Nationalsozialistisches-Fliegerkorps

  • Guten Tag zusammen,


    Aus einer Akte zum NSFK und zur HJ

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Gumbinnen, den 30.04.1942

    Str.h.d. Güterbahnhof

    II.Tgb.Nr.2526/42 Lu/N


    Nationalsozialistisches Fliegerkorps Standarte 3


    Betr. : Segelflug-Kurzlehrgänge zu Pfingsten


    An

    Verteiler !


    Von der NSFK-Standarte 3 werden zu Pfingsten 2 Segelflug-Kurzlehrgänge an der Segelflug-Übungsstelle Drachenberge und an der Segelflug-Übungsstelle Gumbinnen vom 23.05. bis 31.05.1942 durchgeführt.


    Für die Segelflug-Übungsstelle Drachenberge sind alle Teilnehmer zur A- und für die Segelflug-Übungsstelle Gumbinnen ab A-Prüfung der Standarte bis spätestens zum 15.05.1942 auf Formblatt Nr.622 zu melden.


    Die Urlaubsfrage der Jungen muss vorher unbedingt vom Einheitsführer geregelt sein. Falls ein Junge ein oder zwei Tage weniger Urlaub für einen dieser Lehrgänge erhält, so ist er ebenfalls zu melden.


    Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Junge zum Lehrgang das Flugbuch mitzubringen hat. Kann ein Flugbuch von einem Teilnehmer nicht vorgelegt werden, so ist zumindest die Haftverzichtserklärung und der Untersuchungsbefund den Leitern der Übungsstelle vorzulegen.


    Ein Handtuch und Esslöffel ist zum Lehrgang mitzubringen.


    Heil Hitler !

    Der Führer der NSFK-Standarte 3


    ………………………………………………


    Verteiler:

    NSFK-Stürme und Trupps



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Nur für den Dienstgebrauch — Nicht für die Presse


    Gruppenbefehl der NSFK. -Gruppe 1 (Ostland)


    Nummer 8 — Königsberg (Pr) 01.05.1942



    ZA (Zentral-Abteilung)


    1. Mit Wirkung vom 15.Mai 1942 wird der Sitz des Sturmes 5/1 von Palmnicken nach Pillau, Breitestraße 15 verlegt.


    — Der Sturm führt die Bezeichnung „NSFK-Sturm 5/1 Pillau“. —


    2. Papiere für Lehrgangsteilnehmer. Es kommt immer wieder vor, dass zu Lehrgängen Lehrgangsteilnehmer ohne die vorgeschriebenen Papiere entsandt werden. (Haftungs-Verzichterklärung, Untersuchungsbefund, Flugbuch bzw. Werkstattdienstbuch). Das Vorliegen dieser Unterlagen ist nicht aus formellen Gründen erforderlich, sondern eine aus Sicherheitsgründen getroffene Maßnahme.


    Sofern Flugbücher bzw. Haftungs-Verzichterklärungen wegen der kriegsbedingten Beschaffungsschwierigkeiten nicht vorhanden sind, müssen diese durch Selbstanfertigung behelfsmäßig erstellt werden. Aus den Unterlagen muss der Gesundheitsbefund und der bisherige Ausbildungsstand ersichtlich sein, damit Ei zweckmäßiger Einsatz des Lehrgangsteilnehmers gewährleistet werden kann.


    Die Schulführer und Leiter der Übungsstellen erhalten hiermit die Anweisung, ohne Unterlagen anreisende Lehrgangsteilnehmer zu ihrem Sturm in Marsch zu setzen und Meldung hierüber der Gruppe zu erstatten.


    3. Flugbücher usw. Betreffs Beschaffung von Flugbüchern Werkstattdienstbüchern und Flugmodellbaudienstbüchern wird nochmals auf Gruppenbefehl Nr. 14. v.15.07.1941 hingewiesen. Die Bücher sind von den Einheiten bei der Firma Max Schulz. Berlin-Lichterfelde, Sarntalerweg 3 direkt zu bestellen.


    4. Anforderung von Formblättern. Bei Anforderung von Formblättern ist es zweckmäßig, die Formblattnummern anzugeben.


    — O — (Organisation und Fördererwesen)

    — Pr — (Presse und Propaganda)

    — PA — (Personal)

    — I — (Modellflug)


    5. Einführungslehrgänge für Modellflugausbilder im Flugzeugerkennungsdienst. Zu den Lehrgängen im Flugzeugerkennungsdienst vom


    31.05. bis 07.06. 1942

    14.06. bis 21.06. 1942

    an der Reichsmodellflugschule Hoher Meißner können noch Meldungen von Ausbildern im Flugmodellbau abgegeben werden. Die spätestens 12 Tage vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn der Gruppe 1 (Ostland) einzureichen sind.


    6. Kurzlehrgänge im Flugmodellbau der Gruppe 1 (Ostland) in Drachenberge. In der Zeit vom


    09.05. bis 21.05.1942

    28.06. bis 11.07.1942

    18.07. bis 31.07.1942

    laufen in der Segelflugübungsstelle Drachenberge Lehrgänge im Flugmodellbau. Meldungen hierzu müssen jeweils spätestens 14 Tage vor Lehrgangbeginn der Gruppe vorliegen.



    II (Segelflug)


    7. Segelflugausbildung. Es ist festgestellt worden, dass verschiedene 17 jährige Hitler-Jungen, die an Segelflug-Ausbildungsstand-Lehrgängen teilnehmen wollen und denen die Voraussetzungen hierzu gegeben waren, nicht zu den Lehrgängen gemeldet wurden.


    Es muss dafür gesorgt werden, dass gerade die 17 jährigen bis zur C - Prüfung (Funker B- Prüfung) mindestens ausgebildet werden. Dieses Ziel ist nur durch Teilnahme an Lehrgängen zu erreichen.



    III (Motorflug) ———


    IV (Technik und handw. Ausbildung.


    8. Anmeldung zu technischen Lehrgängen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Anmeldungen zu technischen Lehrgängen sowohl für die Segelflugübungsstelle Korschenruh, als auch für die Reichsschulen für fliegertechnische Ausbildung, genaue Ausfüllung der Anmeldeformblätter erforderlich ist, damit eine entsprechende Steuerung der Ausbildung durch die RSFK-Gruppe 1 erfolgen kann.


    Insbesondere ist die Angabe des Geburtsdatums, des Berufs, der bisher geleisteten Baustunden und die Teilnahme an RSFK-Lehrgängen unbedingt erforderlich.


    9. Nachschub im RK-Fliegerkorps. Ab 01.05.1942 gilt folgende Regelung über Nachschub von Motorfluggerät, Motor- und Zellen-Ersatzteilen, Segelfluggerät, Ersatzteilen, Werkstoffen, Normteilen u. a., außer für Modellflug.


    — 1.) Die Einheiten und Dienststellen, außer der Reichssegelflugschule Rossitten, fordern ausschließlich die gewünschten Gegenstände bei der RSFK-Gruppe 1 (Ostland) Abt. IV an. Die Anforderung von Gerät und dergleichen hat grundsätzlich auf Formblatt Nr. 103 zu erfolgen. (20 Formblätter je Einheit sind in der Anlage beigefügt.)


    — 2.) Um den Kriegsverhältnissen Rechnung zu tragen und Materialanhäufungen auszuschalten, sind lediglich die Mengen anzufordern, die mit größter Wahrscheinlichkeit für den laufenden Bedarf genügen.


    — 3.) Die vom Auslieferungslager Korschenruh gelieferten Gegenstände sind vom Empfänger zu inventarisieren (soweit es sich nicht um Verbrauchsmaterial handelt). Der Empfangsschein (Formblatt L E 219 Bl. 3) ist an das Auslieferungslager Korschenruh unmittelbar zu senden. Die bisher benutzten Eingangsbestätigungen fallen fort.



    V (Unterricht und Funk)


    10. Einsatz der neuen Funkgruppen. Der Dienst der neuen Funkgruppen beginnt ab Montag den, 04.05.1942 . Die Einberufungen zur Untersuchung auf voraussichtliche Wehrfliegertauglichkeit erfolgen in Kürze durch den Luftgauarzt des LGK I. Die RSFK-Stürme bzw. - Trupps mit Funkgruppen machen über den Dienstbeginn der neuen Gruppen Meldung, zugleich mit der Angabe, an welchen Tagen der Funkunterricht durchgeführt wird.


    11. Morseübungsgeber Es ist wiederholt festgestellt worden, dass die Morseübunggeber (Lichtabtastgeräte) durch unsachgemäße Behandlung Schaden erlitten haben. Insbesondere ist bei aufgetretenen Störungen versucht worden, den Fehler zu beheben, wodurch in einem Falle der Tongenerator erheblich beschädigt worden ist. Es wird deshalb nochmals angeordnet, dass bei mangelhaften Arbeiten des MÜG 1 das Gerät außer Betrieb zu setzen ist, falls sich die Störung nicht durch Einstellung des Empfindlichkeitsreglers beseitigen lässt. Beim Versagen des Geräts ist der RSFK-Gruppe 1 (Ostland) unmittelbar Meldung zu machen. Die Instandsetzung erfolgt umgehend durch einen von der NSFK-Gruppe 1 (Ostland) beauftragten Fachmann.


    12. Verbrauchsmaterial. Die Anforderungen von Spruchvordrucken, Morserollen usw. sind mit Rücksicht auf die im Augenblick auftretenden Verzögerungen in der Postbeförderung so rechtzeitig einzureichen, dass eine Unterbrechung in der Ausbildung durch das Fehlen von Material nicht eintreten kann.



    VI (Weltanschauliche Schulung) ———


    VII (Wehrsport) ———


    VA (Verwaltungsabteilung) ———


    SA (Sanitätsabteilung) ———



    Terminkalender:


    05.05.1942

    Meldung der Teilnehmer am technischen Lehrgang vom 15.05. bis 31.05.1942 an der Segelflugübungsstelle Korschenruh.


    15.05.1942

    Meldung der Teilnehmer am technischen Lehrgang vom 01.06. bis 15.06.1942 an der Segelflugübungsstelle Korschenruh.


    15.05.1942

    Meldung der Teilnehmer am technischen Lehrgang vom 02.06. bis 26.06.1942 an der Reichsschule für fliegertechnische Ausbildung Rheme (Fallschirmwart-Ausbildung).


    17.05.1942

    Standarten an Gruppe: Meldung von Ausbildern zum Sonderlehrgang im Flugzeugerkennungsdienst vom 31.05. bis 07.06.1942 auf dem Hohen Meißner.



    Der Stabsführer

    Boltenhagen

    RSFK-Standartenführer



    Gruß Marga





  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Gumbinnen, den 04.05.1942

    Str. am Güterbahnhof

    II. Wi/Rei. Nr.2556/42


    Nationalsozialistisches Fliegerkorps Standarte 3


    Betr. Lehrgangsbeschickung


    An

    Verteiler !


    Von der Standarte 3 wird nochmals hingewiesen, dass in Zukunft Schüler die zu Lehrgängen geschickt werden, mit vorgeschriebenem Flugbuch erscheinen, d. h., laut Flugbuch Seite 3 (ärztlicher Untersuchungsbefund) muss die letzte Untersuchung eingetragen sein und vom Arzt unterzeichnet. Ist nicht vom Arzt unterzeichnet, so kann der Sturmführer laut vorliegendem Untersuchungsbefund gez. Unterschrift des Arztes mit dem Dienstsiegel — die vorgenommene Untersuchung bescheinigen. Auf derselben Seite ist vom Sturm im Flugbuch zu bestätigen, dass die Verzichterklärung des Schülers beim Sturm hinterlegt ist, ebenfalls mit Dienstsiegel. Auf keinen Fall dürfen Schüler mit weniger als 45 kg Gewicht zum Lehrgang erscheinen. In dem Flugbuch des betreffenden Flugschülers hat weder ärztlicher Untersuchungsbefund noch Verzichterklärung anzuliegen. Beides sind Sachen, die im Sturm verbleiben.


    Von der Standarte wird zum letzten Mal darauf hingewiesen, dass obiges unbedingt zu befolgen ist. Werden Flugschüler mit unvorschriftsmäßigem Flugbuch oder zu wenig Gewicht zum Lehrgang geschickt, so trägt der betreffende Einheitsführer für die Rücksendung dieser Schüler die Fahrtkosten.


    Der Führer der NSFK-Standarte 3



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    aus dem Verordnungsblatt des NSFK vom 01.06.1942,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Ausbildungsamt


    178. Tödliche Unfälle — Belehrung über Flugdisziplin und Erteilung von Flugaufträgen


    Ein schwerer Verstoß gegen die fliegerische Disziplin wurde während eines Segelfluglehrganges auf einer Segelflugübungsstelle von zwei Flugschülern begangen, die in Folge Nichteinhaltens der Flugaufträge in der Luft zusammenstießen und dann beide tödlich verunglückten.


    Dieser Unfall ist die Fortsetzung einer Reihe von Segelflugunfällen des vergangenen Jahres, die ausschließlich auf Disziplinlosigkeit der Flugschüler zurückzuführen sind. Bei diesen Unfällen wurde festgestellt, dass seitens der Segelfluglehrer und der Leiter der Segelflugausbildungsstellen alle Sicherheitsbestimmungen, die für den Flugbetrieb erlassen wurden, aufs sorgfältigste eingehalten worden sind.


    Es muss mit allen Mitteln gegen Unfälle durch Mangel an Flugdisziplin vorgegangen werden. Maßnahmen gegen disziplinlose Flugschüler und Flugzeugführer sind auch dann einzuleiten, wenn bei Durchführung des Fluges kein Schaden eingetreten ist.


    1. Die Segelfluglehrer sind anzuweisen, Flugaufträge in knapper, klarer, dem Ausbildungsstand des Schülers angemessener Form so zu erteilen, dass Missverständnisse für die Durchführung des Fluges nicht aufkommen können.


    2. Thermikflug darf nur dann ausgeführt werden, wenn dies ausdrücklich im Flugauftrag angegeben wurde. Flugschüler dürfen Thermikflug nicht unter 300 m Höhe ausführen. Außerdem sind im Flugauftrag die Entfernungen anzugeben, wie weit sich der Schüler vom Fluggelände entfernen darf. Beim Thermikflug ist ganz besondere Vorsicht geboten. Flugschüler müssen weiten Abstand halten und während der Thermikkurven auf andere Segelflugzeuge achten. Nähert sich ein anderes Segelflugzeug, muss der Flugschüler den Thermikflug unterbrechen.


    3. Die für den Beginn eines jeden Lehrganges befohlene Belehrung über „Verhalten in besonderen Fällen“ und „Verstöße gegen Flugdisziplin“ ist mit besonderem Nachdruck vorzunehmen.


    (Ab. A/H D 7804/42



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Königsberg, Pr. den 21.04.1942

    General Litzmann Str. 21/25

    ZA. Bc/Sch. Nr.200 ———/42


    Gruppe 1 (Ostland)

    des NS-Fliegerkorps


    Betr.: Buch „Das NS-Fliegerkorps - die Vorschule der deutschen Flieger“.


    An Verteiler


    Zum 17. April 1942, dem Tag des fünfjährigen Bestehens des NS-Fliegerkorps erscheint im Verlag Bild und Buch, Anton Schumacher, Berlin SW 68, Lindenstr. 71, das Buch „Das NS-Fliegerkorps - die Vorschule der deutschen Flieger“ von NSFK-Brigadeführer Arno Kehrberg.


    Erstmalig bringt dieses Buch eine zusammenfassende Darstellung der Aufgaben des NS-Fliegerkorps und ihrer praktischen Durchführung. Es enthält die Vorgeschichte des NS-Fliegerkorps, seine bisherige Entwicklung und ermöglicht Ausblicke auf künftige Entwicklungen. Umfangreiches, zum Teil dokumentarisches Bildmaterial ergänzt die Beiträge des Verfassers und seiner Mitarbeiter aus dem NS-Fliegerkorps, der Luftwaffe und der Hitlerjugend.


    Den Einheiten und Schulen gehen anliegend Bestelllisten zu. Diese sind nach Ausfüllung wieder zu sammeln und verbleiben bei der dortigen Dienststelle. Der obere Abschnitt der zweiten Seite ist abzutrennen und nach Ausfüllung an die Gruppe einzusenden.


    Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei der Bestellung die Bezahlung des Buches sichergestellt sein muss.


    Heil Hitler

    Der Stabsführer


    Boltenhagen

    NSFK-Standartenführer



    Gruß Marga



    Anhang:


    IMG_0032.jpeg IMG_0033.jpeg


    IMG_0034.jpeg

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Königsberg Pr. den ? ? 1942

    Litzmannstr. 21-25


    Gruppe 1 (Ostpreußen)

    Abt. O Va/G.


    Betr.: Aufstellung von Werbeschaukästen bei den höheren Schulen in Ostpreußen


    An Verteiler !


    Das Luftgaukommando I hat in Zusammenhang mit der Gruppe 1 (Ostpreußen) des NS-Fliegerkorps Schaukästen herstellen lassen die für Werbezwecke in den höheren Schulen der Provinz Ostpreußen bestimmt sind.


    Die Schaukästen enthalten je einen besonderen Schrank für Luftwaffe, NSKF und Flieger-HJ .


    Die Standarten werden von der Gruppe 1 (Ostpreußen) an die NSKF-Einheiten, der in der Anlage aufgeführten Städte, zum Versand gebracht. Die Einheitsführer haben für den Abtransport von der Bahn und die Aufstellung der Kästen alles weitere zu veranlassen. Die Aufstellung soll auf dem Schulhof an einem geeigneten Platz erfolgen. Eine Benachrichtigung der Schulen ist bereits erfolgt.


    Das Gebiet Ostpreußen (I) der Hitlerjugend hat angeordnet, dass ein Angehöriger der Flieger-HJ, der nach Möglichkeit auch Angehöriger der betreffenden Schule ist und ein Stellvertreter, für die Betreuung der Schaukästen dem Gebiet und der zuständigen NSFK-Einheit namhaft gemacht werden.


    Das Werbematerial wird von der Gruppe 1 (Ostpreußen) an die NSFK-Einheiten direkt zum Versand gebracht. Es ist pfleglich zu behandeln, da es mehrmals eingesetzt werden muss.


    Über Wechsel, Verschickung usw. des Werbematerials erfolgt weitere Anweisung.


    Die erste Lieferung der Schaukästen erfolgt an die NSFK-Einheiten, die über hauptamtlich angestellte NSFK-Angehörige verfügen.


    Heil Hitler

    Der Stabsführer


    Boltenhagen

    NSFK-Standartenführer



    Gruß Marga


  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Königsberg, Pr., den 05.06.1942

    General Litzmann Straße 21/25

    Abt. IV.-Bo/Sch. ……………/42


    Gruppe 1 Ostland

    des NS-Fliegerkorps


    Betr.: Techn. Kurzlehrgänge in den Sommerferien


    An

    Verteiler


    In den Sommerferien werden für die 14jährigen Angehörigen der Flieger-HJ., die noch nicht zum Flugdienst herangezogen werden, technische Kurzlehrgänge durchgeführt. Die Lehrgänge finden bei Segelflugschule Sensburg und den Segelflugschulen Korschenruh und Pr. Holland statt. Zweck der Lehrgänge ist, den Jungen, die in ihrem Standort keinen Werkstattdienst durchführen können, die Werkstattausbildung der Ausbildungsstufe 1 zu vermitteln. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt durch die Gruppe 1 (Ostland) Abt.IV. Meldungen zu den Lehrgängen sind auf Formblatt Nr. 538 bis jeweils 10 Tage vor Lehrgangsbeginn bei der Gruppe eingehend, einzureichen. Sofern das Formblatt nicht vorhanden ist, ist Ersatzformblatt anzufertigen. Die Einberufungen zu den Lehrgängen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Meldungen.


    Die Lehrgänge finden statt:


    1. Lehrgänge vom 01.bis 15.07.1942

    2. Lehrgänge vom 16. bis 31.07.1942

    3. Lehrgänge vom 01. bis 15.08.1942


    Der erste und letzte Tag ist jeweils An- bzw. Abreisetag.


    Die Führer der Standarten melden sofort für jeden Lehrgang je einen Werkstattleiter, die nicht als Segelfluglehrer eingesetzt werden, als Ausbilder für die einzelnen Lehrgänge. Kommandierung hierzu erfolgt durch die Gruppe.


    Heil Hitler

    Der Stabsführer

    Boltenhagen

    NSFK-Standartenführer



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    ein weiterer Beitrag aus demselben Bereich


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Gumbinnen, den 05.08.1942

    Str. h.d. Güterbahnhof

    V.Tgb.Nr.3642/42 Lu/Ne.


    Nationalistisches Fliegerkorps

    Standarte 3


    Betr.: Verstärkung des Jahrgangs 1925 in der vormilitärischen Bordfunkerausbildung


    An den

    NSFK-Trupp

    Ebenrode


    Der Anteil der Bordfunkeranwärter des Jahrgangs 1925 ist mit 132 Schülern gegenüber dem auf die NSFK-Standarte 3 entfallenden Soll von etwa 210 Mann wesentlich zu niedrig. Die Auffüllung bestehender bzw. die Einrichtung neuer Funkgruppen ergibt sich daraus mit zwingender Notwendigkeit. Die bereits in Ausbildung befindlichen Angehörigen des Jahrgangs 1926 und die Inübunghaltungsschüler können auf die Sollzahl nicht angerechnet werden.


    Die Einheitsführer haben dafür zu sorgen, dass ihre Funkgruppen mit Bordfunkeranwärtern des Jahrgangs 1925 aufgefüllt werden. Es ist erforderlich, die notwendigen Maßnahmen so rechtzeitig durchzuführen, dass mit Wiederaufnahme des Funkbetriebes die neuen Schüler nach Möglichkeit schon am Unterricht teilnehmen können.


    Heil Hitler

    Der Führer der NSFK-Standarte 3

    m.d.F.b.

    gez. Unterschrift



    —————————————————



    Gumbinnen, den 30.09.1942

    Str. h.d. Güterbahnhof

    V.Tgb.Nr.4249/42 Lu/Ne.


    Nationalistisches Fliegerkorps

    Standarte 3


    Betr.: Einberufung der Funkschüler des Jahrgangs 1925 zum RAD


    An

    Verteiler !


    Um zu vermeiden, dass die Ausbildung der Funkschüler des Geburtsjahrganges 1925 durch eine vorzeitige Einberufung zum RAD unterbrochen wird, sind der NSFK-Gruppe 1 (Ostpreußen) laufend bis zum 28.02.43 alle diejenigen Funkschüler des Geburtsjahrganges 1925 nach folgendem Muster zu melden, die einen Bereitstellungsschein für den RAD erhalten haben:


    Vor- und Zunahme:

    Geburtsdatum:

    Wohnort:

    Einberufen zum RAD am:


    Die NSFK-Gruppe 1 (Ostpreußen) sorgt für eine weitere Regelung der Angelegenheit.


    Ausgeschlossen von dieser Meldung sind alle diejenigen Angehörigen des Jahrganges 1925 die sich als Kriegsfreiwillige gemeldet haben.



    Heil Hitler

    Der Führer der NSFK-Standarte 3

    m.d.v.F.b.


    ………………………………………..

    NSFK-Sturmführer




    Gruß Marga