Führerkasse

  • Guten Tag zusammen,



    Hier eine Abschrift und Bearbeitung zum Thema "Führerkasse".

    Quelle: Nara T-354 R-146


    Rgt.St.Qu. , den 10.6.1943

    SS-Panzer-Grenadier-Division "Hohenstaufen"

    SS-Panzer-Grenadier-Regiment 1

    I Ia _______________________________/Ch.


    Betr. : Führerkasse.

    Bezg. : ohne

    Anlg. : - o -

    Vertraulich.


    An

    sämtliche Führer der Regimenter.


    1.) Für repräsentative Zwecke innerhalb des Führerkorps wird eine Führerkasse angelegt.


    2.) Die Kasse wird durch den Regiments-Adjutanten, SS-Obersturmführer Heindl, verwaltet.


    3.) Zur Bildung eines Grundstockes haben, wie nachstehend aufgeführt, die Führer des Regiments einen einmaligen Betrag zum 15.6.1943 an das Regiment-Adjutant, zu überweisen:

    Kommandeure und Stabsoffiziere RM. 10,-
    Hauptleute RM. 5,-
    Leutnante RM. 3,-
    Standartenoberjunker und Reserve-Führer-Anwärter RM. 2,-

    Jeder neu eintreffende Führer ist zu veranlassen, vorstehenden Betrag unaufgefordert an das Regiment zu überweisen.


    4.) Der laufende Monatsbeitrag für die Führerkasse des Regiments wird wie folgt festgelegt und ist zum 1. jeden Monats geschlossen von den Einheiten an Regiment-Adjutant zu überweisen:

    Kommandeure und Stabsoffiziere RM. 5,-
    Hauptsturmführer RM. 4,-
    Obersturmführer RM. 3,-
    Untersturmführer RM. 2,-
    Standartenoberjunker und Reserve-Führer-Anwärter RM. 1,-


    Im Entwurf gezeichnet:

    Deutsch.

    SS-Obersturmbannführer

    und Regiments-Kommandeur


    F.d.R.

    Name: ?

    SS-Untersturmführer

    und Ordonnanz-Offizier