Sanitätsdienst - Betriebsärzte

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    763. Sanitätsdienst der Kriegsmarine-Betriebe


    Für die Aufgaben der planmäßigen Gesundheitsführung und gesundheitlichen Arbeitsgestaltung sind in allen Kriegsmarine-Betrieben Marine-Sanitätsoffiziere als Betriebsärzte eingesetzt. Sie sind die ärztlichen Berater der Gefolgschaftsführer in allen gesundheitlichen Fragen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Erkennung und Wiedergutmachung von Arbeitsschäden, sondern vielmehr auf das gesamte Gebiet der gesundheitlichen Betreuung am Arbeitsplatz mit dem Ziel, die Schaffenskraft der Gefolgschaftsmitglieder zu erhalten und zu steigern.


    Für die Durchführung des betriebsärztlichen Dienstes sind die „Richtlinien für den Sanitätsdienst der Kriegsmarine-Betriebe" maßgebend, die eine genaue Übersicht über das Aufgabengebiet der betriebsärztlich tätigen Sanitäts-Offiziere geben. Die darin vorgeschriebenen Gesundheitsblätter sind von der Zustellung an bei der Untersuchung der neu einzustellenden Gefolgschaftsmitglieder sowie bei sämtlichen Nachuntersuchungen zugrunde zu legen.


    Die Richtlinien für den Sanitätsdienst der Kriegsmarine-Betriebe und die Gesundheitsblätter gehen den Dienststellen demnächst zu.


    (AMA/G. IVa. Nr. 10920 vom 04.09.1942)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Betriebsarzt beim Oberkommando der Kriegsmarine - М (ВА)


    Für die zivile Gefolgschaft des OKM ist ein Betriebsarzt (Geschwaderarzt z.V. Dr. Windhaus) hauptamtlich eingesetzt worden, der jetzt seine Diensträume in der Admiral-von-Schröder-Str. 42 Tel. 4742 bezogen hat.


    Seine Hauptaufgaben sind:


    1. Feststellung der Tauglichkeit bei Einstellungen einschließlich Luftschutzdienst, sowie laufende Überwachung des Gesundheitszustandes des zivilen Gefolges.


    2. Einrichtung einer Betriebssprechstunde zwecks Beratung des Gefolges in Gesundheitsfragen, die sich auf ihre Arbeit beziehen.


    3. Besichtigungen der Diensträume und Überprüfung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse, ständige Überwachung der Betriebe (Druckereien, Lichtpausereien usw.) in bezug auf Unfallgefahr, Innehaltung der gewerbe-hygienischen Forderungen, Gestaltung und Verteilung der Arbeitsplätze, Beleuchtung, Lüftung usw.


    4. Erste ärztliche Hilfe bei Unglücksfällen und plötzlichen schweren Erkrankungen im Betriebe.


    5. Einrichtung einer ausreichenden Zahl von Unfallhilfsstellen, deren sachgemäße Ausstattung und die Heranbildung geeigneter Helfer und Helferinnen auf dem Gebiete der „ersten Hilfe".


    6. Maßnahmen gegen die Einschleppung von Infektionskrankheiten und ihre Verhütung.


    7. Untersuchung und Mitwirkung (Vorschläge) bei der Verschickung von Frauen und Kindern in Erholungsheime, ggf. Impfung.


    8. Ärztliche Betreuung und regelmäßige Untersuchung des im Nachtdienst eingesetzten Gefolges sowie aller Jugendlichen und werdenden Mütter.


    9. Untersuchung in besonderen Fällen, z. B. bei Anträgen für die Gewährung von Kur- und Notstandsbeihilfen, Urlaubsverlängerungen usw., desgleichen zwecks Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.


    10. Überwachung der in den Speiseanstalten zur Ausgabe gelangenden Verpflegung, der Sauberhaltung der Küchen- und Speiseräume durch gelegentliche Stichproben. Laufende Untersuchung des Küchenpersonals und der Friseure.


    11. Unterstützung der Betriebsführung (M Allg) in allen gesundheitlichen Fragen betr. Gefolge und Arbeitsplatz.


    Im Übrigen gelten die „Richtlinien für die Dienstführung der Betriebsärzte in den Kriegsmarine-Betrieben". Die Übertragung der Funktionen eines Vertrauensarztes der Betriebskrankenkasse des Reichs und der Ersatzkassen zwecks rechtzeitiger Nachuntersuchung (Feststellung der Bummelanten) ist beabsichtigt.


    Alle Zuschriften der Dienststellen des Hauses an den Betriebsarzt M (BA.) sind über M Allg zu richten zwecks Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Betriebsführung.


    Behandlungstätigkeit übt der Betriebsarzt nicht aus!


    (M Allg VI 1912, 17.05.1943)


    Quelle: Laufende Befehle - OKM, Berlin, den 21.05.1943 Blatt 39


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: