Hallo Allerseits!
Bearbeitete Abschrift!
10. SS-Panzer-Division „Frundsberg“
IVb/Tagebuch-Nr. 29/44 geheim
Div.St.Qu., den 24.01.1944
Heeresarzt 259/43 geheim vom 17.11.1943 und
Armeearzt 15 2398/43 geheim vom 12.01.1944
Verteiler: Sämtliche Truppenärzte und Sanitätsabteilung
Gasabwehr, Ausbildung der SS-Führer im Sanitätsdienst
Die Ausbildung der SS-Führer im Sanitätsdienst in Kampfstoff-Fragen ist noch unterschiedlich. Neben erfreulichem Interesse und gutem Wissen bestehen häufig, namentlich unter den Truppenärzten, noch mangelndes Verständnis und unzureichende Kenntnisse auf diesem Gebiet.
Es wird daher folgendes befohlen:
Jeder SS-Führer im Sanitätsdienst muss mit dem Inhalt der H.Dv. 396 vertraut sein und exakte Vorstellungen, bei praktischen Kenntnissen über die Pathologie und Therapie der Kampstoffverletzungen besitzen, außerdem über Durchführung und Organisation der behelfsmäßigen Entgiftung und über die notwendigen Maßnahmen des allgemeinen Gasschutzes orientiert sein.
Die geforderten Kenntnisse können durch Selbststudium der H.Dv. 396, der „Richtlinien für die Ausbildung und den Einsatz der Truppen-Entgiftungs-Kompanie, der behelfsmäßigen Truppen-Entgiftungs-Kompanie, des Truppen-Entgiftungs-Zuges“ vom 01.07.1943, sowie der entsprechenden Teile der H.Dv. 395 gewonnen werden.
Die „Richtlinien für die Ausbildung und den Einsatz der Truppen-Entgiftungs-Kompanie, der behelfsmäßigen Truppen-Entgiftungs-Kompanie, des Truppen-Entgiftungs-Zuges“ gehen den Truppenärzten im Umlauf zur Kenntnisnahme zu. Die befohlenen Behaltezeiten sind unbedingt einzuhalten.
Die Truppenärzte melden bis zum 15.02.1944 die Durchführung des bevorstehenden Befehls.
Für das Divisionskommando
Der Divisionsarzt
N. Günther
SS-Obersturmbannführer
Quelle: Nara
Gruß
Antje