Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Marine-Flak-Abteilung 239, 10.06.1942
Merkblatt
Über die Benachrichtigung der ortsabwesenden Marineangehörigen über etwaige besondere Ereignisse bei ihren nächsten Angehörigen infolge feindlicher Einwirkungen
Zum Zwecke der unverzüglichen Benachrichtigung der ortsabwesenden Soldaten, Beamten, Angestellten und Arbeiter der Kriegsmarine (außer den Gefolgschaftsmitgliedern der Marinewerften, für die eine Sonderregelung getroffen worden ist) über etwaige besondere Vorkommnisse bei ihren nächsten Angehörigen infolge feindlicher Luftangriffe wird folgende Anordnung getroffen:
1) Die Soldaten usw, deren nächste Angehörige in den nachstehend aufgeführten Bezirken des Nordseeküstengebietes zur Zeit wohnen, und die bisher hierüber keine oder eine nicht mehr zutreffende Meldung abgegeben haben, melden sofort ihrem Kommando bzw. ihrer Dienststelle nach Muster:
a) ihre eigene Anschrift,
b) die Anschrift und Anzahl ihrer nächsten Angehörigen (Frau, Kinder, Eltern, Geschwister, Verlobte oder anderer Angehörigen), die in den nachstehend aufgeführten Bezirken wohnen.
2) Die Kommandos und Dienststellen sind für die termingemäße (mindestens monatliche) Bekanntgabe dieser Regelung an die unterstellten Soldaten usw. verantwortlich und übersenden die Meldungen nach Muster laufend an die Zentralkartei bei der Heimatverwaltung des Kommandierenden Admirals in Frankreich, Oldenburg in Oldenburg Deus Hotel, also nicht mehr an die K.M.D.en bzw. Standortältesten bzw. Kommandanten im Abschnitt.
3) Die Soldaten sind darüber belehren, dass sie selbst für die Richtigkeit der Meldung und der laufenden Berichtigungen verantwortlich sind. Auch die Berichtigungen müssen nach dem Muster erfolgen und zwar müssen die Soldaten usw. jede Änderung ihrer eigenen Anschrift bzw. ihrer nächsten Angehörigen unverzüglich angeben. Auch diese Berichtigungen sind laufend zu senden an die Zentralkartei bei der Heimatverwaltung des Kommandierenden Admirals in Frankreich, Oldenburg in Oldenburg Deus Hotel.
Mit dieser Regelung ist sicher gestellt, dass auch der Soldat an der Front schnellstens über etwaige besondere Ereignisse bei seinen nächsten Familienangehörigen infolge feindlicher Luftangriffe unterrichtet wird. Die Kommandos und Dienststellen klären die Soldaten darüber auf dass durch diese Regelung telegrafische Benachrichtigungen von seiten ihrer Angehörigen überflüssig werden. Denn auf diese Weise wird erstens eine unerwünschte Belastung der Nachrichtenmittel vermieden und erfolgt zweitens die dienstliche Benachrichtigung der Soldaten usw. eintretendenfalls schneller und sicherer über sein Kommando. Damit ist die Möglichkeit vorhanden, dass der Soldat usw. den gegebenenfalls erforderlichen Sonderurlaub erhält.
Allerdings nur bei Abgabe ordnungsmäßiger und vollständiger Meldungen und der erforderlichen Berichtigungen kann der Soldat usw. damit rechnen, dass er, wenn seinen Angehörigen durch feindliche Angriffe etwas zustossen sollte, schnellstens auf dem Dienstwege benachrichrichtigt wird.
Im Nordseeküstengebiet gelegene Wohnbezirke der nächsten Angehörigen:
- Hamburg
- Bremen
- Wilhelmshaven
- Jever
- Wittmund
- Norden
- Aurich
- Emden
- Leer
- Varel
- Brake
- Cuxhaven
- Stade
- Buxtehude
- Bremervörde
- Glückstadt
- Brunsbüttel
- Pinneberg
- Itzehoe
- Heide
- Tönning
- Husum
- Insel Sylt
- Insel Helgoland
- Insel Wangerooge
- Insel Nordeney
- Insel Borkum
- Delmenhorst
- Osterholz-Scharmbeck
- Oldenburg
- Wesermünde
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje