Hallo zusammen,
Hier habe ich eine Akte vorliegen, in der verschiedene Patentanträge jeglicher Art, vom Färben menschlicher Haare bis zu Unkrautvernichtungsmittel, gestellt wurden. Einige davon werde ich hier einmal abschreiben.
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Ausgelegt: 14.03.1940
Titel : Gasschutzgeräte und -kleidungen
Patentanspruch:
Verwendung eines Stoffes aus Cellulosefolien, die beidseitig mit Stofflagen, zum Beispiel aus Cellulosehydratgeweben, Leinen, Kunstseide oder Wolle versehen sind, wobei die mit wasserabstoßenden Mitteln behandelten Cellulosefolien mit den Stofflagen durch Celluloselösungen, wie Kupferoxydammoniakcellulose- oder Viskoselösung, verklebt sind, und gegebenenfalls der fertige Stoff noch einer feuchtigkeitsundurchlässigen Imrägnierung unterworfen wurde, zur Herstellung von Gasschutzgeräten- bzw. -kleidungen.
Beschreibung:
Um den menschlichen Körper gegen den Einfluss von ätzenden und giftigen Gasen zu schützen, hat man mannigfache Gasschutzgeräte ausgearbeitet, so zum Beispiel Gasschutzkleidung, Gasschutzstiefel, Gasschutzmasken und dergleichen mehr. Bei der Auswahl der Geräte war man bisher sehr beschränkt, insbesondere hinsichtlich der Anfertigung der flächenartigen Umhüllungen, welche den einzelnen Körperteilen sich anschließen und zugleich abdichten müssen, und welche neben einer großen Flexibilität, Gas- und Dampfundurchlässigkeit eine hinreichend große mechanische Widerstandsfähigkeit aufweisen müssen.
Für diese Zwecke haben sich bisher Gummi bzw. Gummidichtung und Leder praktisch bewährt, und man hat auch schon vorgeschlagen, mit Textilien kaschierte Cellulosefolien als Gasschutzstoffe zu benutzen. Es ist auch bekannt, Cellulosefolien mit durchsichtigen Materialien, zum Beispiel mit Glas, dadurch fest zu verbinden, dass man einen durchsichtigen Klebstoff zur Anwendung brachte, um die Durchsichtigkeit des Verbundgebildes zu erhalten.
Nach der Erfindung ist es nun gelungen, an Stelle dieser zumindest zeitweise recht kostbaren Stoffe, Stoffe aus Cellulosefolien zur Herstellung von Gasschutzgeräten bzw. -kleidungen zu verwenden, die beidseitig mit Stofflagen, zum Beispiel aus Cellulosehydratgeweben, Leinen, Kunstseide oder Wolle versehen sind, wobei die mit wasserabstoßenden Mitteln behandelten Cellulosefolien mit den Stofflagen durch Celluloselösungen, wie Kupferoxydammoniakcellulose- oder Viskoselösung, verklebt sind und gegebenenfalls der fertige Stoff noch einer feuchtigkeitsundurchlässigen Imprägnierung unterworfen wurde.
Für die vorliegenden Zwecke können die Folien wegen der erforderlichen Geschmeidigkeit nur in geringer Dicke verwendet werden. In Form derartig dünner Folien sind sie aber gegen mechanische Beschädigung sehr empfindlich. Wenn man die Folie jedoch beidseitig mit Stoffbahnen wie Geweben aus Baumwolle, Jute, Leinen, Kunstseide, Wolle und dergleichen belegt, erhält man ein Flächengebilde, welches neben vorzüglicher Abdichtung genügend flexibel und gegen mechanische Beschädigung ausreichend widerstandsfähig ist. Im Falle der Gasmaske beispielshalber lässt sich die Maske aus einem hergestellten Stoff gut zusammenfalten und in der Bereitschaftsbüchse unbeschädigt mitführen.
Die äußeren schützenden Stoffbahnen werden mit der gasabdichtenden inneren Folie dadurch fest verbunden, dass man eine Verklebung des Gewebes mit der Folie mit Hilfe einer Celluloselösungen, wie zum Beispiel Kupferoxydammoniakcelluloselösung oder Viskoselösung, als Klebemittel bewirkt. Dies geschieht in der Weise, dass Celluloselösungen auf die verklebenden Schichten vor deren Vereinigung aufgestrichen und dann die Cellulose daraus in an sich bekannter Weise ausgefüllt wird. Die so verbundenen Teile werden darauf von Verunreinigungen befreit, und das Ganze wird dann getrocknet.
Die Folien werden in an sich bekannter Weise mit wasserabstoßenden und den Gasdurchgang verhindernden Mitteln behandelt. Die aus Cellulosefolien und Schutzgeweben gefertigten Schutzstoffe werden vorteilhaft schließlich als solche mit wasserundurchlässigen Imprägnationen versehen.
Gegenüber den bekannten Gasschutzstoffen, zum Beispiel den mit Textilien kaschierten Cellulosefolien, unterscheidet sich der gemäß vorliegender Erfindung zu verwendende Gasschutzstoff dadurch, dass die Cellulosefolien mit den Stofflagen fest miteinander verbunden sind und sich weder durch Wasser noch durch die üblichen organischen Lösungsmittel voneinander trennen lassen. Sie können nicht nur erheblichen mechanischen, sondern auch den verschiedenartigsten chemischen Angriffen ausgesetzt werden, ohne dass dadurch der sichere Zusammenhalt der einzelnen Schichten gefährdet wird. Der beschriebene Gasschutzstoff hat noch den besonderen Vorteil, dass er, auch wenn er der Flüssigkeitseinwirkung ausgesetzt ist, insbesondere dann nicht quellen kann, wenn er als fertiger Stoff noch einer feuchtigkeitsundurchlässigen Imprägnierung unterworfen wird.
Gruß Marga