdauer 9 Minuten, da durch die unnötig langen Gespräche die Leitungen blockiert werden und andere Gesprächsteilnehmer nicht zu Worte kommen.
- Die Überwachungs-Offiziere überwachen außerdem die Anwendung von Dringlichkeitsstufen im Fernsprech- und Fernschreibdienst.
- Ausnahme berechtigt im gesamten Wehrmachtführungsnetz und innerhalb der Division sind der Divisions-Kommandeur, der Ia und der Ib (letzterer nur bis zum Korps-Netz einschließlich).
- Ausnahmeberechtigt innerhalb des Divisions-Fernsprechnetzes sind die Regiments-Kommandeure, der Divisions-Nachrichtenführer, der Ic (letzterer nur zur Durchgabe von Stabs-Quartier-Auswertungen an die Truppe).
- Ausnahmeberechtigung für Kommandeure selbst. Bataillone und Abteilungen wird von Fall zu Fall befohlen.
Die Ausnahmeberechtigung ist an die Person gebunden.
- Bei Beurlaubungen,
- längerer dienstlicher Abwesenheit usw.
ist Ausnahmeberechtigung für die befohlenen Vertreter rechtzeitig beim Divisions-Nachrichtenführer zu beantragen.
Alle Gesprächsteilnehmer haben eine strenge Fernsprechdisziplin zu halten und den Anweisungen der Fernsprechüberwachungs-Offiziere Folge zu leisten.
Kommandeur Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 befiehlt den Fernsprechüberwachungs-Offizieren direkt die täglichen Überwachungszeiten.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje