Hallo zusammen,
nach längerer Abwesenheit, aber einstweilen intensiven Ahnenforschungsaktivitäten, muss ich euch wieder mit einer Frage belästigen:
Weiß jemand, inwieweit die Richtigkeit der Personendaten im Ariernachweis von den damaligen Behörden kontrolliert wurde?
In meinem Fall geht es um das Dokument eines Lehrers, der diesen Nachweis angefertigt hat, dem aber wohl ein Fehler in der Bestimmung von Ahnen unterlaufen ist. Kann man davon ausgehen, dass weiter in der Zeit zurückliegende Ahnen nur rudimentär auf Plausibilität geprüft wurden?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
Christian