Hallo Allerseits!
Zur Anmerkung ich habe dieses Thema hier eingestellt, da es sich weder zum Heer noch zur Luftwaffe oder zur See unterscheiden wird. Sollte der Admin das anders sehen, bitte den Beitrag verschieben. Danke
Abschrift und Bearbeitung!
305. Tauglichkeitsgrade (innerhalb der Waffen-SS).
Ab sofort sind (für die Waffen-SS) nur noch folgende Tauglichkeitsgrade zulässig:
- kriegsverwendungsfähig (k.v.)
- garnisonsverwendungsfähig Feld (g.v.F.)
- garnisonsverwendungsfähig Heimat (g.v.H.)
- arbeitsverwendungsfähig (a.v.)
- wehruntauglich (w.u.)
Bisher übliche Zusätze wie ,,motorisiert (mot.)“, „mechanische (mech.) Einheiten“, „nicht Fußtruppe" usw. haben zu unterbleiben. Da die meisten Feld-Einheiten (der Waffen-SS) voll motorisiert sind, erübrigen sich diese auch ohnehin.
In der Mehrzahl der Fälle werden die bisher z.B. als kriegsverwendungsfähig motorisiert (k.v. mot.) beurteilten (SS-)Angehörigen als kriegsverwendungsfähig (k.v.) beurteilt werden können, in den restlichen Fällen als garnisonsverwendungsfähig Feld (g.v.F.) oder garnisonsverwendungsfähig Heimat (g.v.H.)
Quelle: VBL WSS Nr 17, 01.09.1942
Gruß
Antje