Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine für bestimmte Aufgaben
Der Oberbefehlshaber der Marine hat mit Wirkung vom 01.11.1942 befohlen:
1. Die der jetzigen Amtsgruppe Wehrwirtschaft und Kriegsmarine (M Wa Wi) obliegenden wehrwirtschaftlichen und rüstungswirtschaftlichen Aufgaben umfassen die Belange aller Dienststellen der Kriegsmarine. Aufgabengebiete gemäß Verfügung M 4529/39 g vom 18.11.1939.
Es wird daher die Amtsgruppe M Wa Wi aus dem Bereich des Hauptamtes der Marine-Waffenämter herausgelöst. Sie bildet ab 01.11.1942 ein selbständiges Amt unter der Bezeichnung: "Amt für Rüstung und Wehrwirtschaft Kriegsmarine" (M Rü).
2. Ferner ist die "Amtsgruppe für Forschung, Erfindungs- und Patentwesen" (FEP), deren Aufgaben ebenfalls die Belange aller Dienststellen der Kriegsmarine umfassen, als selbständige Amtsgruppe aufgeteilt worden. (M I Mb Nr. 10109 vom 27.10.1942)
3. Die Aufgaben dieser beiden Dienststellen erfordern eine einheitliche Vertretung und Führung innerhalb des Oberkommandos und nach außen hin. Der Oberbefehlshaber der Marine hat daher den Admiral Schmundt zum "Bevollmächtigten Vertreter des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine für Wehrwirtschaft, Rüstung und Forschung" (M Bev Wirüf) ernannt. Er vertritt den Oberbefehlshaber der Marine in allen Führungsaufgaben der Gebiete Wehrwirtschaft, Rüstung, Forschung und Patentwesen gegenüber den Dienststellen der Kriegsmarine und nach außen, insbesondere gegenüber dem Reichsmarschall, dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Amt für Technik) und den Chefs der anderen Obersten Reichsbehörden, dem Chef Oberkommando der Wehrmacht und den Oberbefehlshabern der anderen Wehrmachtteile.
4. Ihm sind mit dem 01.11.1942 unterstellt:
a) das "Amt Wehrwirtschaft und Rüstung Kriegsmarine" (M Rü),
b) die "Amtsgruppe für Forschung, Erfindungs- und Patentwesen" (FEP).
5. Die Chefs des Amtes M Rü und der Amtsgruppe FEP leiten ihre Dienststelle selbständig nach seinen Weisungen und sind ihm für die Führung ihrer Dienststellenn und die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich.
(M1Mb 10 147 vom 30.10.1942)
Schulte Mönting
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje