Wehrgeologen

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara


    Geheim.

    O.U., den 6.1.1943

    Panzer -- Armee-Oberkommando 3

    Armee-Pionier-Führer/ Wehrgeologenstelle (28)


    Az.: 39 Geol 10 a Nr. 4/43 geh.

    Bez.: Auftrag durch Armee-Pionier-Führer vom 30.12.1942

    Betr.: Baugrunduntersuchung bei Panzer- Grenadier-Regiment 14


    Anlage: - -

    Gutachten Nr. 44/43

    Anfordernde Dienststelle:

    Panzer- Grenadier-Regiment 14

    Sachbearbeiter: TKVR Dr. Seifert.


    Gutachten.


    über die Eignung des Bodens im Gebiet nordwestlich Kobelewo ( 30 km NNW Gshatsk ) für den Einbau von Betonkuppeln.


    ( Karte 1 : 50 000 bzw. 1: 25 000, Blatt N-36-10-D )


    I. Auftrag.


    Es ist die Eignung des Bodens in dem Gelände 700 m südsüdostwärts Punkt 184,2 4 km nordwestlich Kobelewo für den Einbau von Betonkuppeln ( M.G.- Ständen ) zu prüfen. ( Im Planquadrat zwischen H = 6186 und 6187, R = 6612 6613 ).


    II. Erkundung.


    Am 6.1.43 durch den Sachbearbeiter, Besprechung mit Regiments- Kommandeur an Ort und Stelle.


    III. Beantwortung.


    Versenkte Anlage der Betonkuppeln ist in dem bezeichnetem Gelände unmöglich. Der Fußboden des Standes muss mindestens in Höhe der Erdoberfläche liegen; die Kuppel muss demzufolge entsprechend hoch auf dem Boden aufgesetzt werden.


    IV. Begründung.


    1.) Bodenprofil.

    Bohrungen mit dem Peilstangengerät ergaben ziemlich übereinstimmend für das Gebiet zwischen den Punkten

    1. H = 6186,20 R = 6612,53
    2. H = 6186,36 R = 6612,50
    3. H = 6186,30 R = 6612,88
    4. H = 6186,46 R = 6612,81

    folgendes Bodenprofil:

    0 - 0,05 bis 0,25 m stark humushaltiger Lehm oder lehmige Moorerde.
    0,05 (0,25) - 3,5 m zu oberst gelbbrauner, darunter grüngrauer Staublehm.


    2.) Wasserverhältnisse.

    Gegenwärtig befindet sich unter 10 bis 30 cm Schnee über dem Boden eine 5 bis 15 cm starke Eisschicht. Der Boden ist nur stellenweise bis 5 cm Tiefe gefroren. Unter der Eisschicht trifft man meist sofort auf Wasser. Der Lehm ist wie ein Schwamm damit erfüllt.


    Zur Zeit ist der Wasserstand am geringsten. Im Frühjahr wird dagegen das in Betracht kommende Gelände nahezu völlig unter Wasser stehen infolge

    a) des undurchlässigen und z.T. noch gefrorenen Untergrundes.
    b) des Fehlens ausreichender Vorflut in dem fast tischebenen Gelände.


    3.) Praktische Auswirkungen.

    a) Die Erdoberfläche entspricht völlig oder nahezu der Oberfläche des stagnierenden Sumpfwasser, sodass sich jede Baugrube sofort bis oben oder nahe an den Oberrand hin mit Wasser füllt. Ein Auspumpen oder Ausschöpfen der Grube ist wegen anhaltenden Wasserzudrang erfolglos. Es ist demnach ausgeschlossen die Betonkuppeln versenkt einzubauen ( es sei denn, es würde eine Betonwanne geschaffen, die jeden Wasserzufluss abhält).


    b) Unter den bestehenden Umständen ist die einzige Möglichkeit zur Errichtung der Betonkuppeln das Aufsetzen, und zwar muss so hoch aufgesetzt werden, dass der Fußboden der Anlage mindestens in Höhe der Erdoberfläche liegt, besser noch -- wegen der voraussichtlichen Überschwemmung des Geländes im Frühjahr-- 50 cm darüber.


    c) Der Unterbau der Betonkuppeln muss sehr kräftig gehalten sein und ihren Druck auf eine breite Fläche verteilen, da der Untergrund sehr nachgiebig ist und es unter Umständen zu ungleichmäßigen Setzungen kommen kann.


    d) Vor Eintritt der Tauperiode müssten als Zugänge zu den Ständen Knüppelpfade angelegt werden.


    I.A.

    Seifert


    Verteiler:

    1.) Panzer- Grenadier-Regiment

    2.) Armee-Pionier-Führer/ Armee-Oberkommando

    3.) Wehrgelogenstab Wannsee

    4.) Entwurf.


    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Hier Brief 2 .

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara


    Geheim.

    0.U., den 8.1.1943

    Panzer- Oberkommando 3

    Armee-Pionier-Führer/ Wehrgeologenstelle (28)

    Az.: 39 Geol 10 a Nr. 5/43 geh.

    Bez.: Auftrag vom 6.1.1943

    Betr.: Bodenverhältnisse im Stellungsabschnitt

    Panzer- Grenadier-Regiment 14


    Anlage:

    Gutachten Nr. 45/43

    Anfordernder Dienststelle:

    Panzer- Grenadier-Regiment 14

    Sachbearbeiter: TKVR Dr. Seifert.



    Gutachten

    über die Eignung des Bodens für Stellungsbau in einigen Teilen des Abschnittes vom Panzer- Grenadier-Regiment 14 nördlich Kobelewo (30 km NNW GSHATSK)


    Topografische Karte 1 : 50 000 bzw. 1 : 25 000, Blatt N-36-10-D


    I. Auftrag.


    Wehrgeologische Beurteilung der Boden Verhältnisse

    1.) an 2 Punkten südwestlich Barssuki (a: H = 6185, 850, R = 6614, 420; b: H = 6185, 830, R = 6614, 900) für die Errichtung von M.G. (Maschinengewehr) Ständen.


    2.) im Waldgelände unmittelbar hinter der Hauptkampflinie im Abschnitt der 2. Kompanie ( zwischen den Punkten H = 6185, 540, R = 6613, 760 und H = 6186, 000, R = 6613, 230).


    3.) im Waldgelände unmittelbar hinter der Hauptkampflinie im Abschnitt der 5. und 6. Kompanie ( zwischen den Punkten H = 6186, 800, R = 6612, 060 und H = 6187, 480, R = 6611, 750).


    II. Erkundung.


    Am 7. und 8. Januar 1943 durch den Sachbearbeiter.


    III. Beantwortung.


    1.) Teilauftrag 1.

    An den angegebenen Stellen wurde bis 1.20 m bzw. bis über 2 m Tiefe wasserhaltiger Torf festgestellt, unter dem grüngrauer Lehm folgt.


    Der Boden ist (unter 30 - 50 cm Schnee) wechselnd 10 - 20 cm tief gefroren. Die Errichtung von M.G. Ständen ist nur für die Dauer des Bodenfrostes, also für die Zeit bis Mitte April möglich, uzw. nur aufgesetzt; Einbau in den Boden ist unmöglich.


    Von Beginn der Tauperiode ab wird das angegebene Gebiet ungangbar (auch für den Feind).


    Auch in der Umgebung der genannten Punkte in Richtung Insel und Waldstück der 1. Kompanie wurden keine günstigeren Verhältnisse angetroffen.


    2.) Teilauftrag 2 und 3 .

    In den beiden genannten Gebieten herrschen im allgemeinen übereinstimmenden Bodenverhältnisse. Bohrungen bis 3 m Tiefe ergaben Lehm, der teils feinsandig, teils tonig ist. Bei entsprechendem technischem Aufwand (Pumpen) lassen sich allerdings auch die Schwierigkeiten überwinden, die durch den 1. Grundwasserhorizont bedingt sind.


    4. Ansatzpunkt

    für eventuelles feindliches Minieren: Waldgelände hinter russischen Hauptkampflinien 1 - 1,5 km nordostwärts Ssashelka, eventuell unter Ausnutzung des flachen Geländeabfalles zur Jausa.


    5. Minierentfernung:

    mindestens 700 m


    6. Tarnung

    im Hochwald ohne Schwierigkeit für den Feind möglich.


    7. Minierart:

    Gewinnung der erforderlichen Tiefe durch einen Schleppschacht, dann Stollen in Richtung auf die deutsche Hauptkampflinie mit leicht ansteigender Sohle (dadurch günstiger Wasserablauf im Stollen zum Schleppschacht hin, hier ausschöpfen oder auspumpen). Wesentliche Ungleichmäßikeiten der Gelände Oberfläche, die zu einer Änderung der Miniertiefe zwängen, sind nicht vorhanden.


    8. Bearbeitbarkeit.

    In den in Betracht kommenden lehmigen und sandigen Schichten ist der Vortrieb von Hand möglich; maschinelles Bohrgerät ist nicht erforderlich.


    9. Zweck des Minierens.

    Folgende Möglichkeiten bestehen:

    a) Kampfstollen für Sprengung unter der deutschen Hauptkampflinie;

    b) Stollen mit Ausgang hinter der deutschen Hauptkampflinie, zum Durchschleusen von Einzelpersonen und Truppen. Diese Möglichkeit lässt sich während der Dauer des Bodenfrostes besonders günstig verwirklichen, da an dem zu schaffenden Ausgang die sonst bestehenden Schwierigkeiten durch den oben genannten Sickerwasserhorizont weggefallen bzw. sehr verringert sind.


    10. Miniergeräusche.

    Die seit einiger Zeit in dem genannten Unterstand gehörten Geräusche (hauptsächlich wie von Schlagen herrühren) waren in den letzten Tagen vor der Erkundung und seit Einsetzung der 1. Gruppe/ Pionier- Horchzug mot. 5 nicht mehr zu hören, so dass darüber kein Urteil abgegeben werden kann. Auffällig ist, dass die Geräusche in den benachbarten Unterständen nicht zu bemerken waren.


    11. Abwehrmaßnahmen.

    Es wird empfohlen:

    a)


    Das Abhören der minierverdächtigen Stelle durch den Horchzug -- auch wenn keine
    Geräusche zu hören sind -- nicht , wie von diesem beabsichtigt, nur einige Tage,
    sondern mindestens 1 Woche lang durchzuführen;
    b)



    bei erneuter und verstärkter Feststellung der Geräusche und beim Vorliegen
    anderer Beobachtungen, die tatsächlich auf feindliches Minieren schließen lassen,
    die Wehrgeologenstelle zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls die Beratung für
    die Abwehr ( etwa durch Quetschminen) erfolgen kann;
    c) das Waldgelände hinter der Hauptkampflinie in Richtung Masslowo von Zeit zu Zeit
    auf einen etwaigen Stollenausgang abzusuchen.

    12. Bemerkungen.

    Im Vorstehenden wurde die Möglichkeit feindlichen Minierens bejaht. Gegen die Annahme, dass die gehörten Geräusche auf feindliches Minieren zurückzuführen sind, sprechen

    a) die große erforderliche Stollenlänge (mindestens 700 m),
    b)

    der Umstand, dass die Geräusche nicht in den benachbarten
    Unterständen zu hören waren,
    c) die taktische Lage.

    Bei großem technischen, insbesondere maschinellen Einsatz ist es natürlich möglich, einen Stollen auch in großer Tiefe vorzutreiben, unter Ausnutzung der in 40 - 50 m Tiefe beginnenden Kalksteinschichten des tieferen Untergrundes.


    IV. Zusammenfassung.


    1. In dem Gebiet des SMG-Bunkers des 1. Zuges der 5. Kompanie/ Grenadier-Regiment 697 1km ostwärts Ssashelka, in dem (Minier ? - ) Geräusche gehört wurden, besteht für den Feind durchaus die Möglichkeit zum Unterminieren der deutschen Hauptkampflinie, und zwar in einer Tiefe von 3 - 7 m unter Gelände und vermutlich von 12 - 15 m Tiefe nach unten.


    2. Das Unterminieren der Hauptkampflinie kann ausser zur Sprengung auch zur Schaffung eines Ausganges hinter der Hauptkampflinie dienen.


    3. Es wird empfohlen, die eingesetzte Gruppe eines Horchzuges mindestens eine Woche lang auf die Beobachtung von Geräuschen anzusetzen, beim Wiedereinsetzen der Geräusche entsprechend länger.


    I.A.

    Seifert

    TKVR.


    Verteiler:

    1. Pz.AOK 3.APiFü

    2. XXXXVI. Pz.K., StoPi

    3. 342.I.D.

    4. Gr.Rgt.697

    5. Wehrgeologenstab Wannsee

    6. Wehrgeologenstelle 13/ AOK 9

    7. Entwurf



    Gruß Marga