Nebel-Truppe

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Der Chef des Heeres

    Nr. 163/45 geheim

    F.H.Qu., den 19.01.45


    Verwendung der Nebeltruppe


    An alle:

    • Oberkommandos der Kriegsschauplätze und Heeresgruppen
    • Armeeoberkommandos der Panzer-Armeekommandos
    • Generalkommandos
    • Kommandeure der Werfer-Brigaden und Volks-Werfer-Brigaden
    • Regiments-Kommandeure der Nebel-Truppe

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    Werfer-Brigaden und Volks-Werfer-Brigaden werden immer noch nicht so eingesetzt, dass sie als Schwerpunktwaffe der Führung mit ihrer hohen Feuerkraft, aber beschränkten Munition voll zur Wirkung kommen.


    Folgende Grundsätze sind zu beachten:


    1. Werfer-Brigaden und Volks-Werfer-Brigaden sind grundsätzlich geschlossen unter ihren Brigadekommandeuren unter scharfer örtlicher und zeitlicher Zusammenfassung an Schwerpunkten des Angriffs oder der Abwehr von den Heeresgruppen selbst einzusetzen, und zwar zur Vorbereitung eigener Angriffe oder zum Zerschlagen feindlicher Angriffsvorbereitungen. Das Massenfeuer der Brigaden muss hierbei den Feind überraschend treffen.


    An den Schwerpunkten der Kämpfe bildet das Zusammenfassen mehrerer Werfer- und Volks-Werfer-Brigaden die Regel.


    Jede Aufteilung der Regimenter ist verboten.


    2. Die Unterstellung unter nachgeordnete Kommandobehörden ist für bestimmte Aufgaben zeitlich zu befristen.


    Außerhalb des Großkampfes ist die Nebel-Truppe hinter der Front bereitzustellen, sofern nicht ein klar erkannter, dicht bevorstehender feindlicher Großangriff den Einsatz gebietet.


    3. Der Einsatzbefehl muss - von überraschenden Situationen abgesehen - so rechtzeitig gegeben werden, dass eingehende Vorbereitungen (z.B. Erkundung, Vermessung, Bereitlegen ausreichender Munition) getroffen werden können und der überraschende, schlagartige Einsatz der in Nachtmärschen herangeführten Brigaden sichergestellt wird.


    4. Munitionsreserven sind in der Hand der Heeresgruppen anzulegen. Die Munition ist scharf zusammenzufassen, so dass nur in den Höhepunkten des Kampfes gefeuert wird, dann aber mit reichlichem Munitionseinsatz, um vernichtende Wirkung zu erzielen.


    5. Ausdrücklich wird verboten:

    • jede Verwendung des Werfers zu normalen täglichen Kampfaufgaben,
    • die Abgabe von Störungsfeuer,
    • Personal, Kraftfahrzeuge oder Waffen der Nebel-Truppe zu anderen Truppenteilen zu versetzen oder abzustellen,
    • die durch die Aufstellungsbefehle festgelegte Gliederung der Werfer-Brigaden und Volks-Werfer-Brigaden irgendwie zu ändern.

    6. Die Kommandeure der Werfer-Brigaden und Volks-Werfer-Brigaden sind dafür verantwortlich, dass ihre Truppe nach vorstehenden Bestimmungen eingesetzt wird. Sie haben Kommandobehörden, die dem entgegenstehende Anordnungen treffen, auf diesen Befehl aufmerksam zu machen und - falls trotzdem andere Befehle gegeben werden - dem Oberkommando der Wehrmacht oder dem Chef des Generalstabes (Ostfront) hierüber unmittelbar auf kürzestem Wege zu melden.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: