Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
General-Kommando XXXXI. Panzer-Korps
Der Kommandierende General
Qu. Nr. 1159/42 geheim
Korps-Gefechtsstand, den 26.12.1942
Richtlinien für den Aufbau und die Aufgaben der Verwaltung für russische Gebiete
I. Aufbau der Verwaltung
Um die Verwaltung des rückwärtigen Korps- und Armee-Gebietes fester mit den ortsgebundenen Dienststellen zu koppeln, tritt eine Neuregelung ein. Nur dort, wo durch die Bekämpfung der Banden die Verwaltung des Landes Schwierigkeiten macht, werden die Verwaltungsorgane den Truppen zeitweise unterstellt.
1. Der Verwaltungsbezirk
a) Hierzu wird der Verwaltungsbezirk Bjoloi (Anmerkung: heute Belei) (Gefechts- und rückwärtiges Gebiet des XXXI. Panzer-Korps) neu gebildet.
b) Kommandeur des Verwaltungsbezirks Bjeloi ist der Kommandierende General des XXXI. Panzer-Korps. Er hat auf dem Gebiet der Verwaltung die Ausübung seiner Befugnisse dem Quartiermeister des Korps übertragen.
c) Das Gebiet des Verwaltungsbezirks Bjeloi teilt sich in das Gefechtsgebiet und in das rückwärtige Gebiet des XXXI. Panzer-Korps. Die rückwärtige Grenze des Gefechtsgebietes wird noch bestimmt.
d) Im Gefechtsgebiet gelten die Besonderen Anordnungen für die Verwaltung nur soweit, als es die Kampftätigkeit zulässt.
2. Die Kreise (Rayone)
a) Der Verwaltungsbezirk Bjeloi umfasst die Kreise (Rayone) Bjeloi und Baturino. Die Abgrenzung dieser Kreise entspricht der Grenze der ehemaligen russischen Rayone. Der südliche Teil des Kreises Baturino verbleibt einstweilen unter der Verwaltung des Korück 582. (Siehe Karte, den Divisionen mit Schreiben vom 22.11.1942 übersandt, für 52. und 246. Infanterie-Division anliegend. - Anmerkung: Karte fehlt).
b) Da die Rayongrenzen nicht mit den Divisions-Grenzen übereinstimmen wird folgendes festgelegt:
1. In ihren Divisions-Bereichen haben die Divisionen alle militärischen Belange wahrzunehmen. Die Verwaltung verbleibt bei der Kreisverwaltung, zu dem der Rayon gehört.
Hierdurch kommt es an den Korps-Grenzen dazu, dass die Verwaltungsbezirke der Nachbar-Korps verwaltungsmäßig in einem Teil der Abschnitte der Divisionen zuständig sind.
2. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zuständigkeit der Kommandeur des Verwaltungsbezirks.
c) Mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Verwaltung der Kreise Bjeloi und Baturino ist der Quartiermeister des Korps beauftragt.
d) Der Quartiermeister bedient sich zur Verwaltung der Kreise neben den deutschen militärischen Dienststellen der neu aufzubauenden russischen Kreisverwaltung. Die Leistung und Beaufsichtigung dieser russischen Zivilverwaltung erfolgt gemäß der hierfür von der Armee ergehenden fachlichen Weisungen bzw. Verwaltungsanordnungen.
e) Von den Organen der Verwaltung ausgegebene Weisungen oder Anordnungen, soweit sie nicht nebensächlicher Bedeutung sind, bedürfen der Unterschrift des Kommandeurs des Verwaltungsbezirks.
3. Die örtliche Verwaltung
a) Der Kreis gliedert sich in seinem deutschen Unterbau in Abschnitte, Unterabschnitte und Orts-Kommandanturen. Diese Untergliederung soll sich, soweit möglich und soweit dem nicht wesentliche militärische Interessen entgegenstehen, der Gliederung der ehemaligen russischen Gemeindeverwaltung anpassen. Bis zur Durchführung des Aufbaus der russischen Verwaltung bleibt die bestehende Gliederung des Korps-Gebietes auf Grund der dazu ergangenen Divisions-Befehle aufrechterhalten.
b ) In seinem russischen Unterbau gliedert sich der Kreis in Gemeinden und Städte, soweit letztere bereits unter der Sowjet-Verwaltung bestanden. Eine schematische Darstellung der Gliederung der russischen Zivilverwaltung ist in der Anlage beigefügt. Bei der Einsetzung von Bürgermeistern in den Landgemeinden ist auf die frühere sowjetische Einrichtung der Sol-Sowjets (Einheitsgemeinden) zurückzugreifen.
Danach bestehen die Gemeinden meistens aus mehreren Dörfern. An der Spitze einer Gemeinde steht der Bürgermeister, an der Spitze jeden Dorfes steht der Dorfälteste. Der Dorfälteste wird vom Bürgermeister der Gemeinde berufen und entlassen. Der Bürgermeister trägt gegenüber der deutschen Behörde die Verantwortung für die Auswahl. In dem Dorf, in dem der Bürgermeister wohnt, ist kein Dorfältester zu bestellen.
Der Dorfälteste ist für den Dorfbereich ausführendes Organ des Bürgermeisters. Dem Dorfältesten stehen keine selbständigen Verwaltungsbefugnisse zu. Er handelt nach den Weisungen und im Auftrage des Bürgermeisters. Für die Leitung und Beaufsichtigung der russischen Gemeindeverwaltung gilt Ziffer 2c) entsprechend. Soweit der Quartiermeister die Aufsicht nicht unmittelbar ausübt, wird sie von den deutschen Dienststellen der Verwaltung in seinem Auftrage und nach seinen Weisungen durchgeführt.
4. Die militärischen Dienststellen haben die deutschen Organe der Verwaltung bei Durchführung ihrer Aufgaben mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen, soweit dem überwiegende militärische Belange nicht im Wege stehen. Im Zweifel entscheidet der Kommandeur des Verwaltungsbezirks.
5. Als Vorbereitung für die Einrichtung einer zivilen russischen Verwaltung unter deutscher Führung und Aufsicht erkunden die Divisionen in ihrem Bereich den Umfang, des Gebiets der ehemaligen russischen Einheitsgemeinden, sowie den Sitz der ehemaligen russischen Verwaltungen. Gemeinden, die durch Divisions-, oder Korps-Grenzen durchschnitten werden, sind in Zusammenarbeit mit der Nachbar-Division zu erkunden. Bis zum 10.01.1943 sind auf Karte 1:100.000 die festgestellten Gemeindegrenzen (Sitz der ehemaligen Gemeindeverwaltungen unterstrichen) dem Korps einzureichen. Im Bereich der Division verlaufende Grenzen der ehemaligen russischen Rayone sind mit in die Karte aufzunehmen.
Alle Personen, die in der ehemaligen russischen Verwaltung tätig gewesen sind, oder z.Zt. als Bürgermeister oder in ähnlicher Funktion eingesetzt sind oder sonstwie zur Verwendung in der russischen Zivilverwaltung der Gemeinde und des Rayons geeignet erscheinen, sind dem Korps zum 10.01.1943 unter Angabe von:
- Aufenthaltsort,
- Geburtstag,
- Beruf und
- Volkstum
namentlich zu benennen. Dabei ist anzugeben, ob der Benannte bereits abwehrmäßig überprüft ist.
Alle russischen Schreibmaschinen sind zu erfassen, sicherzustellen und zum genannten Termin dem General-Kommando zu melden.
6. Das Korps bestimmt, mit welchem Zeitpunkt die neue Verwaltungsorganisation als errichtet gilt. Bis dahin bleibt der derzeitige Aufbau der Verwaltung aufrechterhalten.
7. Bei Auswahl der Bürgermeister ist mit Ic und Sonderkommando 7a (SD) aufs engste zusammenzuarbeiten. Erfolgt die Bestellung ohne vorherige Überprüfung durch den SD, so sind die Personalien dem Sonderkommando 7a auf dem Dienstwege umgehend mitzuteilen. Erfolgt umgekehrt die Bestellung allein durch den SD (z.B. in truppenarmen Räumen), so teilt Sonderkommando 7a die Personalien der Bürgermeister umgehend dem General-Kommando mit.
Quelle: Nara T314 R984
Fortsetzung folgt...
Gruß
Antje