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Hier eine Abschrift und Bearbeitung zum Transportwesen der SS und Polizei.
Quelle: germandocsinrussia
Sonderbeilage für das V.Bl.d.W.-SS Nr.12 vom 15.6.1943
TRANSPORTWESEN DER SS UND POLIZEI
Im Interesse einer einheitlichen Regelung des Transportwesens innerhalb der SS und Polizei werden im Einvernehmen mit den beteiligten Hauptämtern der SS (SS-Hauptamt, Reichssicherheitshauptamt, Hauptamt-Ordnungspolizei und SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) unter Zusammenfassung und Ergänzung der bisher ergangenen Einzelbefehle nachstehende Bestimmungen und Richtlinien erlassen:
1. Zentralstelle für die Bearbeitung und Überwachung von Transporten der SS und Polizei (Eisenbahn-, Schiffs- und Lufttransporte) ist der Transportoffizier-SS beim SS-Führungshauptamt (TO-SS beim SS-FHA). Dieser regelt in enger Zusammenarbeit mit den genannten Hauptämtern die Durchführung der Transporte und vermittelt in Transportangelegenheiten den Verkehr mit den Zentralstellen der Wehrmacht und der Eisenbahn.
2. Zur Unterstützung des Transportoffiziers-SS beim SS-Führungshauptamt sind folgende Außenstellen (SS-Transportdienststellen) eingerichtet worden:
a) SS-Transportoffizier „Ost“ |
in Krakau mit Nebenstellungen in Warschau und Lemberg |
b) SS- Transportoffizier „Südost“ | in Prag |
c) SS- Transportoffizier „Südost II“ | in Wien |
d) SS- Transportoffizier „Süd „ | in Dachau bei München |
e) SS-Transportoffizier „West“ | in Unna/Westfalen |
f) SS-Transportoffizier „Nordwest“ | in Utrecht/Niederlande |
g) SS-Transportoffizier „Paris“ | in Paris |
h) SS-Transportoffizier „Russland-Nord“ | in Riga |
i) SS-Transportoffizier „Russland-Mitte“ | in Minsk |
k) SS-Transportoffizier „Russland-Süd“ | in Dnjepropetrowsk |
Anschriften , Nachrichtenverbindungen und Zuständigkeitsbereiche siehe „Übersichtsplan der SS-Transportdienststellen“.
3. Die SS-Transportoffiziere (Ziffer2) unterstehen einsatzmäßig und personell dem SS-Führungshauptamt TO-SS. Sie erhalten ihre Aufträge und Befehle unmittelbar. In den besetzten Ost-und Westgebieten sind die SS-Transportoffiziere den Höheren SS-Polizeiführern aufsichtsmäßig unterstellt. Die Befehlshaber der Waffen-SS in den Niederlanden und im Protektorat Böhmen/Mähren haben Weisungsrecht, soweit es sich um Transportangelegenheiten der Waffen-SS handelt. Die wirtschaftliche Versorgung der einzelnen SS-Transportdienststellen ist durch Einzelbefehle geregelt.
4. Die SS-Transportoffiziere (SS-TO) sind für alle Transportfragen der SS und Polizei zuständig. Sie halten fortgesetzt Verbindung mit den Transportdienststellen der Wehrmacht (Transportkommandanturen usw.) und den Dienststellen der Eisenbahn. Die SS-Transportoffiziere haben innerhalb ihres Aufgabenbereichs alle Möglichkeiten für eine Zusammenlegung von Transporten und deren beschleunigte Durchführung auszunutzen. Sie sind ferner verpflichtet, die Dienststellen der SS und Polizei transportmäßig zu beraten und nötigenfalls geeignete Vorschläge für eine lückenlose Erfassung des Transportraumes zu unterbreiten.
5. Von der Zentralstelle (Ziffer 1) und den SS-Transportoffizieren (Ziffer 2) werden in engem Einvernehmen mit den Transportdienststellen der Wehrmacht und den Dienststellen der Eisenbahn gesteuert bzw. überwacht:
a) Truppen- und Mannschaftstransporte der SS und Polizei (für Feld-und Ersatzeinheiten, sowie Feld-und Heimatdienststellen).
b) Transporte von Nachschub- und Wirtschaftsgütern der SS und Polizei (einschließlich Tiertransporte) (für Feld- und Ersatzeinheiten, sowie Feld- und Heimatdienststellen).
Ausgenommen sind Transporte von Verbänden und Kampfeinheiten der SS und Polizei, die der Wehrmacht taktisch unterstellt sind, sowie alle von der Wehrmacht ausgehenden Versorgungstransporte.
Die SS- Transportoffiziere wirken ferner bei der Planung und Einrichtung von Anschlussgleisen, Laderampen usw. beratend mit.
Wird verfolgt.
Grüße
Marga