Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
VIII. Ausbildung der Hilfskrankenträger
Die Kommandos haben sicherzustellen, dass die als Hilfskrankenträger kommandierten Soldaten durch regelmäßige Gestellung zum Krankenträger-Unterricht dem Schiffsarzt, im Gefecht als im praktischen Sanitätsdienst, wirklich ausgebildete Helfer zur Verfügung stehen.
2319 G
Quelle: Flotten-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 11.03.1940; Nr. 21
Gruß
Antje