Fernsprechüberwachungs-Offiziere

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    13. Panzer - Division

    Kommandeur

    Divisions-Gefechtsstand, 25.10.1944


    Befehl für den Einsatz von Fensprechüberwachungs-Offizieren.


    Ab sofort werden in der Division zur Überwachung der Fernsprechdisziplin von Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 Fernsprechüberwachungs-Offiziere eingesetzt.


    Als Fernsprechüberwachungs-Offiziere werden befohlen:

    • Oberleutnant Fries, Kompanieführer 1./Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 und
    • Leutnant Kurz, Zugführer 1./Panzer-Nachrichten-Abteilung 13.

    Aufgabe dieser Fernsprechüberwachungs-Offiziere ist es, durch tägliche Überwachung der Ferngespräche die Fernsprechdisziplin in der Division zu heben.

    • Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anwendung der Decknamen der Sprechtafel und der Geländezahlen zur Tarnung des Fernsprechverkehrs in kürzester Zeit von allen Gesprächsteilnehmern innerhalb der Division beachtet wird.
    • Verstöße gegen die Fernsprechdisziplin sind mir durch Kommandeur Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 zu melden.

    Die Überwachungs-Offiziere haben die Pflicht, bei Verstößen gegen die Geheimhaltungsbestimmungen in die Verbindungen einzutreten mit den Worten:

    • "Hier Überwachungs-Offizier! Bitte Geheimhaltungsbestimmungen beachten" oder:
    • "Hier Überwachungs-Offizier! Ich bitte um Namen und Dienstgrad, da ich den Verstoß gegen die Geheimhaltungsbestimmungen zur Meldung bringen muss!" oder:
    • "Hier Überwachungs-Offizier! Bei weiterem Verstoß gegen die Geheimhaltungsbestimmungen muss ich befehlsgemäß das Gespräch trennen."

    Außerdem überwachen die Überwachungs-Offiziere die Gesprächsdauer. Ausnahme: Gespräche des Divisions-Kommandeurs und Ia.

    • Ferngespräche sollen im allgemeinen die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
    • Höchstzulässige Gesprächsdauer 9 Minuten, da durch die unnötig langen Gespräche die Leitungen blockiert werden und andere Gesprächsteilnehmer nicht zu Worte kommen.
    • Die Überwachungs-Offiziere überwachen außerdem die Anwendung von Dringlichkeitsstufen im Fernsprech- und Fernschreibdienst.
    • Ausnahme berechtigt im gesamten Wehrmachtführungsnetz und innerhalb der Division sind der Divisions-Kommandeur, der Ia und der Ib (letzterer nur bis zum Korps-Netz einschließlich).
    • Ausnahmeberechtigt innerhalb des Divisions-Fernsprechnetzes sind die Regiments-Kommandeure, der Divisions-Nachrichtenführer, der Ic (letzterer nur zur Durchgabe von Stabs-Quartier-Auswertungen an die Truppe).
    • Ausnahmeberechtigung für Kommandeure selbst. Bataillone und Abteilungen wird von Fall zu Fall befohlen.

    Die Ausnahmeberechtigung ist an die Person gebunden.

    • Bei Beurlaubungen,
    • längerer dienstlicher Abwesenheit usw.

    ist Ausnahmeberechtigung für die befohlenen Vertreter rechtzeitig beim Divisions-Nachrichtenführer zu beantragen.


    Alle Gesprächsteilnehmer haben eine strenge Fernsprechdisziplin zu halten und den Anweisungen der Fernsprechüberwachungs-Offiziere Folge zu leisten.


    Kommandeur Panzer-Nachrichten-Abteilung 13 befiehlt den Fernsprechüberwachungs-Offizieren direkt die täglichen Überwachungszeiten.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: