Hallo Allerseits!
Abschrift und Bearbeitung!
Oberkommando des Heeres
General zbV beim OKH
Az.551 Gr.Str.
Nr.390 / 43
H.Qu. OKH, den 14.04.1943
Verlegung der Feldstrafgefangenen-Abteilungen usw.
An Oberkommando der:
- Heeresgruppen
- Armeen
- Panzerarmeen im Osten
- Befehlshaber der Heeresgebiete
- Feldstrafgefangenen-Abteilungen
- Feldstraflager.
Aus einer größeren Zahl hier vorliegender Berichte geht hervor, dass zugeführte Feldstrafgefangenen-Abteilungen von den Armeen bzw. von den Dienststellen, denen sie unterstellt werden, zum Teil öfter verlegt werden.
Es wird nicht verkannt, dass beim Eintreten besonderer Umstände, z.B. bei beweglicher Kampfführung, Verlegungen und damit Wechsel der Unterstellungsverhältnisse und Unterkünfte nicht zu vermeiden sind.
Andererseits müssen aber Verlegungen, die nicht durch die Kampflage veranlaßt werden, auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Es ist dabei folgendes zu berücksichtigen:
Jede Verlegung einer Feldstrafgefangenen-Abteilung bedeutet den Ausfall der Arbeitskräfte für einen mehr oder weniger langen Zeitraum, da eine Feldstrafgefangenen-Abteilung nicht an jeder Stelle und sofort zweckmäßig, d.h. unter ausreichender Bewachung und Sicherung der Gefangenen unterzubringen ist; an jedem neuen Einsatzort müssen erfahrungsgemäß erst die Unterkünfte für den besonderen Zweck wieder vorbereitet, geschaffen und ausgebaut werden.
Die Feldstrafgefangenen-Abteilungen gelten als bodenständige Einrichtungen; sie sind nicht mit den erforderlichen Fahrzeugen und Transportraum für dauernde
Verlegungen ausgestattet. Jede Bewegung einer Feldstrafgefangenen-Abteilung lockert erfahrungsgemäß schließlich die Disziplin, weil die Bewachung ganz erheblich erschwert wird; Entweichungen häufen sich, Erziehungsaufgaben sind während dieser Zeit nur sehr bedingt durchführbar.
Der Einsatz einer Feldstrafgefangenen-Abteilung und die Auswahl der ihr zu übertragenden Arbeiten bedürfen daher ganz besonderer Überlegungen.
Vor allem sind Arbeiten zu bestimmen, die einen länger dauernden Einsatz der Abteilung an der selben Stelle möglich machen. Gelegenheitsarbeiten von nur kurzer Dauer mit stets wechselnder Unterbringung kommen für eine Gefangenen-Abteilung nicht in Frage.
Nach Möglichkeit sind Einsatzort und Unterbringungsraum so festzulegen, dass größere, zeitraubende Anmärsche zur Arbeitsstelle vermieden werden. Tägliche An- und Abmärsche von beispielsweise insgesamt 30 km verhindern die volle Ausnutzung der Arbeitskraft der Gefangenen für die kämpfende Truppe.
Abgesehen von den Zeitverlusten setzen derartig lange Märsche die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Arbeitsleistung der Gefangenen auf ein Mindestmaß herab. Erforderlichenfalls muss für geeignete Beförderung (z.B. Pendelzüge usw.) gesorgt werden. Je nach örtlichen und Arbeitsverhältnissen kann die gelegentliche Einrichtung von Außen-Arbeitskommandos in Frage kommen, die von der Masse der Abteilung vorübergehend zu besonderen Aufgaben abgezweigt, jedoch nach bemessener Zeit zum Haupt- (Stamm-) Lager zwecks Überholung in disziplinarer Hinsicht wieder zurückgezogen werden. Geschlossener Einsatz ist in jedem Fall anzustreben, da er dem Zweck der Einrichtung am besten gerecht wird.
Dasselbe gilt auch für die Feldstraflager.
Es wird gebeten, den Einsatz der Abteilungen und Lager in dieser Richtung nachzuprüfen und auch unterstellte Dienststellen, die über Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Lager verfügen, entsprechend anzuweisen.
I. A.
gez. Müller.
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Armeeoberkommando 18
Armee-Pionier-Führer
A.Gef.St.,den 22.5.1943
Vorstehende Abschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Für das Armee-Oberkommando
Der Chef des Generalstabes
gez. I.A. Richter
F.d.R.d.A.:
.....
Hauptmann
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje