Beute-Pferde

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    "Besondere Anordnungen" Nr. 7 vom 12.04.1941


    Beutepferde


    Die Truppe darf unter Verantwortung des Truppenbefehlshabers die zur Auffüllung ihrer Fehlstellen benötigten Beutepferde in ihren Bestand einreihen. Nalleinaugenprobe ist extra durchzuführen. Jede Entnahme von Pferden aus Gestüten ist verboten. Vorgefundene Gestüte sind mit ihrem gesamten Pferdematerial sicherzustellen und umgehend an A.O.K. zu melden


    Alle übrigen Beutepferde sind zu sammeln. Unter Einsatz von Teilen der Veterinär-Kompanie mit entsprechendem Aufsichtspersonal und Verstärkung durch Hilfskräfte sind bei größerem Anfall umfriedete Grundstücke zur Aufnahme der Pferde zu bestimmen und in diesen zahlreiche Futter- und Tränkestellen anzulegen. Aus den Gefangenen sind Veterinär-Offiziere und Schmiede sowie Reiter und Führer für diese Sammelplätze als Hilfskräfte einzuteilen.


    Trensen, Halfter, Sättel, Geschirre, Fressbeutel etc. sind zwecks späteren Abtransportes stets den Beutepferden zu belassen und im Bedarfsfalle mit Beutefahrzeugen zu den Beutepferdesammelstellen zu fahren.


    In einem Beutepferdesammelplatz sollen nicht mehr als 500 Beutepferde untergebracht werden. Ausreichende Wasser- und Futterversorgung sowie Verpflegung für das Personal muss sichergestellt worden.


    Häufiges Füttern und Tränken sind die Voraussetzung für baldige Dienstfähigkeit der meist ausgehungerten und überanstrengten Beutepferde.


    Zahl und Sammelorte erbeuteter Pferde sind täglich an General Kommando zu melden.


    Quelle: Nara T-314 R-1230 L.AK.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: