Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Achtung, ich habe hier einen neuen Bereich eröffnet um das Auffinden dieses Themas zu erleichtern.
Beschränkte Zulassung offener Anschriften für Einheiten und Dienststellen (der Waffen-SS, des Heeres, etc.) außerhalb des Reichsgebietes.
1. Offene Anschriften führen nach den bisherigen Bestimmungen nur die Ersatzeinheiten im Heimatgebiet. In Abänderung dieser Bestimmungen kann die Führung einer offenen Anschrift für Einheiten oder Dienststellen, deren abwehrmäßige Tarnung nicht mehr erforderlich ist, zugelassen werden.
2. Offene Anschrift kann allen Einheiten und Dienststellen mit festem Standort in den Gebieten, die durch die Deutsche Reichspost oder Deutsche Dienstpost versorgt werden:
- innerhalb des Reichsgebietes
- im Protektorat Böhmen-Mähren
- im Generalgouvernement einschließlich Galizien
- in den Niederlanden
- in Lothringen
- im Bereich Bialystock
- im Ostland
- in der Ukraine
zugeteilt werden.
3. Alle Einheiten und Dienststellen in diesen Gebieten, die festen Standort haben, melden sofort ihre Feldpostnummer unter Angabe der neuen Anschrift.
Die offene Anschrift wird erst nach Genehmigung (unter anderem durch das SS-FHA) gültig.
Der eigenmächtige Übergang feldpostnummernführender Einheiten und Dienststellen zu einer offenen Anschrift ist verboten.
4. Die unter Ziffer 3 fallenden Einheiten und Dienststellen, die nicht zu einer offenen Anschrift übergehen wollen, haben die unter eingehender Begründung zu melden.
Termin zu Ziffer 3. und 4. ist der 01.07.1942
Kommandeur der Waffen-SS / Ic.
Quelle: VBL der Waffen-SS 1942
Gruß
Antje