Guten Abend zusammen,
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: Nara T-313 R-328
Anlage zu Panzer- Armee-Oberkommando 3, Ia/ Ia N (Ref. V) Nr. 2756/44 geh. vom 14.9.44 .
Dienstanweisung für Kontrollstäbe.
zwecks Durchführung der Gerät Kontrollen beim Nachrichten-Gerät nach:
Verfügung Oberkommando des Heeres/ Generalstab des Heeres/ Generalstab Quartiermeister G 3000 Abteilung III Nr. I/76080/44 geh. vom 2. August 1944
Verfügung Oberkommando des Heeres/ Generalstab des Heeres/ Chef Heeres-Nachrichtenwesen IK 7860/75 Nr. 13586/44 geh. vom 28. August 1944 .
1.) Mit der Durchführung der Gerät Kontrollen wurden Offiziere der Nachrichtentruppe und Technische Beamte (N) vom Heeresgruppen-Nachrichten-Führer beauftragt. Sie weisen sich durch einen Ausweis aus.
2.) Die Kontrollen werden von der Heeresgruppe unvermutet angesetzt und sind stichprobenartig durchzuführen.
3.) Insbesondere sind festzustellen:
a) |
Schäden, die auf mangelnde Pflege und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, |
b) |
für die Kriegsführung nicht unbedingt notwendige Fernsprechan- schlüsse und Vermittlungseinrichtungen, besonders bei rück- wärtigen Diensten und Truppen. Das freiwerdende Gerät ist ausnahmslos an die zuständigen Nachrichten-Parke abzugeben. |
c) |
Einsatz des Fachpersonals (Technische Beamte, Funkmeister und Mechaniker) entsprechend seiner Ausbildung, |
d) | Sachgemäße Ausführung der Instandsetzungen, |
e) | Einrichtung der Instandsetzungs-Werkstätten, |
f) | Lagerung des nichtbenutzten Geräts, |
g) | Erfassung und Rückführung unbrauchbaren Geräts. |
4.) Einzelheiten über Behandeln und Pflege des Nachrichtengeräts siehe Heeres-Druckvorschrift 488/5, Abschnitt C/7 und die einschlägigen Gerätbeschreibungen und Merkblätter, die jedem Gerät beigegeben sind.
5.) Einheitsführer und Fachpersonal müssen bei den Kontrollen zugegen sein. Der Kontollierende hat nach jeder Kontrolle dem Heeresgruppen-Nachrichten-Führer einen Bericht vorzulegen.
gez. Kohlhauer
Oberst und Heeresgruppen-Nachrichten-Führer.
Herzliche Grüße
Marga