Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
56. Hand- und Fußheizung am schweren Krad
Wird die Hand- und Fußheizung kurz nach dem Anlassen des Motors eingeschaltet, dann dringt Kondenswasser durch die Leitungen in die Handschützer.
Die Heizung darf erst dann eingeschaltet werden, wenn der Motor betriebswarm ist.
Die Vorschrift D 632/6 wird beim Neudruck berichtigt. Deckblätter für bereits ausgelieferte Vorschriften werden nicht ausgegeben.
(AMA/MWehr. Ik. Nr. 5384 vom 16.03.1943)
Quelle: Marine-Verordnungsblatt 1943, Kraftfahrtechnischer Anhang
Gruß
Antje