Artillerie-Bekämpfung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Jüterbog/Altes Lager, August 1942


    Artillerie-Bekämpfung


    Einschlägige Vorschriften und Verfügungen: H.Dv. 300/I, H.Dv. 200/6, H.Dv. 200/5, H.Dv. 200/7, H.Dv. 200/7c. Merkblatt 2, Merkblatt 14, Merkblatt 27. Artilleristische Mitteilungen Nr. 3 und 4.


    I. Allgemeines


    1.) Hauptaufgabe der Artillerie ist Bekämpfung der feindlichen Infanterie und Artillerie (H.Dv. 200/5, Ziffer 1 und 126). Auch unter taktisch beweglichen Verhältnissen, bei schlechten Kartenunterlagen darf die Bekämpfung der feindlichen Artillerie nicht vernachlässigt werden, da das Artilleriefeuer unserer derzeitigen Gegner fast ausschließlich auf der eigenen Infanterie liegt. (Verfügung 1, Seite 1)


    2.) Die Bekämpfung der Feind-Artillerie ist Sache der Division. Die Bildung selbständiger Korps-Artillerie-Gruppen zur Artillerie-Bekämpfung soll Ausnahme bleiben und sich auf Lagen beschränken, in denen die Divisionen eng angelehnt mit schmalen Gefechtsstreifen kämpfen (Verfügung 1, Seite 2/3) denn


    a.) wirkt sich ihr Einsatz meist erst spät aus


    b.) wird die im Rahmen der Division eingesetzte Artillerie besser ausgenutzt. Jede zur Artillerie-Bekämpfung eingesetzte Abteilung muss jeder Zeit in der Lage sein, durch entsprechende Organisation ihres Beobachtungsstellen-Systems in den Infanteriekampf einzugreifen. (Verfügung 1, Seite 2).


    3.) Um die oft weit zurückstehende Feind-Artillerie zu fassen, müssen auch besonders schwere Batterien für die Artillerie-Bekämpfung zur Ausnutzung ihrer Schußweite so weit vorn wie möglich eingesetzt werden. (H.Dv. 200/5, Ziffer 43)


    4.) Bekämpfung der Feind-Artillerie erfolgt ständig und zwar möglichst sofort nach ihrer Aufklärung, am besten noch während ihrer Feuertätigkeit. Sie kann vor dem beabsichtigten Angriff nicht frühzeitig genug begonnen werden.


    Vorteil:


    a) Nur so kann eine bewegliche, häufig Stellungswechsel durchführende Feind-Artillerie zuverlässig gefaßt werden.


    b) Jede vor Angriffsbeginn niedergekämpfte Batterie fällt beim eigenen Angriff aus


    c) Die Aufklärung wird nicht durch zahlreiche eigene und feindliche Abschüsse gestört und arbeitet zuverlässig. Außerdem ist die Mitbeobachtung durch das Aufklärungsmittel zeitlich möglich.


    d) Ist die feindliche Artillerie im wesentlichen vor Angriffsbeginn niedergekämpft, wird während des Angriffs eigene Artillerie für andere Aufgaben frei. (Verfügung 1, Seite 6 und 7.)


    5.) Das Außergefechtsetzen der Beobachtungs-Stellen durch Bekämpfen bzw. Blenden hat im taktisch richtigen Augenblick, also unmittelbar während des Angriffs zu erfolgen. (Verfügung 1, Seite 6)


    6.) Auch wenn eine laufende Bekämpfung der feindlichen Artillerie erfolgt ist, muss eine solche zusätzlich unmittelbar jedem Angriff vorausgehen. (T.F. Ziffer 359, H.Dv. 200/5, Ziffer 126 2. Absatz)


    Anhaltspunkte liefert dafür eine sorgfältige Überwachung des Feindes auf längere Zeit (Merkblatt 14). Selbst bei geringen Erfolgsaussichten gegenüber einer beweglichen Artillerie muss diese letzte Möglichkeit der Entlastung der eigenen Infanterie ausgenutzt werden. (Verfügung 1, Seite 7).


    7.) Auch während des Angriffs ist je nach Art der Aufklärung, Stärke der eigenen Artillerie und Munitionslage dem Niederkämpfen der feindlichen Artillerie vor dem Niederhalten den Vorzug zu geben. (Verfügung 3, Ziffer 4).


    8.) Zu Beginn des Infanterie-Angriffs müssen unbeschadet ihrer sonstigen Feuertätigkeit möglichst zahlreiche Batterien "auf der Lauer" liegen, um neu auftretende Feindbatterien, die erst bei eigenem Angriff das Feuer eröffnen, zu bekämpfen (T.F. Ziffer 359). Um das Feuer der feindlichen Artillerie vor Angriffsbeginn herauszulocken, können eigene örtliche Angriffs-Unternehmungen bzw. Schein-Unternehmungen geboten sein. Plötzliches Schweigen der eigenen Artillerie erleichtert dabei das Aufklären durch Beobachtungs-Abteilung (H. Dv. 200/5, Ziffer 150). Wegen ihrer Feuergeschwindigkeit ist leichte Artillerie zum Niederhalten feindlicher Artillerie sehr geeignet. (H, Dv. 200/5, Ziffer 151).


    Fortsetzung folgt...


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

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    II. Aufklärung (H.Dv. 200/5, Ziffer 68 ff.)


    1.) Die planmäßige Leitung der artilleristischen Aufklärung ist Sache des Artillerie-Kommandeurs bzw. Artillerie-Führers der Division (vgl. Merkblatt 14).


    Er weist eine oder mehrere Artillerie-Abteilung mit der Beobachtungs-Abteilung (Panzer-Beobachtungs-Batterie) auf Zusammenarbeit (H.Dv. 200/5, Ziffer 145) an.


    2.) Die Artillerie-Nachrichten-Stelle des Artillerie-Kommandeurs (Arko) (oder wenn kein Artillerie-Kommandeur eingesetzt ist, eine Stelle innerhalb des Stabes des Artillerie-Führers) sammelt, sichtet und wertet sämtliche Aufklärungs-Ergebnisse aus. (Merkblatt 14, Abschnitt D, Verfügung 1, Seite 5) Die in der H. Dv. 200/5, Ziffern 71, 82 und 163 angeführten Aufgaben der Artillerie-Nachrichten-Stelle der Beobachtungs-Abteilung sind nach Merkblatt 14 durch die Artillerie-Führer wahrzunehmen.


    Trotzdem hat auch auf dem Gefechtsstand der Beobachtungs-Abteilung eine Auswertung der Aufklärung-Ergebnisse zu erfolgen. Engste Zusammenarbeit des Gefechtsstands der Beobachtungs-Abteilung mit Artillerie-Nachrichten-Stelle des Artillerie-Kommandeurs ist erforderlich. (H.Dv. 200/7, Ziffer 74)


    3.) Der Einsatz der Beobachtungs-Abteilung ist nicht an Divisions- oder Korps-Grenzen gebunden. Er hat unter dem Gesichtspunkt bester Aufklärungsmöglichkeit gegen die artilleristischen Schwerpunkte des Gegners zu erfolgen. Ihre geschlossene Unterstellung unter eine Division ist die Regel. (H.Dv. 200/5, Ziffer 72 ff., besonders Ziffer 77 Absatz 2, Ziffer 141, Verfügung 1, Seite 5.)


    4.) Aufklärungsmittel:

    • Flieger (vgl. H.Dv. 200/5 Ziffer 78 ff., Merkblatt 27)
    • Ballon (Artillerie Mitteilungen 4, Ziffer 14)
    • Schallmessung und Lichtmessung durch Beobachtungs-Abteilung oder Panzer-Beobachtungs-Batterie H.Dv. 200/7 200/7a,b,c, Merkblatt 14.

    Die Artillerie-Beobachtungs-Stellen; letztere können zur Erlangung einer breiten Basis im Regiments-Verband unter Einschaltung der Auswertung durch A.V.T. (vergleiche Unterrichtsunterlage A 90, Artillerie Mitteilungen 3, H.Dv. 200/6, Ziffer 268 b, Verfügung 3, Ziffer 76.) eingesetzt werden.


    Die Aufklärungsmittel ergänzen sich gegenseitig. (H.Dv. 200/5 Ziffer 68)


    Durch den Artillerie-Führer sind sie zweckmäßig und rechtzeitig einzusetzen. Ihre Zusammenarbeit untereinander und mit Teilen der schießenden Artillerie ist sicherzustellen. Ein Schwerpunkt der Aufklärung gegen die Schwerpunkte des feindlichen Artillerie-Aufmarsches ist wenn möglich zu bilden (H.Dv. 200/5, Ziffer 141). Die Aufklärung ist in jeder Lage zu betreiben. Ist keine Beobachtungs-Abteilung oder Panzer-Beobachtungs-Batterie eingesetzt, ist sie auch bei Einsatz von Artillerie-Fliegern durch Lichtmessung von den Beobachtungsstellen der schießenden Artillerie vorzunehmen.


    Die Aufklärung der Schallmess- bzw. Lichtmess-Batterie erfolgt im planrichtigen oder behelfsmäßigen Verfahren (H.Dv. 200/6 Ziffern 267 und 268). Ersteres setzt eine Schießkarte oder eine genaue Vermessung im eigenen Netz voraus. Beim behelfsmäßigen Verfahren geht eine Schnellvermessung des Systems voraus.


    Eine Batterie ist genau aufgeklärt, wenn die Fehlerdreiecke bei den Schnitten nicht mehr als 200 m Seitenlänge haben, sie ist unsicher aufgeklärt, wenn die Fehlerdreiecke 200 - 400 m Länge haben. Sind die Fehlerdreiecke größer, lohnt eine Bekämpfung nicht. Die Batterien gelten nur als taktisch aufgeklärt. (H.Dv. 200/7 Ziffern 76-78, Merkblatt 14, Ziffer 3).


    Nach dem heute maßgeblichen Merkblatt für Artillerie Nr. 14 erfolgt bei Zielmeldungen neben den Koordinaten des Zieles die Angabe eines Zielraumes, wenn seine Fläche, vom Mittelpunkt aus gerechnet, größer ist als plus/minus 50 m nach der Tiefe und plus/minus 50 m nach jeder Seite.


    Ein Einschießen durch die aufklärende Beobachtungs-Batterie wird grundsätzlich durchgeführt, wenn eine Schnellvermessung vorausging, oder wenn bei vorhandener Schießkarte keine oder unzureichende B.W.E. (Besondere-Witterungs-Einflüsse) vorliegen oder wenn ein Zerstörungsschießen (siehe Seite 6 ) durchgeführt werden soll. (H.Dv. 200/7, Ziffer 77). Wird ein Ziel von der Schallmess-Batterie als "unsicher zum Einschießen geeignet" gemeldet (Merkblatt 14, 3c), so hat ein Einschießen durch die Schallmess-Batterie unmittelbar nach der Aufklärung zu erfolgen (H. Dv. 200/7, Ziffer 77).


    Um die Überraschung zu gewährleisten, wird das Einschießen mit Beobachtungs-Batterien im allgemeinen auf ein Einschießziel verlegt. Die für das Einschießen erforderlichen Zeiten können dadurch getragen werden.

    Die Begriffe planrichtig und behelfsmäßig beziehen sich auch auf Luftbildauswertungen und Flieger-Aufklärung (H.Dv. 200/6, Ziffer 268 ff.).


    Quelle: germandocsinrussia


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    Antje

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    III. Bekämpfung der feindlichen Feuerstellungen.


    Das Verfahren hängt weitgehend von der Art der Aufklärung ab. Man unterscheidet:

    • Niederkämpfen,
    • Niederhalten (H.Dv. 200/6, Ziff. 271) und
    • Lähmen.

    Grundsätzlich ist dem Niederkämpfen vor dem Niederhalten der Vorzug zu geben. (O.K.H. Verfügung 1, Seite 10).

    Niederkämpfen bezweckt die Vernichtung von Gerät und Bedienung (H.Dv. 200/6, Ziffer 271).


    Niederhalten zwingt den Feind in die Deckung, macht damit während des Feuers die Bedienung der Geschütze unmöglich (H.Dv. 200/6, Ziffer 271) und soll möglichst das Beziehen einer Wechselstellung verhindern (Verfügung 1, Seite 9).


    Das Lähmen durch Gasbeschuss wurde im Weltkrieg angewandt. Die Kriegführung mit chemischen Kampfstoffen ist jedoch im "Genfer Protokoll über das Verbot der Verwendung giftiger Gase usw. im Kriege vom 17.06.1925" ausdrücklich untersagt und somit von der deutschen Wehrmacht nicht vorgesehen, es sei denn, dass ein Gegner durch Eröffnung des Gaskrieges uns dazu zwingt.


    A.) Niederkämpfen.


    1.) Niederkämpfen im Zerstörungsfeuer:


    Die Ziele müssen entweder genau oder als zum “Einschießen geeignet” gemeldet sein. Es erfolgt gegen eingebaute Batterien, die sich nicht durch Stellungswechsel dem Feuer entziehen können mit einer Batterie, die durch ein Aufklärungsmittel eingeschossen sein muss auch wenn die Ziele genau gemeldet sind, auf Zielmitte und einer Entfernung. (Munitionseinsatz 240 Schuss leichte Feld-Haubitze oder 160 Schuss schwere Feld-Haubitze). (Merkblatt 2 Abschnitt B. Hierfür gilt noch H.Dv. 200/6, Ziffer 279)


    2.) Niederkämpfen durch Vernichtungsfeuer: (Merkblatt 2 B b) (H.Dv. 200/6, Ziffern 279 und 280 überholt). Munitionseinsatz etwa 240 Schuss leichte Feld-Haubitze bzw. 160 Schuß schwere Feld-Haubitze). Es kommen nur Ziele in Frage, die bei sicheren Schießgrundlagen genau gemeldet sind.


    a.) In der einem Angriff unmittelbar vorausgehenden Feuervorbereitung hat es durch mehrere pausenlos abgegebene Feuerüberfälle (3 - 4) einer geschlossenen Abteilung zu erfolgen und zwar überraschend möglichst während die Feind-Batterie feuert. Zeitdauer 3 - 4 Minuten.


    b.) In Zeiten geringer Gefechtstätigkeit kommen verschiedene Arten in Frage (b noch nicht in Merkblatt 2 sondern auf Grund von Osterfahrungen in Verfügung 1, Seite 8).


    1.) wie unter a) Vorteil: Die Artillerie wird schnell frei für andere Aufgaben.


    2.) Bekämpfung beginnt mit einem Feuerüberfall der Abteilung, anschließend Gruppenfeuer einer Batterie in einer Feuergeschwindigkeit, die einen Stellungswechsel ausschließt. Zeitdauer ca. 11 Minuten.


    Vorteil: Schonung des Geräts, genaueres Schießen.


    3.) Durch 1 Batterie im Gruppenfeuer, Zeitdauer 15 Minuten (240 Schuss leichte Feld-Haubitze bzw. 160 Schuss schwere Feld-Haubitze)


    Vorteil: Mitbeobachtung einzeln eingestreuter Distanzen und gegebenenfalls Durchführung von Korrekturen noch im Verlauf des Schießens. (Verfügung 1, Seite 8).


    Erfolgt das Vernichtungsfeuer mit einer Abteilung, ist auf einer Entfernung und Zielmitte zu schießen, erfolgt es mit einer Batterie, ist plus/minus 2% zu streuen. (nur wenn ein Einschießen mit Aufklärungsmittel vorausgeht, wie z.B. beim Zerstörungsfeuer, gibt die Batterie ihr Feuer auf einer Entfernung ab.)


    B.) Niederhalten (H.Dv. 200/6, Ziffer 272 ff. und Merkblatt 2, Abschnitt A.)


    Niederhalten ist stets verbunden mit einer bestimmten Munitionsmenge in einer bestimmten Zeit. Man rechnete bisher 120 Schuss leichte Feld-Haubitze oder 80 Schuss schwere Feld-Haubitze in einer Stunde. Die Dauer des Niederhaltens hängt von der taktischen und der Munitionslage ab. Soll ein Stellungswechsel der Feind-Batterie verhindert werden, genügt diese in der Vorschrift vorgesehene Munitionszahl nicht. Außer wiederholten Feuerüberfällen ist ein dauerndes Störungsfeuer notwendig. Bei letzterem müssen allein 2 Schuss pro Minute veranschlagt werden. Daraus ergibt sich unter Zugrundelegen des Feuerplanes (Merkblatt 2) z.B. eine Munitionszahl von etwa 228 Schuss. (noch nicht in 1.Dv. 200/6, Ziffer 272 ff. und Merkblatt 2, sondern auf Grund Osterfahrungen in Verfügung 1, Seite 9.) Diese Zahl beweist, dass dem Niederkämpfen vor dem Niederhalten der Vorrang zu geben ist. Dazu kommt, dass nach erfolgtem Niederkämpfen die Batterien schnell für andere Aufgaben frei werden (Verfügung Seite 10).


    Die für eine wirksame Artillerie-Bekämpfung erforderlichen hohen Munitionszahlen legen dem Artillerie-Führer die Pflicht vorausschauender Munitionstaktik auf. Als Grundsatz kann gelten:


    Entweder eine Batterie wird mit den vorgeschriebenen Zahlen niedergekämpft, oder man beschränkt sich auf die Abgabe von 1 - 2 Gruppen einer Batterie als Störungsfeuer. Damit wird im allgemeinen die meist geforderte augenblickliche Entlastung der Infanterie erreicht, da eine bewegliche Feind-Artillerie (z.B. der Russe) meist Stellungswechsel durchführt. (vgl. Befehl des General Timoschenko).

    Ein Zwischending:


    1 oder 2 Feuerüberfälle der Abteilung ist Munitionsverschwendung, da damit auch nicht mehr als ein Stellungswechsel der Feind-Batterie erreicht wird. Die so ersparte Munition kommt einer wirksamen Niederkämpfung anderer Batterien zugute. (Folgerung aus den Osterfahrungen in Verfügung 1, Seite 11).

    Nach den z.Zt. gültigen Vorschriften und Verfügungen unterscheidet man Niederhalten nach Aufklärung im planrichtigen oder behelfsmäßigen Verfahren.


    1.) Beim Niederhalten im planrichtigen Verfahren ist zu unterscheiden, ob ein Ziel "genau" oder "unsicher" aufgeklärt ist (H.Dv. 200/6, Ziffern 277 - 278).


    a) Liegen bei “genau” aufgeklärten Zielen auch sonst sichere SchießgrundIagen vor, erfolgt Wirkungsschießen im Planschießen oder verbesserten Planschießen möglichst in Feuerüberfällen mehrerer Batterien (Abteilung) auf Zielmitte und einer Entfernung, oder Wirkungsschießen mit einer Batterie auf Streuentfernung nach Ziffer 248 ff. der H. Dv. 200/6 (plus/minus 2%), liegen im gleichen Fall unsichere Schießgrundlagen vor, erfolgt Einschießen durch ein Auſklärungsmittel, und zwar nur einer Batterie, um das Auklärungsmittel nicht zu lange von anderen Aufgaben abzuziehen. Das Wirkungsschießen erfolgt in Feuerüberfällen dieser Batterie auf einer Entfernung und Zielmitte. Übernahme der Einschießgrundlagen durch die Abteilung setzt gekoppelte (hier ist H.Dv. 200/6, Ziffer 275 Zeile 4 überholt durch Merkblatt 5) Batterien voraus.


    b) Ist ein Ziel “unsicher unter Angabe eines Zielraumes” bei sonst sicheren Schießgrundlagen aufgeklärt, erfolgt Planschießen oder verbessertes Planschießen. Beim Planschießen in Feuerüberfällen mehrerer Batterien wird nur in den durch die Größe des Zielraumes bestimmten Grenzen gestreut, beim Planschießen mit nur einer verfügbaren Batterie zusätzlich plus/minus 2% der Entfernung.


    Sind in Fall b zusätzlich auch sonst unsichere Schießgrundlagen vorhanden, muss ein Einschießen durch ein Aufklärungsmittel erfolgen. Das Wirkungsschießen erfolgt in Feuerüberfällen der eingeschossenen Batterie innerhalb der durch den Zielraum begranzten Streugrenzen.


    2.) Ist eine Feind-Batterie im Behelfsverfahren aufgeklärt, geht auch beim Niederhalten stets ein Einschießen durch das Aufklärungsmittel voraus, dass die Feindbatterie aufgeklärt hat.


    Das Wirkungsschießen erfolgt dann mit einer Batterie auf einer, der erschossenen Entfernung. (H.Dv. 200/6, Ziffer 277)


    Quelle: germandocsinrussia


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