Pferdeschonung

  • Guten Abend zusammen,



    Zum Glück gab es schon immer Tierfreunde.


    Abschrift und Bearbeitung.

    ( Quelle: Nara T - 315 R 1652 )


    K.K. OU. (?) , den 6. 4. 1943


    Generalkommando LIII. A. K.

    Abt. IVc Az. : 18 - 183/ 43



    Betr.: Pferdeschonung.


    Die vielfachen Anordnungen betr. Maßnahmen zur Pferdeschonung werden immer noch nicht befolgt.


    Die Verfügung Gen. Kdo. LIII. A.K. Abt. IVc AZ.18 - 139/ 43 vom 25.2.42 ist von nun bei allen mit Pferden ausgestatteten Einheiten allwöchentlich zum Gegenstand der Belehrung zu machen.


    Ich habe immer noch beobachtet:

    1.) dass ohne jede Rücksichtnahme auf den Zustand der Pferde nicht nur Mannschaften und Unteroffiziere, sondern sogar Stabsoffiziere, auf dem Pflaster Trab, sogar Stechtrab, gleichgültig ob bergauf oder bergab, reiten. Zur Schonung der Pferde haben die Reiter bergauf wie bergab das Pferd am Zügel zu führen. Ebenso haben Fahrer, Beifahrer und Mitfahrende bergauf zu Fuß zu gehen. Beifahrer wie Mitfahrende sind dazu zu erziehen, erforderlichen Falles in die Speichen zu greifen bzw. durch Nachschieben des Fahrzeuges den schweren Zug der Pferde zu erleichtern.


    2.) dass abgetriebene Pferde immer noch eingespannt sind. Je früher ein erschöpftes Pferd außer Dienst gestellt wird, desto schneller wird es wieder dienstfähig. Die Vet. - Offiziere haben bei den allwöchentlich durchzuführenden Pferdebesichtigungen die Pferde schon bei den ersten Zeichen der Erschöpfung außer Dienst zu stellen.


    3.) dass trotz aller Hinweise in den Bes. An. f. d. Vers. Nr. 14 vom 23.3.43 die Fahrer der Vorderpferde, selbst wenn es noch so kleine und schwächliche Panjerpferde sind, reiten anstatt die Vorderpferde am Trensenzügel zu führen.


    4.) dass die Pferde infolge zu hohen Eigengewichte bzw. zu hoher Beladung der Fahrzeuge überanstrengt werden und zusammenklappen. Die verantwortlichen Führer haben im Einvernehmen mit den Vet. - Offizieren die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Pferde ständig zu überwachen.


    5.) dass bei Halten, sogar bei der der Artillerie, die Reiter auf den Pferden sitzen bleiben. Bei jedem Halt sind die Pferde vom Gewicht des Reiters zu entlasten.


    6.) dass völlig pferdefremde und unausgebildete Soldaten sowohl als Führer wie als Reiter eingeteilt werden. Die Führer haben sich von der Pferdekundigkeit dieser Soldaten zu überzeugen.


    7.) dass die Hilfswilligen mit den Pferden roh umgehen und die Soldaten nicht dagegen einschreiten. Es ist Pflicht jedes Soldaten, die Hilfswilligen zur Pferdeschonung anzuhalten.


    Es ist von nun an durch regelmäßige Belehrung jedem Soldaten einzuhämmern, dass Ersatzgestellung von Pferden nicht mehr möglich ist und dass auch von der Erhaltung des kostbaren Pferdebestandes der Sieg abhängt.


    Von mir ist die Feldgendarmerie wie auch der Korpsveterinär beauftragt, auf Verstöße zu achten und mir die Personalien der Betreffenden zu melden. Von den Divisionskommandeuren sind Feldgendarmerie und Div. Veterinär in gleicher Weise zu beauftragen.


    Ich werde in Zukunft nicht nur den Betroffenen, sondern auch die verantwortlichen Führer zur Rechenschaft ziehen.


    Ich erwarte von den Herren Divisionskommandeuren, dass sie der Erhaltung des Pferdematerials größtes Interesse entgegenbringen und die dauernde Belehrung auch des letzten Soldaten über die Maßnahmen der Schonung und Pflege der Pferde überwachen.


    Der kommandierende General

    im Entwurf gez. Clößner




    Div. Gef. Stand , den 10.4.1943


    211. Division Kommandeur


    Abschrift zur Kenntnis.

    Ich weise auf meine gegebenen Befehle vom 29.3.43 , 17.3.43 , 14.12.42 und 29.10 42 hin.


    Von der Wichtigkeit der Pferdeerhaltung und - pflege müssen nun alle Offiziere, Veterinäre, Unteroffiziere und Pferdepfleger einschließlich Hilfswillige überzeugt sein.


    Gegen Verstöße ist mit schärfsten Mitteln vorzugehen. Jeder Vorgesetzte hat die Pflicht, Verstöße gegen dieses Befehls zu ahnden oder zu melden.


    Verteiler: im Entwurf.

    Name: ?



    Herzliche Grüße


    Marga