Hallo
Ich möchte hier ein interessantes Dokument aus meiner Sammlung einstellen.
Es handelt sich um einen Erlass vom 1. August 1942, vom Reichsarbeitsminister:
„Bestimmungen über die Krankenversorgung der Ostarbeiter (Zivilrussen)„
Und ist an das Landeskrankenhaus Templin gerichtet.
Sprich es gab eine geregelte Krankenversicherung für diese Hilfsarbeiter.
Finde dies sehr Interessant da mir dies vorher nicht bekannt war.
Gruß Ulf
Quelle Eigentum