Hallo Allerseits,
15.02.1939 geheime Kommandosache
Dienstanweisung für den Inspekteur der Festungen
1.) Der Inspekteur der Festungen ist der Berater des Oberbefehlshabers des Heeres für alle Fragen der taktisch-technischen Ausführung auf dem Gebiete der Landesbefestigung und untersteht in diesen Angelegenheiten ihm unmittelbar. Er macht Vorschläge für den personellen und materiellen Kräfteeinsatz für die Landesbefestigung.
2.) Er untersteht dem Befehlshaber des Ersatzheeres.
3.) Er kann vom Oberbefehlshaber des Heeres mit der Durchführung besonderer Aufgaben auf dem Gebiete der Landesbefestigung beauftragt werden. Für den Ausbau der Landesbefestigung gelten für ihn die im Frieden erlassenen Bestimmungen sinngemäß.
4.) Der Inspekteur der Festungen gibt nach den Weisungen des Oberbefehlshaber des Heeres Richtlinien für die einheitliche Ausführung der Landesbefestigung (Auswertung der Kriegserfahrungen).
5.) Der Inspekteur der Festungen regelt den Einsatz und die Verwendung des Personals der Festungs-Pionierstäbe gemäß Mob. Plan (Heer) Ziffer 194. Er macht, soweit erforderlich, Vorschläge über Stellenbesetzung der Festungs-Pionierstäbe.
6.) Der Inspekteur der Festungen steht an der Spitze der Inspektion der Festungen im AHA. Diese Inspektion ist für den Inspekteur der Arbeitsstab zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje