Gasabwehr-Ausbildung im Sanitätsdienst

  • Hallo Allerseits!


    Bearbeitete Abschrift!


    10. SS-Panzer-Division „Frundsberg“

    IVb/Tagebuch-Nr. 29/44 geheim

    Div.St.Qu., den 24.01.1944


    Heeresarzt 259/43 geheim vom 17.11.1943 und

    Armeearzt 15 2398/43 geheim vom 12.01.1944


    Verteiler: Sämtliche Truppenärzte und Sanitätsabteilung


    Gasabwehr, Ausbildung der SS-Führer im Sanitätsdienst


    Die Ausbildung der SS-Führer im Sanitätsdienst in Kampfstoff-Fragen ist noch unterschiedlich. Neben erfreulichem Interesse und gutem Wissen bestehen häufig, namentlich unter den Truppenärzten, noch mangelndes Verständnis und unzureichende Kenntnisse auf diesem Gebiet.


    Es wird daher folgendes befohlen:

    Jeder SS-Führer im Sanitätsdienst muss mit dem Inhalt der H.Dv. 396 vertraut sein und exakte Vorstellungen, bei praktischen Kenntnissen über die Pathologie und Therapie der Kampstoffverletzungen besitzen, außerdem über Durchführung und Organisation der behelfsmäßigen Entgiftung und über die notwendigen Maßnahmen des allgemeinen Gasschutzes orientiert sein.


    Die geforderten Kenntnisse können durch Selbststudium der H.Dv. 396, der „Richtlinien für die Ausbildung und den Einsatz der Truppen-Entgiftungs-Kompanie, der behelfsmäßigen Truppen-Entgiftungs-Kompanie, des Truppen-Entgiftungs-Zuges“ vom 01.07.1943, sowie der entsprechenden Teile der H.Dv. 395 gewonnen werden.


    Die „Richtlinien für die Ausbildung und den Einsatz der Truppen-Entgiftungs-Kompanie, der behelfsmäßigen Truppen-Entgiftungs-Kompanie, des Truppen-Entgiftungs-Zuges“ gehen den Truppenärzten im Umlauf zur Kenntnisnahme zu. Die befohlenen Behaltezeiten sind unbedingt einzuhalten.


    Die Truppenärzte melden bis zum 15.02.1944 die Durchführung des bevorstehenden Befehls.


    Für das Divisionskommando

    Der Divisionsarzt

    N. Günther

    SS-Obersturmbannführer


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo!


    Abschrift und Bearbeitung!


    10. SS-Panzer-Division „Frundsberg“

    Abt. IVb Tgb.Nr. 126/44 geheim

    Div.Gef.St., den 16.03.1944


    Verteiler: Sämtliche Truppenärzte und Sanitätsabteilungen


    Gasabwehr


    Zusätzlich zu allen bisher ergangenen Befehlen betr. Vorbereitung zur Gasabwehr wird für den Sanitäts-Dienst der Division folgendes angeordnet:


    1.) Die Kampfstoffprüfgeräte bei den San.-Komp. sind einsatzbereit zu halten.


    2.) Von allen San.-Einheiten im Einsatz (H.V.Pl., Feld-Lazarett) sind leistungsfähige E-Stellen einzurichten (Wasserbevorratung)


    3.) H.V.Pl. und Lazarette haben gasdichte Sammelschutzräume herzurichten. Für die Aufnahme und Pflege der Kampfstoffgeschädigten ist von den San.-Einheiten ein gesonderter Platz vorzubereiten. Hierbei ist die Trennung in eine reine und unreine Seite zu beachten.


    4.) Das Gasschutzgerät der Truppenärzte und San.-Einheiten ist auf Einsatzfähigkeit zu überprüfen. (Sauerstoffbehandlungsgeräte, Gasschutzhauben, Heeresämter usw.)


    5.) Sämtliches Material zur Behandlung Kampfstoffverletzter (MS-Seife, Chloramin, Lebertransalbe, Kamilosan) ist sofort beim San.-Vorratsgerät zu empfangen. Fehlendes Material ist von den Truppenärzten und San.-Einheiten sofort anzufordern.


    6.) Alle Truppenärzte haben einen Liter MS-Seifenlösung herzustellen und Verwendungsbereit zu halten. Der San.-Kasten für Truppenentgiftung ist aus vorhandenen Beständen, wie in Anordnungen für das Sanitätswesen 3/44 Ziffer 2 angeordnet aufzufüllen. Fehlendes, schon angefordertes Material wird vom San.-Vorratsgerät schleunigst zugewiesen.


    7.) Sämtliche Fahrer von Kr.Kw. und Fahrzeugen, die Kampfstoffgeschädigte transportieren, sind zu belehren, dass der Transport in den Kr.Kw. nur bei offenen Fenstern (Zugluft) durchzuführen ist und dass nach Beendigung der Transporte eine gründliche Entgiftung des Wagens, der Tragen und Decken zu erfolgen hat, falls eine Entgiftung der Transportierten nicht vorher stattgefunden hat. Die Fahrer sind weiterhin zu belehren , dass Gasschutzhauben wie Tragen und Decken auszutauschen sind, d.h. für jeden Verwundeten, der mit einer Gasschutzhaube eingeliefert wurde, ist von der San.-Einrichtung eine zurückzugeben.


    8.) Die Truppe ist zu belehren, dass bei Kampfstoffeinsatz mit kampfstoffvergiftetem Wasser zu rechnen ist. Freigabe des Wassers zu Koch- und Trinkwasserzwecken hat nur in Verbindung mit dem Truppenarzt zu erfolgen. Arsenvergiftetes Wasser lässt sich nicht durch kochen oder durch Tornisterfiltergerät entgiften. Die Apotheker der San.-Einheiten sind in der Lage, mit Hilfe des Kampfstoffprüfgerätes Untersuchungen auf Arsen schnell durchzuführen.


    Die Durchführung vorstehender Anordnungen muss innerhalb 24 Stunden nach Durchgabe des Kennwortes „Stauanlagen“ gewährleistet oder zumindest - wie der Bau von kampfstoffsicheren Unterständen bei den San.-Einheiten - eingeleitet sein. Soweit Truppenärzte nicht im Besitz der H.Dv. 396 vom 01.01.1943 (Kampfstoffverletzungen) sind, ist diese von den Truppenärzten und San.-Einheiten sofort anzufordern.


    Für das Divisionskommando:

    Der Divisionsarzt

    N. Günther

    SS-Obersturmbannführer


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: