Hallo Allerseits,
leider undatiert!
Abschrift und Bearbeitung!
Dienstanweisung für die selbständige Gruppe General-Quartiermeister (Gen.Qu.) Luftwaffen-Bergung und -Beute (LwB)
1. Unterstellung und Sitz
Die selbständige Gruppe Gen.Qu. Luftwaffen-Bergung und -Beute ist dem General-Luftzeugmeister (G.L.) unmittelbar unterstellt.
Sie stellt einen Verbindungs-Offizier zu Gen.Stab 6. Abteilung.
Teile der Gruppe können nach Bedarf im Operationsgebiet eingesetzt werden.
2. Dienststellung und Befugnisse
Die Gruppe Gen.Qu. LwB hat im Auftrage des General-Quartiermeisters Inspektionsbefugnisse über die gesamte deutsche Flugzeugbergung und Luftwaffen-Beute.
Der Leiter der Dienststelle hat die Disziplinarbefugnisse eines Bataillons-Kommandeurs gemäss L.Dv. 3/9. Ihm sind die Angehörigen der Gruppe Gen.Qu.LwB in jeder Beziehung unterstellt.
3. Aufgaben
Die Dienststelle Gen.Qu.LwB bearbeitet im Auftrage und nach den Weisungen von Genst.Gen.Qu. Chef 6. Abteilung:
a) Steuerung der gesamten deutschen Flugzeugbergung, sowie in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen die Organisation des Abschubes von geborgenen deutschen Flugzeugbrüchen an die Front- und Heimat-Reparaturbetriebe und die Nachschub-Dienststellen,
b) Herausgabe einheitlicher Richtlinien für die Erfassung und Verwertung der Lw.Beute,
c) Zuführung der Luftzeugstäbe und Beuteparks der Lw. mit ihren fest zugeteilten Einheiten sowie der luftgaueigenen Flugzeugbergungs-Truppe,
d) Steuerung und fachtechnische Ausbildung des Personals der unter 3c) genannten Einheiten
Die sonstigen Aufgabengebiete sind in dem Dienst- und Stellenplan der Gruppe Gen.Qu.LwB festgelegt.
Der Dienststellenleiter ist dafür verantwortlich, dass alle Maßnahmen ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Der Ertrag muss immer den Aufwand lohnen.
4. Dienstreisen
Dienstreisen des Dienststellenleiters werden von Genst.Gen.Qu. Chef 6. Abt. verfügt.
Dienst- und Stellenplan folgt.
Quelle: Ba
Gruß
Antje