Blutspendewesen

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    334. Blutspenderorganisation in der Waffen-SS


    1. Um den Bedarf an Blutspendern für Blutübertragungen, sowie für die Herstellung von Blutkonserven und anderen Blutersatzmitteln zu befriedigen, wird die Waffen-SS in großem Maße zum Blutspenden herangezogen, Jeder deutsche Soldat, insbesondere jeder SS-Mann ist zu dieser Blutspende verpflichtet, es sei denn, dass er vom Truppenarzt ausdrücklich für ungeeignet erklärt wird.


    2. Die Blutübertragung von Wehrmachts- und SS-Angehörigen an Wehrmachts- und SS-Angehörigen ist eine freiwillige kameradschaftliche Leistung; sie wird als solche nicht bezahlt, jedoch wird dem Blutspender ein zusätzlicher Kräftigungszuschuss im Nährwert von 3 Tagessätzen (9.000 - 10.000 Kalorien) gewährt.


    Als Anhalt werden folgende Lebensmittelmengen bekanntgegeben:

    • 700 g Fleisch oder 300 g Wurst oder 250 g Speck,
    • 150 g Butter oder 125 g Schmalz,
    • 250 g Käse,
    • 1500 Gramm Kommisbrot,
    • 250 g Schokolade oder Drops,
    • 500 g Marmelade oder 400 g Kunsthonig,
    • 3 Eier und
    • 1 Liter Rotwein.

    Ein Anspruch auf die aufgezeichneten Lebensmittelarten besteht nicht, wenn wegen Fehlens derselben, diese nicht abgegeben werden können. Im Einvernehmen mit dem Truppenarzt sind andere geeignete Lebensmittel zu verabreichen. Der Kräftigungszuschuss ist auf die Dauer von einer Woche aufzuteilen.


    3. Diesen Kräftigungszuschuss erhalten sowohl die in Truppenverpflegung (Truppen-, Lazarett- usw. Verpflegung) stehenden, als auch die auf Selbstverpflegung oder Quartierverpflegung angewiesenen blutspendenden SS-Angehörigen aus Truppenbeständen oder wenn die Blutübertragung oder Blutentnahme im Lazarett erfolgt aus Beständen des Lazaretts u. ä. ausgehändigt.


    Den Selbstverpflegern ist dieser Kräftigungszuschuss möglichst noch am selben Tage in voller Höhe in Natur auszugeben.


    Wenn im Standort kein Lazarett vorhanden ist und weder der Truppenteil noch das SS-Truppenwirtschaftslager oder die sonst zuständige SS-Verpflegungsdienststelle die bewilligten Lebensmittel aus Beständen abgeben kann, sind sie im Einvernehmen mit den Ernährungsämtern zu beschaffen.


    Bezugsscheine und Bezugsberechtigungen stellen die Ernährungsämter auf Grund einer truppenärztlichen Bescheinigung aus, die den Spendern auszuhändigen ist. Die Ausgabe von Reichsurlauberkarten ist unzulässig und hat zu unterbleiben. Zur Beschaffung des Kräftigungszuschusses ist den SS-Angehörigen ein Betrag von RM 10.- auszuzahlen. Buchung im Kriege: Titel 21/7 b. Für Einheiten, die zeitweise dem Heer zugeteilt sind, erfolgt die Buchung unter VIII E 230 Absatz 4.


    4. Die Blutübertragung von Mensch zu Mensch oder die Blutentahme zur Herstellung von Blutkonserven oder anderen Blutersatzmitteln von Zivilpersonen (einschließlich Gefolgschaftsmitgliedern der Waffen-SS) kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag des Spenders vergütet werden. In diesem Falle werden bezahlt: für die ersten 100 ccm RM. 10.-, für je weitere angefangene 100 ccm RM 5 mindestens jedoch RM 20,-. Außerdem steht diesen als Kräftigungszuschuss eine Sonderzuteilung von:

    • 700 g Fleisch und
    • 200 g Nährmittel zu.

    Diese Vergütung gilt als Verpflegungszuschuss. Nachweislich entstandene Unkosten, wie Fahrtauslagen, Verdienstausfall können gleichfalls erstattet werden. Buchung: Titel 21/7 b bzw. VIII E 230 Absatz 4. Die Sonderzuteilung von bewirtschafteten Lebensmitteln haben sich die Zivilpersonen bei den Ernährungsämtern selbst zu beschaffen. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt nach Aushändigung einer truppenärztlichen Bescheinigung. Diese Zuteilungen werden unabhängig von etwaigen anderen Lebensmittelzulagen (Zusatz- oder Zulagekarten) gewährt.


    5. Die Blutentnahme zur Blutserum- bzw. Blutkonservenherstellung erfolgt durch gemischte Kommandos der Militärärztlichen Akademie und des Hygiene-Institutes der Waffen-SS oder des Hygiene-Institutes der Waffen-SS allein.


    Richtlinien ergehen zeitgerecht an die Standort- bzw. Truppenärzte.


    SS-FHA VIII


    Quelle: VBL WSS Nr. 18 vom 15.09.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    561. Einführung von Physiologischem Salz zur Herstellung von Blutersatzflüssigkeit


    Es wird das Physiologische Salz zur Bereitung von Blutersatzflüssigkeit in Kriegs- und Reserve-Lazaretten eingeführt. Sofern nicht genügend planmäßige Mittel wie Serumkonserven, Periston, Tutofusin, Sterofundin, Normosol usw. zur Verfügung stehen und physiologische Kochsalzlösung nicht für angebracht gehalten wird, kann die aus dem Physiologischem Salz zubereitete Blutersatzflüssigkeit verwendet werden. Das Physiologische Salz zur Bereitung von Blutersatzflüssigkeit enthält folgende Bestandteile:

    • Natriumchlorid DAB 6 - 83,7 g
    • Kaliumchlorid Erg. B 6 - 5,8 g
    • Kalziumglukonat Erg. B 6 - 13,5 g
    • Magnesiumsulfat DAB 6 - 2,0 g

    Das Salz wird zu 5,25 g in Ampullen abgefüllt, diese werden mit Inhaltsangabe und mit nachstehender Aufschrift versehen:

    • 5,25 g Physiologisches Salz
    • zur Selbstbereitung von 500 ccm Blutersatzflüssigkeit
    • Hersteller: ....

    Die Ampullen sind beim Zentralsanitätslager Reichsarzt-SS und Polizei in Packungen zu 10 Stück mit folgender Herstellungsvorschrift und Gebrauchsanweisung versehen, zu erhalten:


    Herstellungsvorschrift:


    Das Physiologische Salz zur Selbstbereitung von Blutersatzflüssigkeit besteht aus:

    • Natriumchlorid DAB 6 - 83,7 g
    • Kaliumchlorid Erg. B 6 - 5,8 g
    • Kalziumglukonat Erg. B 6 - 13,5 g
    • Magnesiumsulfat DAB 6 - 2,0 g

    Blutersatzflüssigkeit ist erst kurz vor der Anwendung zu bereiten. Der Inhalt einer Ampulle wird in 500 ccm, wenn irgend möglich, frisch destilliertem siedendem Wasser gelöst. Zur Herstellung sind möglichst Raupertflaschen zu verwenden. Die Lösung ist zu filtrieren und im Autokraten oder durch Kochen zu sterilisieren.


    Die Mehrzahl der unerwünschten Reaktionen nach Infusion von Lösungen aus Physiologischem Salz ist wahrscheinlich auf die Verwendung von nicht frisch destilliertem Wasser zurückzuführen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass auch die Auffanggefäße beim Destillieren des Wassers zuvor besonders gut gereinigt und wenn möglich, frisch sterilisiert werden müssen.


    Gebrauchsanweisung:

    Die Anwendung der fertigen Blutersatzflüssigkeit geschieht in gleicher Weise wie bei Periston, Tutofusin, Physiologischer Kochsalzlösung usw.


    Reichsarzt-SS und Polizei/Sanitätszeugmeister


    Quelle: V.Bl.d.W-SS 1944


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: