Alarmwarnung - durch Zeichen und akustische Signale

  • Hallo Allerseits!


    211. Division

    Abt. Ia.

    Div.Gef.Stand, den 15.04.1943.


    Alarmeinrichtungen.


    Nachstehend eine Zusamnenstellung der Alarmmittel für Gas- und Luftalarm sowie Panzerwarnung:


    1) Gasalarmeinrichtungen: Folgende Zeichen sind für Gasalarm entsprechend H.Dv. 395/1, Ziffer 97 festgelegt worden:

    • Gasmaske schwenken und aufsetzen,
    • Pfeifpatronon (Leuchtzeichen mit Pfeifton),
    • Schallmittel aller Art, die nicht mit dem Mund bedient werden wie Glocken, Geschosshülsen, Eisenschienen, jedoch nicht Hupen und Sirenen.

    Zeichen für Gasalarm siehe Anlage.


    2) Alarmmittel für Panzerwarnung:

    • Rauchbündelpatrone violett oder blau,
    • bei geschlossenen Einheiten auf Kfz. im Marsch. Andauerndes Hupen aller Fahrzeuge.


    3) Alarmmittel für Luftalarm:

    • Trillerpfeife, Sirenen, soweit vorhanden,
    • für Einheiten auf Fahrzeugen oder Kfz. Zeichen entsprechend Anlage.

    Die Benutzung der für Gasalarm befohlenen Schallmittel als Zeichen für Fliegerwarnung oder Luftalarm ist verboten. Die Handhabung kann zu einer ernsten Gefährdung der Truppe im Gasalarm führen.


    Der Erkennungsdienst zwischen Heer und Luftwaffe behält entsprechend 211. Division Abteilung Ia/N Nr. 203/42 g.Kdos. vom 16.9.1942 (verteilt nur bis zu den Bataillonen) seine Gültigkeit.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier.

    Müller


    Verteiler: bis Kompanien


    Quelle: Nara T-315 R-1625


    Gruß

    Antje