Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung
Fernschreiben 29.08.1944 K. 20.00 Uhr
An 290. Infanterie-Division,
Qu./I.A.K., zugleich für IVb.
1. Sanitäts-Kompanie/290 bleibt aufgelöst.
Ein kleines Restkommando (Hauptfeldwebel und wichtigste Funktionsdienstgrade) sind zur 2. Sanitäts-Kompanie 290 zu kommandieren. Bei ihm sind die Unterlagen über Auflösung der Sanitäts-Kompanie (Personal und Material) weiterzuführen, sodass bei entsprechendem Entscheid des O.K.H. Zusammenziehung des zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren Personals und Materials möglich ist.
Sanitätssoldaten dürfen nur zur Auffüllung von Fehlstellen an Sanitätspersonal verwandt werden. Anderweitige Verwendung wird verboten. Restliche Spezialisten haben beim Feld-Ersatz-Bataillon (F.E.B.) zu verbleiben.
Das zur Auffrischung anderer Einheiten nicht dringend benötigte Gerät ist als Materialreserve bei der Division gesondert zu verwalten.
I.A.K., Ia
von Ziegler Oberstleutnant i.G.
Quelle: Nara
Gruß
Antje