Guten Abend zusammen,
auch wenn meine Sehqualität noch zu wünschen übrig lässt, hier nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag von mir.
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Panzerjägerabteilung 7
II/ Nr. 499/40 geh.
Abt. St.Qu.Bevel, 19.09.1940
An
Stabskompanie, 1. , 2. und 3. Kompanie
Anliegend werden Merkblätter zur Bekanntgabe an die Truppe verteilt:
Merkblatt
Befehl für die eingeschifften Mannschaften
— Sicherheitsvorschriften —
I. Verkehr zwischen Schiff und Land:
1. Schiff am Kai:
Zwei ausgelegte Landgänge (Geländerstege) sind im rechtsseitigen Einbahnverkehr wie folgt zu benutzen:
— Einzeln hintereinander im Schritt
— Abstand vom Vordermann drei Schritt
— Nicht stehen bleiben
— Kein Gleichschritt
— Ohne Sporen
— Gepäck umgehängt, Gewehr in der Hand
— Andere Wege sind nicht erlaubt
— Sicherheitsposten an jedem Landgang stellt Truppe
— Rettungsring an Leine und Rettungsstange greifbar für Sicherheitsposten stellt Schiff.
2. Schiff zu Anker:
Verbindung mit Land mittels Verkehrsfahrzeugen, die am Fallreep (Geländertreppe) oder Seefallreep (Strickleiter mit Holzsprossen) anlegen.
a) Bei Benutzung des Fallreeps gelten folgende Vorschriften:
— Einzeln hintereinander im Schritt
— Abstand vom Vordermann fünf Schritt
— Nicht stehen bleiben
— Kein Gleichschritt
— Ohne Sporen
— Gepäck umgehängt, Gewehr in der Hand
— Wechselseitiger Einbahnverkehr nach Anweisung der Sicherheitsposten
— Gestellung der Sicherheitsposten und Rettungsgeräte wie unter I.
b) Bei Benutzung des Seefallreeps gelten folgende Bestimmungen:
— Gepäck und Gewehre umgehängt
— Tornisterriemen über Schulterklappen
— Zu den Patronentaschen führende Riemen aushaken
— Obere Rockknöpfe öffnen
— Ohne Sporen
— Warten, bis Vordermann Seefallreep verlassen hat
— Nicht stehen bleiben
— Wechselseitiger Einbahnverkehr nach Anweisung der Sicherheitsposten
— Schwere Traglasten werden an Leinen befestigt, durch abgeteilte Leute der Truppe neben dem Seefallreep heruntergelassen oder aufgeholt
—Gestellung der Sicherheitsposten und Rettungsringe wie unter I.
II. Verkehr an Bord:
Andere als die vom Vorkommando zugewiesenen Auf- und Niedergänge dürfen ohne besonderen Befehl nicht benutzt werden. Am angewiesenen Lagerplatz wird das Gepäck abgelegt, Gewehr in den Gewehrständer gestellt und Sportschuhe angezogen. Treppen und Zugänge sind für den Verkehr, der sich in ruhiger Weise zu vollziehen hat, freizuhalten.
An Deck und möglichst auch in den Transporträumen werden Alarmplätze auf die eingeschiffte Truppe verteilt. Je nach Befehl tritt die Truppe an Deck oder unter Deck an.
Fortsetzung folgt.
Gruß Marga