Artillerie-Kommandeur eines Armee-Korps - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Jüterbog/Altes Lager, August 1942.


    Dienstanweisung für den Artillerie-Kommandeur eines Armee-Korps


    (Verfügung: O.K.H. Gen.St.d.H./Org.Abt. (II) Nr. 1682/42 vom 01.05.1942.)


    1.) Der Artillerie-Kommandeur eines Armee-Korps untersteht dem Kommandierenden General. Er gehört kriegsgliederungsmäßig zu den Korps-Truppen.


    Der Artillerie-Kommandeur, eines Armee-Korps ist Truppenvorgesetzter der ihm unmittelbar unterstellten Truppenteile der Artillerie. Er hat die Disziplinarbefugnisse eines Infanterie-Kommandeurs.


    2.) Die Aufgaben des Artillerie-Kommandeurs sind:

    a) Beratung des General Kommandos in allen artilleristischen Angelegenheiten und Überprüfung der artilleristischen Kampfführung im Korps-Bereich nach den Weisungen und des Kommandierenden Generals.


    b) Vorschläge und Mitarbeit an den die Artillerie betreffenden Ziffern des Korps-Befehls und der besonderen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich:

    • Verteilung der Verstärkungs-Artillerie auf die Division,
    • Regelung der artilleristischen Nachrichtenverbindungen,
    • Einsatz und Zusammenarbeit der artilleristischen Aufklärungsmittel einschließlich derjenigen der Luftwaffe,
    • Zusammenarbeit der Artillerie der unterstellten Divisionen untereinander und mit Nachbar-Korps,
    • Schaffung einheitlicher Karten- und Vermessungsunterlagen,
    • Aufgaben der dem General Kommando unmittelbar unterstellten Artillerie,
    • Munitionsversorgung.

    c) Soweit es die Lage erfordert,

    • Führung,
    • Feuerleitung und
    • Munitions-Versorgung

    der dem General Kommando unmittelbar unterstellten Artillerie


    d) Überwachung des Ausbildungsstandes der Artillerie der Division nach den Weisungen des General Kommando mit dem Recht, im Einvernehmen mit den zuständigen Divisions-Kommandos dem Dienst aller Truppenteile der Artillerie der unterstellten Divisionen beizuwohnen,


    e) Zusammenarbeit mit dem Höheren Artillerie Kommandeur der Armee in den von diesem zu bearbeitenden Fragen der Heeres-Artillerie,


    f) Bei Unterstellung unter eine Division fallen ihm die Aufgaben eines "Artillerie -Führers" (Ausbildungs-Vorschrift für Artillerie (A.V.A.) Heft 5, Ziffer 13) dieser Division zu.


    Die dem Artillerie Kommandeur von der Division unterstellte Artillerie untersteht ihm taktisch. An ihrer truppendienstlichen Unterstellung ändert sich hierdurch nichts. Das Recht des Artillerie Kommandeurs, nötigenfalls disziplinarisch einzugreifen, bleibt bestehen.


    3.) Hinsichtlich Ausstattung mit Nachrichtenmitteln ist der Artillerie-Kommandeur auf die Korps- bzw. Divisions-Nachrichten-Abteilung (ständiger Artillerie-Nachrichten-Zug) angewiesen.


    4.) Über alle ihm unterstellten Kommandeure der Artillerie bis zum selbständigen Abteilungs-Kommandeur einschließlich hat der Artillerie-Kommandeur bei Änderung der eigenen Unterstellung und bei Wechsel von artilleristischen Truppenteilen der Division Beurteilungsnotizen vorzulegen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: