Hallo!
271. Heeresmitteilung:
Erweiterung des Begriffes „osterfahren“
- O. K. H./PA/Ag P 1 85 (I a II) 2. Ang. v. 25.03.1943 -
- O. K. H./PA/Ag P 1 85 (l a II) 4. Ang. v. 07.10.1943 -
Die Forderung, dass bei Ersatz- und Ausbildungseinheiten nur osterfahrene Offiziere einzusetzen sind, wird dahingehend abgeändert, dass auch solche Offiziere als Kommandeure, Komp.- Chefs und Ausbildungsoffiziere verwandt werden können, die sich bei Kampfhandlungen der fechtenden Truppe an der Front in: Afrika, Italien oder auf dem Balkan bewährt haben.
An Stelle der Bezeichnung „osterfahren“ ist in Zukunft die Bezeichnung „kampferfahren“ anzuwenden. Als „kampferfahren“ gilt, wer nach dem 22.06.1941 mit Auszeichnung an Kampfhandlungen der fechtenden Truppe teilgenommen hat.
O. K. H., 06.05.1944
- 16/44 - PA/Ag P 1/1. (Zentral-) Abt./Ib (bish. a II).
Quelle: AHM
Gruß
Antje