Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Heeresgruppenarzt Süd
Az. 496/4/43 (VI)
Br.B.Nr. 4259/43 geheim
H.Qu., den 06.11.1943
Meldung von Vergiftungsfällen
Die Erfassung vorkommender Vergiftungen gewinnt mit zunehmender Kriegsdauer an Bedeutung. Sabotage und Selbstschädigungen durch Gifte, wozu die Feindpropaganda mehrfach aufgefordert hat, sind möglich.
Zahlreiche Soldaten üben Tätigkeiten aus, in denen sie im Gegensatz zu ihrem Friedensberuf mit giftigen Stoffen umzugehen haben.
In den besetzten Gebieten wachsende Giftstoffpflanzen kommen ursächlich in Betracht. Schließlich tritt Überempfindlichkeit gegen Arznei- und Genussmittel im Kriege unter Umständen gehäuft auf.
Vergiftungsfälle - auch Verdachtsfälle - sind umgehend als "Besonderes Vorkommnis" dem Heeresgruppenarzt zu melden.
Verdächtiges Material - Speisereste, Pflanzenteile, Tabletten usw. - ist für die chemische Untersuchung sicherzustellen. Für den gleichen Zweck werden Blut, Harn, Suhl und gegebenenfalls Erbrochenes benötigt.
Umgebungsuntersuchung und genaue Vorgeschichte können für das Ergebnis entscheidend sein und sind daher sorgfältig durchzuführen.
Im einzelnen sind hiernach meldepflichtig:
- Unklare Todesfälle, bei deren Umständen nach mit einer Vergiftung gerechnet werden muss. Sektion ist zu veranlassen.
- Erkrankungen durch gewerbliche Gifte, wie Blei, Phosphor, Quecksilber, Arsen, Benzol, Methylalkohol und andere organische Lösungsmittel, schädliche Gase usw.
- Erkrankungen durch pflanzliche und tierische Gifte.
- Erkranken - nicht Unfälle - bei der Bearbeitung von Sprengstoffen.
- Todesfälle durch Alkohol
- Schädigung durch Arznei- und Narkosemittel (Überempfindlichkeit, Überdosierung)
F.d.R.
Dr. R...
Oberfeldarzt
Im Entwurf gezeichnet
Kittel
Quelle: Nara T-313 R-388 Pz.-AOK 4
Gruß
Antje