Guten Abend zusammen,
Abschrift und Bearbeitung aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 5. Juni 1941
Quelle: germandocsinrussia
489. Fußbodenpflegemittel.
Die Fußbodenpflegemittel auf Ceresinbasis (d.h. aus synthetischen Paraffinen hergestellte) dürfen auf Anordnung der Reichsstelle für Mineralöl nur noch für
a) Sprengstofffabriken und Munitionsanstalten zur Pflege der Linoleumbeläge,
b) Lazarette, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Entbindungsanstalten,
c) Kindertagesstätten und Kindergärten
verwendet werden. Die Herstellerfirmen haben die Auflage erhalten, die auf Ceresinbasis hergestellten Fußbodenpflegemittel nur noch an diese Verbrauchergruppen abzugeben.
Um Übertretungen dieser Anordnung entgegen zu wirken, müssen sich die Beschaffungsstellen in jedem Falle in geeigneter Weise über die Zusammensetzung der Fußbodenpflegemittel unterrichten. Im übrigen behält die Bestimmung im Heeres-Verordnungsblatt 1941 Teil C Nr.72 ihre Gültigkeit.
O.K.H.( Ch H Rüst u. BdE), 24.5.41
Gruß Marga