Hallo Allerseits,
ich weiß der Titel ist etwas irreführend aber es gibt den Begriff Urlauber-Heime und Heeres-Erholungsheime. Der erste Begriff wurde ein Jahr später durch den 2. ersetzt. Weshalb ich gleich den zweiten Begriff als Themennamen gewählt habe.
In diesem Thread geht es um allgemeines, z.B. wer die Erholungsheime nutzen darf…
Abschrift und Bearbeitung!
332. Urlauberheime
Die in anliegender übersicht aufgeführten Urlauberheime stehen - soweit Raum verfügbar ist - bei dienstlichem Anlass (z. B. Truppengelände-Besprechungen, Übungsreisen, Wanderpatrouillen, Lehrgängen) und bei Urlaub allen Truppenteilen und Wehrmachtangehörigen nebst deren Familien nach den Angaben in den Spalten 6 bis 9 und 11 zur Verfügung. Anfragen und Anmeldungen sind an die in Spalte 10 bezeichneten Dienststellen unmittelbar zu richten.
(Verordnungs-Nr. 2261. G. VII. vom 19.04.1939)
Übersicht der Urlauberheime -Vorbemerkungen:
1) In Spalte 1 sind kenntlich gemacht durch:
***) - Urlauberheime in vorhandenen Räumen wehrmachteigener Gebäude,
**) - Urlauberheime in Gebäuden, die aus Haushaltsmitteln besonders angekauft oder gebaut und eingerichtet sind,
*) - Urlauberheime, die unter Zuhilfenahme von Haushaltsmitteln eingerichtet sind.
2) Die Veräußerung dieser Urlauberheime ist nur mit Einverständnis des Oberkommandos des Heeres (Ag/H) zulässig.
[Anmerkung: um einen Überblick zu bekommen Stelle ich 4 Seiten von 30! ein wovon immer zwei zusammengehören.]
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje