Heeres-Sanitätsinspekteur - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    15.02.1939 geheime Kommandosache


    Dienstanweisung für den Heeres-Sanitätsinspekteur


    1.) Der Heeres-Sanitätsinspekteur untersteht dem Befehlshaber des Ersatzheeres (BdE)


    2.) Er leitet im Auftrage des Oberkommandos der Wehrmacht den Sanitätsdienst für die Wehrmacht und ist der oberste Berater des Oberkommandos der Wehrmacht, dem er in diesen Angelegenheiten unmittelbar untersteht. Ihm fällt die Durchführung folgender Wehrmachtaufgaben zu:


    a.) Er gibt die Richtlinien für die Organisation des Kriegs-Sanitäts-Wesens,

    • für Beschaffung, Bereitstellung und Bewirtschaftung des Sanitäts-Geräts,
    • für Ergänzung und Ausgleich des Sanitäts-Personals,
    • für den allgemeinen Gesundheitsdienst (z. B. Seuchenbekämpfung),
    • für die sanitätsdienstlichen Aufgaben beim Ersatzgeschäft,
    • im Versorgungswesen und
    • im Kriegs-Seuchenwesen für das Lazarett- und Krankentransport-Wesen und
    • für die sanitätsdienstliche Auswertung der Verlustmeldungen.

    b) Er regelt und bestimmt im Großen die Verwendung der Freiwilligen Krankenpflege im Sanitätsdienst der Wehrmacht.


    c) Er vertritt die Wehrmacht in allen Angelegenheiten des Sanitäts-Wesens gegenüber den Zivilbehörden und wahrt die Belange der Wehrmacht bei gesundheitlichen Maßnahmen der Zivil-Verwaltungsbehörden.


    3.) Nach Anordnung des Oberbefehlshaber des Heeres überzeugt er sich von dem einwandfreien Ablauf des Sanitätsdienstes und von dem Stand der gesundheitlichen Verhältnisse beim Feld- und Ersatzheer.


    4.) Er leitet verantwortlich die Ausbildung des gesamten Sanitäts-Personals des Heeres und ist in persönlichen, disziplinären und Fach-Angelegenheiten Vorgesetzter dieses Personals. Es unterstehen ihm unmittelbar die militärärztliche Akademie und der Hauptsanitäts-Park.


    5.) Dem Heeresarzt gibt er Weisungen für die Durchführung des Sanitäts-Dienstes beim Feldheer, für den Abschub der Verwundeten und Kranken und den Nachschub von Sanitäts-Gerät.


    6.) Er übernimmt die vom Feldheer zurückbeförderten Verwundeten und Kranken und verteilt sie auf die Reservelazarette.


    7.) Der Heeres-Sanitätsinspekteur macht dem HPA Vorschläge für die Besetzung der Sanitäts-Offizier-Stellen der Kriegsspitzengliederung und der leitenden Sanitäts-Offiziere bei den Kommandobehörden sowie für Beförderungen und Ernennungen der Sanitäts-Offiziere. Der Heeresarzt ist bei der Stellenbesetzung innerhalb des Feldheeres zu beteiligen.


    8.) Nach den Weisungen des BdE leitet er den Sanitätsdienst des Kriegsgebietes außerhalb des Operationsgebietes.


    9.) Als Arbeitsstab steht ihm die Heeres-Sanitätsinspektion im AHA zur Verfügung, an deren Spitze er steht.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    anbei noch die Dienstpläne der einzelnen Referate und der Hinweis zum Befehlshaber des Ersatzheeres.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje