Anmeldung von Erfindungen zur Erlangung von Patenten.

  • Guten Tag zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Oktober 1941


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    403. Anmeldung von Erfindungen zur Erlangung von Patenten.


    Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat am 20. Juni 1941 verfügt, dass der Chef des SS-Zentralzeugamtes, SS-Oberführer Gärtner, allgemeine Vollmacht zur Vertretung in Schutzrecht Angelegenheiten vor dem Reichspatentamt hat.


    Die Vollmacht berechtigt den Chef des SS-Zentralzeugamtes, SS-Oberführer Gärtner zur Entgegennahme von Mitteilungen, zur Abgabe von Erklärungen und zur Wahrnehmung von mündlichen Verhandlungen. Die Vollmacht berechtigt insbesondere auch zur Stellung von Aufträgen auf die Geheimhaltung von Schutzrechten gemäß § 30 Absatz 5 des Patentgesetzes und gemäß § 3 Absatz 5 des Gebrauchsmuster-Gesetzes, sowie zur Übertragung und Annahme von Schutzrechten und Anmeldungen.


    Alle SS-Dienststellen sind verpflichtet, jegliche Erfindungen dem SS-Zentralzeugamt einzureichen.


    SS-Zentralzeugamt.



    Herzliche Grüße


    Marga