Guten Tag zusammen,
Hier eine Abschrift und Bearbeitung zum Thema "Führerkasse".
Quelle: Nara T-354 R-146
Rgt.St.Qu. , den 10.6.1943
SS-Panzer-Grenadier-Division "Hohenstaufen"
SS-Panzer-Grenadier-Regiment 1
I Ia _______________________________/Ch.
Betr. : Führerkasse.
Bezg. : ohne
Anlg. : - o -
Vertraulich.
An
sämtliche Führer der Regimenter.
1.) Für repräsentative Zwecke innerhalb des Führerkorps wird eine Führerkasse angelegt.
2.) Die Kasse wird durch den Regiments-Adjutanten, SS-Obersturmführer Heindl, verwaltet.
3.) Zur Bildung eines Grundstockes haben, wie nachstehend aufgeführt, die Führer des Regiments einen einmaligen Betrag zum 15.6.1943 an das Regiment-Adjutant, zu überweisen:
Kommandeure und Stabsoffiziere | RM. 10,- |
Hauptleute | RM. 5,- |
Leutnante | RM. 3,- |
Standartenoberjunker und Reserve-Führer-Anwärter | RM. 2,- |
Jeder neu eintreffende Führer ist zu veranlassen, vorstehenden Betrag unaufgefordert an das Regiment zu überweisen.
4.) Der laufende Monatsbeitrag für die Führerkasse des Regiments wird wie folgt festgelegt und ist zum 1. jeden Monats geschlossen von den Einheiten an Regiment-Adjutant zu überweisen:
Kommandeure und Stabsoffiziere | RM. 5,- |
Hauptsturmführer | RM. 4,- |
Obersturmführer | RM. 3,- |
Untersturmführer | RM. 2,- |
Standartenoberjunker und Reserve-Führer-Anwärter | RM. 1,- |
Im Entwurf gezeichnet:
Deutsch.
SS-Obersturmbannführer
und Regiments-Kommandeur
F.d.R.
Name: ?
SS-Untersturmführer
und Ordonnanz-Offizier