Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
453. Lazaretturlaub von Kriegsversehrten (Amputierten)
In letzter Zeit gingen dem SS-Sanitätsamt mehrfach Anfragen der SS-Lazarette zu, was mit den Kriegsversehrten, namentlich Amputierten, die in den Lazaretten liegen und einer ärztlichen Behandlung nicht mehr bedürfen, geschehen soll. In den meisten Fällen warten diese Versehrten auf ihre Prothese.
Hierzu wird vom SS-Sanitätsamt folgendes entschieden:
Gegen eine Beurlaubung von Versehrten, deren Lazarettbehandlung abgeschlossen ist und die lediglich auf die Anpassung ihrer Prothese warten, bestehen grundsätzlich keine Bedenken wenn
- Die Betreuung dieser Versehrten am Urlaubsort durch Familienangehörige sichergestellt,
- Die Anpassung der Prothese erst zu einem Zeitpunkt möglich ist, der mindestens 4 Wochen nach dem Datum des Urlaubsantritts liegt und
- Durch die Beurlaubung in der Anfertigung und Anpassung der Prothese keine Verzögerung eintritt.
- Der zuständige Ersatztruppenteil ist zu benachrichtigen.
SS-FHA / VIII
Quelle: VBL WSS 1942
Gruß
Antje