Feldstrafgefangenen-Abteilungen

  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando des Heeres

    General zbV beim OKH

    Az.551 Gr.Str.

    Nr.390 / 43

    H.Qu. OKH, den 14.04.1943


    Verlegung der Feldstrafgefangenen-Abteilungen usw.


    An Oberkommando der:

    • Heeresgruppen
    • Armeen
    • Panzerarmeen im Osten
    • Befehlshaber der Heeresgebiete
    • Feldstrafgefangenen-Abteilungen
    • Feldstraflager.

    Aus einer größeren Zahl hier vorliegender Berichte geht hervor, dass zugeführte Feldstrafgefangenen-Abteilungen von den Armeen bzw. von den Dienststellen, denen sie unterstellt werden, zum Teil öfter verlegt werden.


    Es wird nicht verkannt, dass beim Eintreten besonderer Umstände, z.B. bei beweglicher Kampfführung, Verlegungen und damit Wechsel der Unterstellungsverhältnisse und Unterkünfte nicht zu vermeiden sind.


    Andererseits müssen aber Verlegungen, die nicht durch die Kampflage veranlaßt werden, auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.


    Es ist dabei folgendes zu berücksichtigen:

    Jede Verlegung einer Feldstrafgefangenen-Abteilung bedeutet den Ausfall der Arbeitskräfte für einen mehr oder weniger langen Zeitraum, da eine Feldstrafgefangenen-Abteilung nicht an jeder Stelle und sofort zweckmäßig, d.h. unter ausreichender Bewachung und Sicherung der Gefangenen unterzubringen ist; an jedem neuen Einsatzort müssen erfahrungsgemäß erst die Unterkünfte für den besonderen Zweck wieder vorbereitet, geschaffen und ausgebaut werden.


    Die Feldstrafgefangenen-Abteilungen gelten als bodenständige Einrichtungen; sie sind nicht mit den erforderlichen Fahrzeugen und Transportraum für dauernde

    Verlegungen ausgestattet. Jede Bewegung einer Feldstrafgefangenen-Abteilung lockert erfahrungsgemäß schließlich die Disziplin, weil die Bewachung ganz erheblich erschwert wird; Entweichungen häufen sich, Erziehungsaufgaben sind während dieser Zeit nur sehr bedingt durchführbar.


    Der Einsatz einer Feldstrafgefangenen-Abteilung und die Auswahl der ihr zu übertragenden Arbeiten bedürfen daher ganz besonderer Überlegungen.


    Vor allem sind Arbeiten zu bestimmen, die einen länger dauernden Einsatz der Abteilung an der selben Stelle möglich machen. Gelegenheitsarbeiten von nur kurzer Dauer mit stets wechselnder Unterbringung kommen für eine Gefangenen-Abteilung nicht in Frage.


    Nach Möglichkeit sind Einsatzort und Unterbringungsraum so festzulegen, dass größere, zeitraubende Anmärsche zur Arbeitsstelle vermieden werden. Tägliche An- und Abmärsche von beispielsweise insgesamt 30 km verhindern die volle Ausnutzung der Arbeitskraft der Gefangenen für die kämpfende Truppe.


    Abgesehen von den Zeitverlusten setzen derartig lange Märsche die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Arbeitsleistung der Gefangenen auf ein Mindestmaß herab. Erforderlichenfalls muss für geeignete Beförderung (z.B. Pendelzüge usw.) gesorgt werden. Je nach örtlichen und Arbeitsverhältnissen kann die gelegentliche Einrichtung von Außen-Arbeitskommandos in Frage kommen, die von der Masse der Abteilung vorübergehend zu besonderen Aufgaben abgezweigt, jedoch nach bemessener Zeit zum Haupt- (Stamm-) Lager zwecks Überholung in disziplinarer Hinsicht wieder zurückgezogen werden. Geschlossener Einsatz ist in jedem Fall anzustreben, da er dem Zweck der Einrichtung am besten gerecht wird.


    Dasselbe gilt auch für die Feldstraflager.


    Es wird gebeten, den Einsatz der Abteilungen und Lager in dieser Richtung nachzuprüfen und auch unterstellte Dienststellen, die über Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Lager verfügen, entsprechend anzuweisen.


    I. A.

    gez. Müller.


    ————————————————


    Armeeoberkommando 18

    Armee-Pionier-Führer

    A.Gef.St.,den 22.5.1943


    Vorstehende Abschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.


    Für das Armee-Oberkommando

    Der Chef des Generalstabes

    gez. I.A. Richter


    F.d.R.d.A.:

    .....

    Hauptmann


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando des Heeres

    General zbV beim OKH

    Az. 551/Gr Str

    Nr. 272/43 geheim


    H.Qu. OKH, den 30.07.1943


    Einsatz der Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Feldstraflager


    1.)

    Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Feldstraflager sind bei Anzeichen drohenden starken feindlichen Angriffs aus dem Gefechtsbereit soweit abzusetzen, dass sie nicht in den Abwehrkampf mit hineingezogen werden. Dies gilt vor allem für die Angehörigen der 3. Züge, die sich durchweg aus unzuverlässigen Elementen zusammensetzen.


    Die Feldvollzugseinrichtungen sind für Kampfeinsatz weder vorgesehen noch ausgebildet.


    Eine Ausnahme bildet der sogenannte „Eingreifzug“, der im Notfall geschlossen unter Führung und Aufsicht des Stammpersonals mit eingesetzt werden kann.


    In Ausnahmefällen bei besonders gefährdeten Lagen, z.B. zur Abwehr tiefen feindlichen Einbruchs, kann auch der letzte Mann zur Abwehr mit der Waffe herangezogen werden.


    Sobald es die Kampflage irgend zulässt, ist die Abteilung zur Sammlung und Wiederordnung, unter Umständen zur Wiederauffüllung, aus dem Kampfgebiet zurückzuziehen und für neuen Arbeitseinsatz bereit zu machen.


    2.)

    Bei Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Feldstraflagern, die im Gefechtsgebiet eingesetzt sind, muss eine „Tross-Stellung“ eingerichtet sein, die soweit abgesetzt ist, dass sie nicht durch einen Kampf in der HKL in Mitleidenschaft gezogen wird. Dort ist auch das wertvolle und kaum ersetzbare Aktenmaterial (Gerichtsurteile, Vollstreckungsunterlagen pp.) unterzubringen.


    Bei überraschenden Angriffen muss versucht werden, etwa im Bereich der Abteilungen und Lager befindliches schwer zu ersetzendes Aktenmaterial nach rückwärts zu bringen.


    Außerdem ist durch Aufstellung entsprechender Personalübersichten und durch deren Niederlegung rückwärts an gesicherter Stelle dafür zu sorgen, dass mit ihrer Hilfe u. U. Unterlagen für Wiederanlage der Personalakten beschafft werden können.


    3.)

    Bei Bewährung Strafgefangener im Kampf ist eine Änderung der Vollstreckungsentscheidung seitens der Abteilung in großzügiger Weise vorzuschlagen (z. B. Strafaussetzung zum Zwecke der Bewährung an der Front oder bei der Bewährungstruppe). Diese Maßnahme wird sich auf die Gefangenen allgemein günstig auswirken und sie anspornen. Als Anhalt hierfür gilt der Erlass des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hervorragender Bewährung während des Krieges vom 26.01.1942 und die hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen des OKW und OKH (H.M. 1942 Nr. 252 und 390).

    ...


    I. A.

    ...


    Nachrichtlich:

    Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Feldstraflager


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: