Anrechnung der Tätigkeit in der Seuchenbekämpfung als Frontdienst

  • Guten Morgen,



    Hier ein kurzer Bericht zum Thema.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinsrussia


    250. Anrechnung der Tätigkeit in der Seuchenbekämpfung als Frontdienst.

    - Ziffer 22 im Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 1 vom 1,1,1943 -


    Zur Vermeidung von aufgetretenen Unklarheiten wird folgendes befohlen:


    Die Entscheidung über die Anrechnung der Tätigkeit in der Seuchenbekämpfung als Frontdienst trifft in jedem Fall der Chef des Sanitätswesens der Waffen-SS.


    Die Anträge sind daher an die Dienststelle an die Amtsgruppe D, Sanitätswesen der Waffen-SS, Berlin W 15, Knesebeckstraße 43/44 zu richten.


    Von den nachgeordneten Dienststellen und Einheiten inzwischen erfolgte Anrechnung und Eintragung der Tätigkeit in der Seuchenbekämpfung in die Wehrkarteimittel, ist bis zum 1.August 1943 mit ausführlicher Stellungnahme und Begründung der Amtsgruppe D im SS-Führungshauptamt zu melden.


    SS-Führungshauptamt/Amtsgruppe D/Amt XIII



    Gruß


    Marga