Transportwesen der SS und Polizei

  • Guten Tag zusammen,



    Hier eine Abschrift und Bearbeitung zum Transportwesen der SS und Polizei.

    Quelle: germandocsinrussia

    Sonderbeilage für das V.Bl.d.W.-SS Nr.12 vom 15.6.1943


    TRANSPORTWESEN DER SS UND POLIZEI


    Im Interesse einer einheitlichen Regelung des Transportwesens innerhalb der SS und Polizei werden im Einvernehmen mit den beteiligten Hauptämtern der SS (SS-Hauptamt, Reichssicherheitshauptamt, Hauptamt-Ordnungspolizei und SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) unter Zusammenfassung und Ergänzung der bisher ergangenen Einzelbefehle nachstehende Bestimmungen und Richtlinien erlassen:


    1. Zentralstelle für die Bearbeitung und Überwachung von Transporten der SS und Polizei (Eisenbahn-, Schiffs- und Lufttransporte) ist der Transportoffizier-SS beim SS-Führungshauptamt (TO-SS beim SS-FHA). Dieser regelt in enger Zusammenarbeit mit den genannten Hauptämtern die Durchführung der Transporte und vermittelt in Transportangelegenheiten den Verkehr mit den Zentralstellen der Wehrmacht und der Eisenbahn.


    2. Zur Unterstützung des Transportoffiziers-SS beim SS-Führungshauptamt sind folgende Außenstellen (SS-Transportdienststellen) eingerichtet worden:

    a) SS-Transportoffizier „Ost“

    in Krakau mit Nebenstellungen
    in Warschau und Lemberg
    b) SS- Transportoffizier „Südost“ in Prag
    c) SS- Transportoffizier „Südost II“ in Wien
    d) SS- Transportoffizier „Süd „ in Dachau bei München
    e) SS-Transportoffizier „West“ in Unna/Westfalen
    f) SS-Transportoffizier „Nordwest“ in Utrecht/Niederlande
    g) SS-Transportoffizier „Paris“ in Paris
    h) SS-Transportoffizier „Russland-Nord“ in Riga
    i) SS-Transportoffizier „Russland-Mitte“ in Minsk
    k) SS-Transportoffizier „Russland-Süd“ in Dnjepropetrowsk


    Anschriften , Nachrichtenverbindungen und Zuständigkeitsbereiche siehe „Übersichtsplan der SS-Transportdienststellen“.


    3. Die SS-Transportoffiziere (Ziffer2) unterstehen einsatzmäßig und personell dem SS-Führungshauptamt TO-SS. Sie erhalten ihre Aufträge und Befehle unmittelbar. In den besetzten Ost-und Westgebieten sind die SS-Transportoffiziere den Höheren SS-Polizeiführern aufsichtsmäßig unterstellt. Die Befehlshaber der Waffen-SS in den Niederlanden und im Protektorat Böhmen/Mähren haben Weisungsrecht, soweit es sich um Transportangelegenheiten der Waffen-SS handelt. Die wirtschaftliche Versorgung der einzelnen SS-Transportdienststellen ist durch Einzelbefehle geregelt.


    4. Die SS-Transportoffiziere (SS-TO) sind für alle Transportfragen der SS und Polizei zuständig. Sie halten fortgesetzt Verbindung mit den Transportdienststellen der Wehrmacht (Transportkommandanturen usw.) und den Dienststellen der Eisenbahn. Die SS-Transportoffiziere haben innerhalb ihres Aufgabenbereichs alle Möglichkeiten für eine Zusammenlegung von Transporten und deren beschleunigte Durchführung auszunutzen. Sie sind ferner verpflichtet, die Dienststellen der SS und Polizei transportmäßig zu beraten und nötigenfalls geeignete Vorschläge für eine lückenlose Erfassung des Transportraumes zu unterbreiten.


    5. Von der Zentralstelle (Ziffer 1) und den SS-Transportoffizieren (Ziffer 2) werden in engem Einvernehmen mit den Transportdienststellen der Wehrmacht und den Dienststellen der Eisenbahn gesteuert bzw. überwacht:


    a) Truppen- und Mannschaftstransporte der SS und Polizei (für Feld-und Ersatzeinheiten, sowie Feld-und Heimatdienststellen).


    b) Transporte von Nachschub- und Wirtschaftsgütern der SS und Polizei (einschließlich Tiertransporte) (für Feld- und Ersatzeinheiten, sowie Feld- und Heimatdienststellen).


    Ausgenommen sind Transporte von Verbänden und Kampfeinheiten der SS und Polizei, die der Wehrmacht taktisch unterstellt sind, sowie alle von der Wehrmacht ausgehenden Versorgungstransporte.


    Die SS- Transportoffiziere wirken ferner bei der Planung und Einrichtung von Anschlussgleisen, Laderampen usw. beratend mit.



    Wird verfolgt.


    Grüße

    Marga



  • Hallo,


    Hier die Fortsetzung des obenstehenden Berichtes.


    6. Transporte der SS und Polizei gemäß Ziffer 5a und b sind beim Führungshauptamt TO-SS oder bei den zuständigen SS-Transportoffizieren (vgl. Übersichtsplan) anzumelden. Soweit die Dienststellen der SS und Polizei ihre Transportanmeldungen bisher an die für sie zuständigen Hauptämter gerichtet haben, bleibt es bei diesem Verfahren. Die Hauptämter leiten die Transportanmeldungen dann an das SS-Führungshauptamt TO-SS oder an den zuständigen SS-Transportoffizier weiter. Nach Prüfung und Sichtung der Anmeldungen veranlasst der Transportoffizier-SS beim SS-Führungshauptamt oder der sonst zuständige SS-Transportoffizier die Durchführung der Transporte durch entsprechende Anmeldung und Regelung bei den in Frage kommenden Dienststellen der Wehrmacht und Eisenbahn.


    7. Ein selbstständiges Anmelden von Transporten bei Wehrmacht- bzw. Eisenbahndienststellen ist nur in dringenden Fällen oder beim Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Die zuständigen SS-Transportdienststellen sind alsdann von der erfolgten Transportanmeldung nachträglich in Kenntnis zu setzen. Bei der Notwendigkeit einer zentralen Steuerung des Transportwesens innerhalb der SS und Polizei muss jedoch eine unmittelbare Anmeldung von Transporten bei Wehrmacht- oder Eisenbahndienststellen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Geringe Verzögerungen, die durch den festgelegten Meldeweg entstehen können, werden durch rasche Bearbeitung aller Transportangelegenheiten, schnellste Nachrichtenübermittlung und sichere Durchführung der Transporte voll ausgeglichen.


    8. Jede Transportanmeldung (Ziffer 6) hat, je nach Art des Transportes, folgende Angaben zu enthalten:


    a)

    Verlader (Truppenteil Oder Dienststelle). Bei privaten Verladern möglichst
    Fernsprechanschluss angeben;
    b) Zahl der Führer (Offiziere), Unterführer und Mannschaften;
    c) Zahl der Pferde (getrennt nach schwersten, schweren und leichten);
    d)

    Zahl der Kraftfahrzeuge und sonstigen Fahrzeuge (getrennt nach
    Verladeklappen);
    e) Zahl der Krafträder (mit oder ohne Beiwagen);
    f)



    Zahl der sonst benötigten Waggons (für Waffen, Munition, Gerät, Ausrüstung,
    Bekleidung, Verpflegung oder sonstiges Gut), getrennt nach Wagenart und
    unter Angabe des Inhalts. Bei Stückgütern außerdem Ausmaße und
    Gewicht angeben;
    g) Einlade- (Abgangs-) Bahnhof;
    h) Verladebereitschaft, d.h., ab wann verladen werden kann;
    i) Verladedauer;
    k) Empfänger (genaue Anschrift oder Deckbezeichnungen);
    l) Ziel- (Auslade-) Bahnhof;
    m) Feldküchenverpflegung oder Selbstverpfleger? (bei Truppen- und
    Mannschaftstransporten);
    n) wird warme Zusatzverpflegung beantragt?;
    o) wird Transport durch eigene Kräfte begleitet oder ist Gestellung
    eines Transport-Begleit-Kommandos erforderlich?


    Die Transportanmeldung kann schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erstattet werden. Ist die Geheimhaltung eines Transportes geboten, so hat grundsätzlich schriftliche oder fernschriftliche Anmeldung zu erfolgen.


    9. Fahrtnummererteilung und Wagengestellungen auf Grund einer Transportanmeldung erfolgen nur durch die zuständigen Dienststellen der Wehrmacht und Eisenbahn. Gegebenenfalls werden erteilte Fahrtnummern oder geschlossene Transportbefehle durch die SS-Transportdienststellen übermittelt. Nach erfolgter Verladung ist sofort Nachricht an die Zentralstelle (SS-Führungshauptamt TO-SS) oder an den sonst zuständigen SS- Transportoffizier unter Angabe der Fahrtnummer (Waggonnummer) und des Verladetages zu geben. Nachforschungen nach ausgebliebenen Zügen oder Zugteilen (Waggons) können nur dann eingeleitet werden, wenn Fahrtnummern (Waggonnummern), Verladetag und sonstige Gründe für das Ausbleiben bekannt sind. Anträge auf Einleitung von Nachforschungen müssen entsprechend abgefasst sein.


    10. Zur Durchführung einer laufenden Kontrolle haben ferner die Empfänger von Transporten das Eintreffen und die Übernahme der Ladungen in jedem Falle, möglichst durch Fernschreiben zu bestätigen. Die Bestätigung ist an diejenige SS- Transportdienststelle zu richten, die den Transport angekündigt hat.


    11. Gütertransporte der SS und Polizei in ganzen Zügen werden stets durch Transport-Begleit-Kommandos des SS-Führungshauptamtes begleitet, soweit nicht in bestimmten Fällen Begleitkräfte (Abholkommandos) durch die Empfänger gestellt werden. Ist eine Begleitung von einzelnen Waggonsendungen notwendig, so sind die Kräfte von den Verladern zu stellen. In dringenden Fällen und bei Personalmangel können Begleitkräfte beim Transportoffizier-SS im SS-Führungshauptamt angefordert werden.


    12. Für alle Transporte der SS und Polizei sind im übrigen die Transportbestimmungen der Wehrmacht und Eisenbahn maßgebend. Ebenso bleibt die Zuständigkeit der Wehrmachttransportdienststellen und der Eisenbahn unberührt.



    Der Chef des SS-Führerhauptamtes:


    Jüttner,

    SS-Gruppenführer und

    Generalleutnant der Waffen-SS.



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    hier habe ich noch eine passende Ergänzung zu diesem Thema.


    Übersichtsplan der SS-Transportdienststellen

    Zentralstelle: SS-Führungshauptamt TO-SS, Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 188 Fernsprecher:

    Ortsverkehr 87 93 61, App. 248, 249, 250, 251, 269

    Fernverkehr 87 93 41, App. 248, 249, 250, 251, 269

    Fernschreiber: SS-Führungshauptamt TO-SS, Berlin, über HSSZ.


    Bezeichnung der Dienststelle und

    Anschrift

    Nachrichtenverbindungen

    Zuständig für Bereich der:

    SS-Führungshauptamt

    TO-SS;

    siehe Zentralstelle

    siehe Zentralstelle

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: Berlin, Danzig, Königsberg, Posen, Frankfurt/Oder, Stettin, Hamburg, Halle/Saale, Erfurt, Hannover, Schwerin; ferner:

    a) alle Übersee- und Lufttransporte;

    b) alle Transporte, die durch OKH abgerufen werden.

    SS-Transportoffizier Ost;

    Krakau Gertrudenstr. 7

    Fernsprecher: 1 66 74/75 Fernschreiber: über Höherer SS-und Polizeiführer Krakau

    Wehrmacht- Transportkommandanturen: Krakau, Oppeln.

    SS-Transportoffizier Ost Nebenstelle Warschau;

    Warschau, Dr.-v.Lück-Str. 6

    Fernsprecher: 7 59 40 App. 59 und 76. Fernschreiber: über SS-Nachrichtenstelle Warschau

    Wehrmacht-Transportkommandantur: Warschau; ferner: Verbindung zur Weiterleitungsstelle 15.

    SS-Transportoffizier Ost Nebenstelle Lemberg;

    Lemberg, Siegfriedstr. 63

    Fernsprecher: 2 85 90 Fernschreiber: über Heeresfernschreibstelle Lemberg

    Verbindung zur Weiterleitungsstelle 16.

    SS-Transportoffizier Südost;

    Prag I, Nürnberger Str. 27

    Fernsprecher: 6 34 62 App. 274 Fernschreiber: über Befehlshaber der Waffen-SS Prag

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: Prag, Brünn, Dresden, Breslau

    SS-Transportoffizier Südost II;

    Wien I, Marc-Aurel-Str. 5-6

    Fernsprecher: U 2 32 16, U 2 43 38 Fernschreiber: über SS-Standortkommandantur

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: Wien, Linz, Villach; ferner: Verbindungzur Weiterleitungsstelle 14 und zur Wehrmacht-Transportleitung „Südost“.

    SS-Transportoffizier Süd;

    Dachau 3, bei München

    Fernsprecher: Dachau 293, App. 518 Fernschreiber: über SS-Standort-Verwaltung Dachau

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart, Karlsruhe

    SS-Transportoffizier West;

    Unna/Westfalen SS-Kaserne Iserlohner Straße

    Fernsprecher: 27 53 App. 35 Fernschreiber: über Heereszeugamt Unna

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: Essen, Kassel Münster, Wuppertal, Köln, Mainz, Frankfurt/Main, Saarbrücken

    SS-Transportoffizier Nordwest; Utrecht/Niederlande Stationsstraat 10

    Fernsprecher: über Wehrmacht-Vermittlung Utrecht; Fernschreiber: über Vermittlung Reichskommissar Den Haag, Endstelle Bahnhofs- Bevollmächtigter Utrecht

    Wehrmacht-Transportkommandantur: Utrecht/Ndl. bzw. Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers Nordwest

    SS-Transportoffizier Paris; Paris 16 Square Petrarque 9

    Fernsprecher: Pas 05 49 Fernschreiber: über Befehlshaber der Sicherheitspolizei Paris

    Wehrmacht-Transportkommandanturen: Paris-Nord, Paris-Ost, Paris-Süd, Paris-West, Bordeaux, Toulouse, Lyon, Nancy, Lille, Brüssel; ferner: Verbindung zur Wehrmacht- transportleitung West

    SS-Transportoffizier Rußland-Nord; Riga Bismarckring 6

    Fernsprecher und Fernschreiber: über Nachschub-Kommandantur der SS und Polizei Ostland Riga

    Wehrmacht-Transportdienststellen: Heeresgruppe Nord bzw. Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers Rußland-Nord

    SS-Transportoffizier Rußland-Mitte; Minsk Kommandanturstraße

    Fernsprecher und Fernschreiber: über Höherer SS- und Polizeiführer Minsk

    Wehrmacht-Transportdienststellen: Heeresgruppe Mitte bzw. Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers Rußland-Mitte

    SS-Transportoffizier Rußland-Süd; Dnjepropetrowsk

    Fernsprecher und Fernschreiber: über Nachschub-Kommandantur der Waffen-SS Dnjepropetrowsk

    Wehrmacht-Transportdienststellen: Heeresgruppe Süd bzw. Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers Rußland-Süd


    Quelle: VBL WSS 1943


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: