Fußböden und Fußbodenpflegemittel

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 5. Juni 1941


    Quelle: germandocsinrussia


    489. Fußbodenpflegemittel.


    Die Fußbodenpflegemittel auf Ceresinbasis (d.h. aus synthetischen Paraffinen hergestellte) dürfen auf Anordnung der Reichsstelle für Mineralöl nur noch für


    a) Sprengstofffabriken und Munitionsanstalten zur Pflege der Linoleumbeläge,


    b) Lazarette, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Entbindungsanstalten,


    c) Kindertagesstätten und Kindergärten


    verwendet werden. Die Herstellerfirmen haben die Auflage erhalten, die auf Ceresinbasis hergestellten Fußbodenpflegemittel nur noch an diese Verbrauchergruppen abzugeben.


    Um Übertretungen dieser Anordnung entgegen zu wirken, müssen sich die Beschaffungsstellen in jedem Falle in geeigneter Weise über die Zusammensetzung der Fußbodenpflegemittel unterrichten. Im übrigen behält die Bestimmung im Heeres-Verordnungsblatt 1941 Teil C Nr.72 ihre Gültigkeit.


    O.K.H.( Ch H Rüst u. BdE), 24.5.41



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 30.04.1936

    Quelle: germandocsinrussia


    267. Fußböden in Offizierkasernenquartieren und Oberfeldwebelwohnungen


    (O.K.H. vom 09.03.36 Nr. 1.2.36 Az. 63 c V 2 I d)


    Die Offizierskasernen und die Oberfeldwebelwohnungen erhalten aus folgenden Gründen keine Hartholz- sondern Weichholzfußböden:


    Die Beanspruchung der Fußböden ist viel geringer als in den Stuben der Mannschaften (nägelbeschlagene Stiefel) so dass Weichholzfußboden geringerer Sorte, der billiger als Hartholzfußboden ist, genügt.


    Bei den Wohnräumen wird auf gutes Aussehen und Behandeln der Fußböden besonders Wert gelegt. Hierzu ist beim Hartholzfußboden eine ständige und besonders sorgfältige Pflege nötig. Diese wird aber in den Wohnräumen nicht immer in der erforderlichen Weise durchgeführt. Die Böden in den Wohnungen müssen öfter gewachst und gebohnert werden, was dem Wohnungsinhaber dauernde Kosten verursacht.


    In den Offizierskasernenquartieren und in den Oberfeldwebelwohnungen werden diese Maßnahmen kaum ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Folge ist, dass die Böden in der Pflege vernachlässigt beim Wohnungswechsel neu abgezogen werden müssen.


    Hartholzfußböden dürfen nicht mit Wasser aufgewischt werden, was aber in Schlafstuben von Wohnungen erwünscht ist. In Mannschaftsstuben werden die Hartholzfußböden geölt, was in Wohnungen nicht angängig ist.


    Eine Änderung der Bestimmungen nach Erlass vom 24.01.34 Nr. 63 c 10 V 4 (V) ist daher nicht beabsichtigt.


    Zusatz der Wehrkreisverwaltung III:

    Der Erlass vom 24.01.34 Nr. 63 c 10 V 4 (V) enthält die Richtlinien für den Neubau von Mannschaftshäusern pp. und ist nur den Heeresbauämtern bekannt gegeben worden.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 05.06.1936

    Quelle: germandocsinrussia


    358. Behandlung des Fußbodens in den neuen Kasernen


    (H.V.Bl. 1936 Nr. 505 S. 175)


    Die Heeresstandortverwaltungen werden ersucht, sofort mit den im H.V.Bl. 1936 Nr. 505 aufgeführten Fußbodenreinigungsmitteln Versuche anzustellen und zwar derart, dass möglichst jeder Verwaltungsbereich ein anderes Fußbodenreinigungsmittel ausprobiert. Die Beschaffung veranlassen die Heeresstandortverwaltungen selbst (also nicht durch die Beschaffungsstellen), nachdem zuvor der Bedarf der sonstigen Dienststellen (Standortlazarette usw.) festgestellt worden ist. „Eslutol“ z.Z. „Reform“ genannt, wird durch die Firma Frank & Schweickert, Inhaber C. Witzel, Stuttgart-Zuffenhausen, Schwieberdinger Straße 93, vertrieben.


    Zum 10.11.36 ist über das Ergebnis der Versuche zu berichten.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 29.02.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    72. Behandlung von Fußböden in Kasernen usw.


    — H.VBl.1940 Teil C Nr. 795 —


    Es hat sich herausgestellt, dass auf die Dauer auf eine Pflege der Fußböden nicht verzichtet werden kann. Bei Behandlung der Stab- und Parkettböden mit Wasser besteht zudem die Gefahr, dass sie sich verziehen und durch Quellen hochstellen. Wenn auch die Ersatzpflegemittel nicht den Anforderungen genügen, die an die im Frieden gebräuchlichen Pflegemittel gestellt werden, so ist die Verwendung von Ersatzmitteln nach den bisherigen Erfahrungen doch vorzuziehen.


    Das Verbot der Beschaffung von Ersatzmitteln für die Fußbodenpflege wird daher aufgehoben. In Zukunft können für alle Fußbodenarten geeignete Ersatzmittel verwendet werden. Die Auswahl der Mittel wird den Verwaltungsbehörden (H.St.O.Verw. usw.) überlassen. Soweit brauchbare Mittel noch nicht bekannt sind, sind Versuche anzustellen und die Mittel auszuwählen, mit denen der angestrebte Zweck unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit am besten erreicht wird. Nötigenfalls sind die Wehrkreissanitätsparke zu beteiligen.


    Die meisten Ersatzmittel wirken auf die Farbe der Fußböden ein, so dass der natürliche Holzfarbton verändert wird. Das Oberkommando des Heeres legt daher Wert darauf, dass nur solche Mittel verwendet werden, die den natürlichen Farbton der Böden nur wenig verändern. Mittel, die die Böden dunkelbraun oder sogar schwarzgrau färben, müssen aus der Beschaffung vollkommen ausscheiden.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 10.01.41 — 63d 15 — Ag V II/V2 (IV a)



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Nun ja, über die Reinigung von Fußböden kann man ja nicht genug dazulernen.


    Abschrift und Bearbeitung v.12.06.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    570. Verwendung von Stahlspänen zur Reinigung der Fußböden


    Nachdem die Beschaffung von Fußbodenpflegemitteln (Ersatzmitteln) wieder zugelassen ist, können für die Reinigung stark verschmutzter Fußböden auch wieder Stahlspäne verwendet werden. Das Verbot über die Verwendung von Stahlspänen — H.V.Bl. 1940 Teil C Nr. 795 — wird daher aufgehoben. Das Spänen ist aber nicht regelmäßig vorzunehmen, sondern darf sich nur auf Ausnahmen und auf Flecke und Unebenheiten ( vergl. Wm. Verw. V.II Anl. 20 S. 364) beschränken, weil das Spänen die Stäbe schwächt. Nach dem Spänen muss der Fußboden mit einem geeignetem Fußbodenpflegemittel nachbehandelt werden.


    Für den Bezug von mehr als 30 kg Stahlspänen ist die Abgabe einer Kontrollnummer für Eisen erforderlich.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 12.06.41



    Gruß Marga