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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Berlin, den 20.05.1940
Oberkommando des Heeres
Geheim !
Merkblatt
Richtlinien für den Einsatz der Sturmartillerie
I. Grundbegriffe und Aufgaben
1. Das Sturmgeschütz — 7,5 cm Kanone auf gepanzerter Selbstfahrlafette — ist eine Angriffswaffe. Es kann nur in der Fahrtrichtung feuern.
2. Dank seiner Geländegängigkeit und seines Panzerschutzes ist es in der Lage, der eigenen Infanterie oder den Panzertruppen überall hin zu folgen.
3. Zur Unterstützung der Infanterie im Angriff bekämpft die Sturmartillerie die feindlichen schweren Infanteriewaffen, die durch die anderen Waffen nicht schnell oder wirksam vernichtet werden können.
Zur Unterstützung von Panzern im Angriff übernimmt sie einen Teil der Aufgaben der Panzer IV und kämpft vor der Front auftretende feindliche Pak nieder.
Als Divisionsartillerie wird sie nur ausnahmsweise eingesetzt, wenn die taktische- und Munitionslage es zulassen. Die Sturmartillerie ist nicht in den Feuerplan der Divisionsartillerie einzubeziehen, sondern nur als Ergänzung und zu Sonderausgaben (z. B. als Wanderbatterien) zu verwenden. Ihr Einsatz zu den Hauptaufgaben muss immer sichergestellt sein.
Als Panzerjäger ist sie nicht zu verwenden; nur zur Selbstverteidigung bekämpft sie feindliche Panzer.
II. Gliederung der Sturmartillerie-Abteilung und der Sturmbatterien
4. Die Sturmartillerie-Abteilung setzt sich aus dem Abteilungsstabe und den 3 Batterien zusammen.
Die Sturmbatterie besteht aus 6 Geschützen; 3 Züge zu je 2 Geschützen.
Die Führerwagen für Batterie- und Zugführer sind gepanzert. Sie ermöglichen dadurch ein Vorfahren zur Leitung des Feuers bis in die vordere Infanterielinie.
III. Grundsätze für den Einsatz
— a) Allgemeines —
5. Die Sturmartillerie-Abteilungen gehören zur Heeresartillerie. Für die Durchführung bestimmter Kampf Aufträge werden sie den Divisionen geschlossen oder batterieweise zugeführt und unterstellt.
6. Der Divisions-Kommandeur hat die Sturmartillerie-Abteilung je nach den ihr für das Gefecht zuzuweisenden Aufgaben ganz oder mit Teilen Infanterie- oder Panzerverbänden, nur in Ausnahmefällen dem Artillerie-Kommandeur zu unterstellen.
7. Verwendung und Unterstellung der Abteilung innerhalb der Division können im Laufe des Gefechtes sehr schnell wechseln. Gesicherte Verbindung zur Abteilung und innerhalb der Abteilung zu den Batterien ist Voraussetzung für rechtzeitige Erfüllung der Aufträge.
8. Die Geschütze der Sturmartillerie feuern aus offener, gegen Erd- und Luftbeobachtung möglichst versteckter Feuerstellung. Nur bei Verwendung im Rahmen der Divisionsartillerie wird aus verdeckter Stellung geschossen.
9. Die Überraschung ist Vorbedingung für die erfolgreiche Tätigkeit der Sturmartillerie-Abteilung. Dafür sind gedeckte Annäherung und Bereitstellung, gedecktes Vorfahren in Feuerstellung und überraschende Feuereröffnung notwendig. Im Halten nehmen die Sturmbatterien die der Infanterie im Augenblick gefährlichen Ziele (hauptsächlich feindliche schwere Infanteriewaffen) unter Feuer, vernichten sie mit wenigen Schüssen und verschwinden in Deckung, um sich dem feindlichen Feuer zu entziehen.
Durch die Ausstattung mit Nebelmunition (23% der Munitionsausstattung) ist es möglich, feindliche Waffen, die z. B. flankierend eingesetzt sind, zu vernebeln bzw. zu blenden.
10. Die artilleristische Unterstützung der Panzertruppen erfolgt vornehmlich nach dem Einbruch in den Feind. Die Sturmartillerie-Abteilung ergänzt hierbei die Panzerkampfwagen IV, indem sie während des laufenden Gefechtes den Feuerschutz gegen feindliche Panzerabwehrwaffen in der Front übernimmt. Hierzu folgt sie den vordersten Wellen der Panzer dicht auf. Die Vernichtung der feindlichen Panzerabwehr in den Flanken des eigenen Angriffs wird häufig Aufgabe der Panzerkampfwagen IV sein.
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